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IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH

Verboten und trotzdem da: Dränageanschlüsse

Beitrag vom 24. November 2014
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Mehrere Personen am Stehtisch diskutieren

Über Verbotenes diskutieren: Referenten und Teilnehmer beim IKT-Dränageseminar

Die Einleitung von Grund- und Dränagewasser in die öffentliche Abwasseranlage ist fast überall ausdrücklich verboten. Dennoch finden sich in nahezu allen Kommunen Dränageanschlüsse. Wie Netzbetreiber mit dieser Situation umgehen können war jetzt Thema des IKT-Seminars „Umgang mit Dränagewasser von privaten Grundstücken“.

Oft blieben Dränagen, die eigentlich nur für die Bauphase geplant waren, „sicherheitshalber“ angeschlossen. Vielerorts liegen aber auch zur dauerhaften Bodenentwässerung ausgelegte Dränagen. Und auch undichte Hausanschluss- und Grundstücksanschlussleitungen wirken wie Dränagen, wenn sie im Grundwasser liegen.

Dass Dränagen nicht erlaubt sind, hat einen technischen Hintergrund. Insbesondere in Bereichen mit einem hohen Grundwasserstand kann sich durch Dränagen der Fremdwasseranteil in der öffentlichen Kanalisation erheblich erhöhen. Das kann zu gravierenden Problemen im Gesamtentwässerungssystem führen.

Konfliktthema Dränagen

Diskussion zwischen Seminarteilnehmern

Eine Lösung für alle Fälle gibt es nicht. Deshalb wurde viel diskutiert.

Der Umgang mit Dränagen ist ein Konfliktthema im Spannungsfeld zwischen Gebäudeschutz, Wasserwirtschaft und Gewässerschutz. Die Kommune muss einerseits primär dafür Sorge tragen, dass ihre Abwasseranlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und ein gegebenenfalls erhöhter Fremdwasserabfluss reduziert wird. Auf der anderen Seite möchten die Grundstückseigentümer vor allem, dass sich an der bestehenden Dränagewasser-Situation nichts ändert, da sie sonst Gebäudevernässungen und zusätzlichen Kosten für Baumaßnahmen befürchten.

Beibehalten? Abklemmen? Umklemmen?

Wie Netzbetreiber mit verbotenerweise angeschlossenen Dränagen umgehen – dafür gibt es kein Patentrezept. Zu viele Faktoren spielen eine Rolle. Doch wie man ein Konzept für den Umgang mit Dränagen speziell auf die Situation in der eigenen Kommune zuschneidet, dabei hilft das IKT-Seminar „Umgang mit Dränagewasser von privaten Grundstücken“.

In dem zweitägigen Seminar werden grundlegende Informationen zum Thema Dränagen vermittelt:

  • Wo fällt Dränagewasser an?
  • Wohin kann es abgeleitet werden?
  • Welche Probleme können durch Dränagewasser im öffentlichen und privaten Bereich entstehen?
  • Welche rechtlichen und technischen Grundlagen sind zu beachten?

Auch verschiedene Lösungsansätze zum Umgang mit Dränagen sowie mögliche Alternativen werden vorgestellt:

  • Welche grundsätzlichen Lösungsansätze gibt es?
  • Was empfiehlt sich bei welchem Entwässerungssystem?
  • Welche Alternativen zur Dränage gibt es beim Gebäudeschutz im Neubau und im Bestand?

Und schließlich bietet das Seminar einen praktischen Leitfaden für die Entwicklung und Umsetzung eines pragmatischen Konzepts zum Umgang mit Dränagen:

  • Wie schätzt der Netzbetreiber die konkrete Situation vor Ort ein?
  • Welche Einflussfaktoren müssen bei der Konzepterstellung berücksichtigt werden?
  • Welche Beispiele aus der Praxis haben sich bewährt und können in der jeweiligen Situation weiterhelfen?

Praxis, Praxis und ein bisschen Theorie

Diskussion unter Teilnehmern

Aus den Erfahrungen anderer lernen: Welche Ansätze haben sich in der Praxis bewährt?

Das Seminarkonzept orientiert sich stark an der Praxis. Klar, ohne ein bisschen Theorie geht es nicht. So liefern interessante Vorträge von ausgewiesenen Fachleuten die nötigen Inhalte. Aber immer wieder werden diese Inhalte an der Praxis gemessen, indem sie in praktischen Übungen diskutiert und vertieft werden.

Dieses IKT-Seminar ist durch die Ingenieurkammer-Bau NRW und die Architektenkammer NRW als Weiterbildungsmaßnahme für Ingenieure und Architekten anerkannt.

Die nächsten Termine:
19.-20. Mai 2015
24.-25. November 2015

Programm und Anmeldeunterlagen in Kürze auf www.ikt.de/seminare

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Amely Dyrbusch
Telefon: 0209 17806-38
E-Mail: dyrbusch@ikt.de

 

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