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Mantelverordnung Ersatzbaustoffe und Bodenschutz: Anhörung eingeleitet

Beitrag vom 15. Februar 2017
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Einbau von Flüssigboden in den Leitungsgraben

Anhörung gestartet: Über die neue Ersatz­bau­stoff­verord­nung soll nun diskutiert werden.

Eine sogenannte Mantelverordnung soll neue Regelungen im Bereich Ersatzbaustoffe und Bodenschutz bringen. Das Bundesumweltministerium hat nach eigenen Angaben nun die Anhörung der Länder und beteiligten Kreise zum Entwurf dieser Mantelverordnung eingeleitet. Auch innerhalb der Bundesregierung muss der Entwurf noch abgestimmt werden.

Zu diesem Vorhaben gehören:

  • die Einführung einer neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
  • die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
  • die Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
IKT-Seminar: Bodenmanagement im Leitungsbau – die neue Ersatzbaustoffverordnung
8. März 2017 in Gelsenkirchen
oder
10. Oktober 2017 in Gelsenkirchen
Programm und Anmeldung

IKT-Seminar: Bodenkundliche Baubegleitung
23. Mai 2017 in Gelsenkirchen
oder
11. Juli 2017 in Markt Schwaben bei München
Programm und Anmeldung

Gut gebettet liegt länger

Neue Verordnung: Welche Anforderungen werden an neue Verfüllmaterialien gestellt?

Ziel des Vorhabens: die Umweltanforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen erstmals bundeseinheitlich zu regeln. Zudem sollen so die Anforderungen des Bodenschutzes an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst werden.

Schadstoffeintrag nachhaltig begrenzen

In der Information des Umweltministeriums heißt es: „Die EBV hat zum Ziel, Schadstoffe, die beim Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke vor allem durch Sickerwasser in den Boden und das Grundwasser eindringen können, nachhaltig zu begrenzen.“ Die Verordnung enthalte insbesondere Regelungen zur Güteüberwachung bei Aufbereitungsanlagen sowie die aus Sicht des vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutzes erforderlichen Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke.

Verfüllung und bodenkundliche Baubegleitung

Baggerschaufeln

Wenn die Bagger rollen… Tiefbauarbeiten möglichst Boden schonend ausführen ist das Ziel.

Die BBodSchV soll mit der Neufassung insgesamt stringenter werden. Außerdem soll die Verordnung im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes erweitert werden

  • um das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht (insbesondere in der Verfüllung)
  • um die bodenkundliche Baubegleitung
  • sowie um Aspekte des physikalischen Bodenschutzes.

Die Anhörungsfrist endet am 6. März 2017.

 

Dokumente des Bundesumweltministeriums

Download direkt von der Website des Umweltministeriums:
Entwurf MantelV (PDF, 1,9 MB)
Begründung MantelV (PDF, 924 KB)

Ansprechpartner

Marcel Goerke, M.Sc.
Telefon: 0209 17806-34
E-Mail: goerke@ikt.de

 

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