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Sicherheit geht vor: Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung von Hochdruckspülfahrzeugen

Beitrag vom 15. März 2017
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Spülfahrzeug

Ermitteln, bewerten, Maßnahmen treffen: Welche potenziellen Gefahren gehen von einem Hochdruckspülfahrzeug aus?

Für den Einsatz eines Hochdruckspülfahrzeugs braucht man eine Gefährdungsbeurteilung. Das fordern Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsstättenverordnung. Eine neue Arbeitshilfe aus dem KomNetABWASSER erleichtert die Erstellung einer solchen Beurteilung.

Überbordende Bürokratie kann einem den Arbeitsalltag schon mal schwer machen. Doch wenn es um die Sicherheit von Mitarbeitern geht, muss man sich ganz besonders streng an die Regeln halten. Praktiker wissen, dass dies nicht immer einfach ist. Daher wurde auf Initiative von Ludger Wördemann von der Stadt Rheda-Wiedenbrück im KomNetABWASSER, dem Kommunalen Netzwerk der Abwasserbetriebe, eine praxisgerechte Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung von Hochdruckspülfahrzeugen erarbeitet.

Die Arbeitshilfe steht zum kostenfreien Download zur Verfügung:
Arbeitshilfe Gefährdungsbeurteilung Hochdruckspülfahrzeuge

Hintergrund

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5), der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3) und der Arbeitsstättenverordnung (§ 3) muss der Arbeitgeber vor der ersten Inbetriebnahme von Geräten und Fahrzeugen beziehungsweise vor Durchführung von Kanalreinigungsarbeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Durch geeignete örtliche Maßnahmen ist dann sicherzustellen, dass Gefährdungen für Mitarbeiter verhindert beziehungsweise abgemindert werden.

Spülfahrzeug

Alle Risiken minimiert? Dann kann’s losgehen!

Für eine vor Ort verwendbare sachgerechte Gefährdungsbeurteilung müssen Gefährdungen und zugehörige Maßnahmen an die Randbedingungen des Abwasserbetriebs angepasst sein. Das geschieht in Abstimmung mit der Fachabteilung. Ist der Arbeitgeber hierzu nicht selber fachkundig, muss er sich entsprechend beraten lassen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte können hier unterstützen.

Für die Arbeitshilfe „Gefährdungsbeurteilung Hochdruckspülfahrzeug“ wurden folgende Schritte umgesetzt:

  • Erhebung der Gefährdungen nach DGUV-Information 203-063 beziehungsweise GDA-Leitlinie
  • Bewertung sämtlicher Gefährdungen durch mehr als 50 Teilnehmer aus Abwasserbetrieben nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß
  • Ermittlung des Risikos für jede Gefährdung
  • Einarbeitung der Hinweise der Abwasserbetriebe in die Beschreibung der Gefährdungsfaktoren
  • Ergänzung der von den Abwasserbetrieben genannten zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen aus der Praxis
KomNetAbwasser: Eine starke Gemeinschaft von Abwasserbetrieben

Leistungen im Kommunalen Netzwerk Abwasser:

  • Kostenfrei an Seminaren und Workshops im IKT teilnehmen
  • Technische IKT-Beratung zu allen Fragen der Sachbearbeitung
  • Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Broschüren, Flyer, Präsentationen
  • Stellungnahmen bei auffälligen Bauleistungen und Bauprodukten
  • Entlastung der kommunalen Personalkapazitäten

zur Website des Kommunalen Netzwerks Abwasser

Besonderer Dank gilt der Stadt Detmold, dem Eigenbetrieb Abwasser Rheda-Wiedenbrück, den Wuppertaler Stadtwerken, den Berliner Wasserbetrieben und dem Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal für das Bereitstellen der Unterlagen sowie den 50 Teilnehmern von Abwasserbetrieben, die an der Online-Befragung teilgenommen haben.

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Telefon: 0209 17806-31
E-Mail: schlueter@ikt.de

 

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