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Förderbedingungen ResA II verschärft: Nur noch wenige Anlagen zur dezentralen Niederschlagswasserbehandlung förderfähig

Beitrag vom 09. August 2017
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Der "Agilex" auf dem IKT-Prüfstand: Wie gut kann er Schmutzpartikel im Wasser zurück halten?

Neue Förderbedingungen bei ResA II: Die Anforderungen an den stofflichen Rückhalt der Anlagen wurden deutlich verschärft.

NRW-Abwassernetzbetreiber aufgepasst: Die Förderbedingungen für die Erstellung von Anlagen zur dezentralen Niederschlagswasserbehandlung haben sich geändert. Es werden nun strengere technische Anforderungen zugrunde gelegt. So wird zum Beispiel von Filtrationsverfahren jetzt eine Reinigungsleistung von mindestens 80 Prozent gefordert (bisher: 50 Prozent). Dies ist im Laborversuch von einem DIBt-Prüfinstitut nachzuweisen.

Alle Anlagen, die auf der Liste des Landesumweltamts (LANUV NRW) geführt sind und somit die Anforderungen des sogenannten Trennerlasses erfüllen, sind weiterhin genehmigungsfähig und können eingebaut werden. Nach dem novellierten Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ (ResA II) sind allerdings nicht mehr alle Anlagen gleichzeitig auch förderfähig.

Förderprogramm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II (ResA II)
– relevant in diesem Zusammenhang: Förderbereich 4.3

Förderfähige Anlagen

Dezentrale Behandlungsanlage auf dem IKT-Prüfstand

Dezentrale Behandlungsanlage auf dem IKT-Prüfstand

Gemäß der neuen Förderrichtlinie des Programms Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II (ResA II) werden jetzt folgende Anlagentypen gefördert:

  1. Regenklärbecken mit einer Bemessung von maximal 4 Meter pro Stunde Oberflächenbeschickung
  2. Lamellenabscheider in Regenklär- und Regenüberlaufbecken (nachträglicher Einbau) sowie der Neubau von Regenklärbecken mit Lamellenabscheidern mit einer Bemessung von maximal 2 Meter pro Stunde Oberflächenbeschickung
  3. Technische Filtrationsanlagen mit einer Reinigungsleistung von mindestens 80 Prozent (Nachweis der 80prozentigen Elimination von Millisil im Laborversuch eines DIBt-Prüfinstituts)

Hintergrund

Regenwasser soll möglichst vor Ort versickern oder in ein Gewässer eingeleitet werden. Aber die Schadstoffe, die es zum Beispiel von Verkehrsflächen spült, müssen zurückgehalten werden. Mit Anlagen zur dezentralen Niederschlagswasserbehandlung geht das.

Der Trennerlass bestimmt für Nordrhein-Westfalen: Schwach belasteter Niederschlagswasserabfluss der Flächenkategorie II kann dezentral behandelt und anschließend versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit von entsprechenden Behandlungsanlagen ist der Nachweis der Vergleichbarkeit mit einer zentralen Anlage (Regenklärbecken) hinsichtlich Reinigungsleistung und dauerhaftem Betrieb.

Lehrgang „Sachkunde für die dezentrale Niederschlagswasserbehandlung (IKT-Zertifiziert)“

20.-23. November 2017 in Gelsenkirchen

  • wasserwirtschaftliche und gesetzliche Zusammenhänge
  • Funktionsweisen dezentraler Behandlungsanlagen
  • Dimensionierung und Planung dezentraler Anlagen
  • praktische Übungen zum Betrieb der Anlagen

Programm und Anmeldung (PDF)

Prüfungen in Labor und Praxis

dezentrale Niederschlagswasserbehandlungsanlage

Laborprüfung: Behandlungsanlage in der IKT-Prüfstelle

Die beim Landesumweltamt gelisteten technischen Filtrationsanlagen haben ein umfangreiches Testprogramm im Labor und im Praxiseinsatz absolviert und ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesen. Der vom DIBt geforderte Nachweis der vergleichbaren Reinigungsleistung besteht aus zwei Teilen:

  • Laborprüfungen zur stofflichen Rückhalteleistung und zur hydraulischen Leistungsfähigkeit dezentraler Anlagen
  • praktisch-empirischer Vergleich der betrieblichen Aspekte durch systematische Beobachtung und Kontrolle in Testgebieten (In-situ-Untersuchung)

Die Laborversuche sind durch unabhängige, entsprechend ausgerüstete und erfahrene Prüfinstitute wie die IKT-Prüfstelle Regenwasserbehandlung durchzuführen. Im Rahmen der mindestens ein Jahr dauernden In-situ-Untersuchungen werden, begleitet durch eine unabhängige Stelle, Betriebserfahrungen gesammelt und bewertet. Dabei sind die Prüfungsvorgaben des Landes NRW zu beachten.

Ansprechpartner

Marcel Goerke, M.Sc.
Leiter IKT-Prüfstelle Regenwasserbehandlung
Telefon: 0209 17806-34
E-Mail: goerke@ikt.de

 

IKT-Prüfstelle Regenwasserbehandlung

Laborprüfung einer Nassschlammsenke

Die zu prüfenden Anlagen werden im Labor mit definierten Schmutzfrachten beaufschlagt.

Die DIBt-benannte IKT-Prüfstelle Regenwasserbehandlung bietet eine Reihe von Prüfungen für Behandlungsanlagen an.

  • Dezentrale Anlagen zur Einleitung in das Grundwasser:
    Das IKT ist anerkannte Prüfstelle für Dezentrale Anlagen zur Behandlung von Niederschlagswasser mit Einleitung in Boden oder Grundwasser. Die Prüfstelle bietet die Prüfungen für die DIBt-Zulassung an.
  • Dezentrale Anlagen zur Einleitung in Oberflächengewässer:
    Die die IKT-Prüfstelle führt die Laboruntersuchungen für die NRW-Zulassung dezentraler Behandlungsanlagen unter strikter Einhaltung der Vorgaben des Landes durch (gemäß Trennerlass). Die Anlagen müssen die Vergleichbarkeit mit einer zentralen Anlage hinsichtlich Reinigungsleistung und dauerhaftem Betrieb nachweisen.

Liste der im IKT geprüften Anlagen

Außerdem führt die IKT-Prüfstelle Prüfungen an versickerungsfähigen Flächenbelägen für die DIBt-Zulassung durch.
IKT-Prüfstelle Regenwasserbehandlung

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Kontakt:
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