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Was tun mit den verbotenen Dränagen? – IKT-Seminar in Reutlingen

Beitrag vom 24. Juni 2015
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Vortrag mit Präsentation

Umgang mit Dränagen: Das IKT-Seminar gab Hilfestellung bei der Entwicklung eines Konzepts.

Dränagen sind so eine Sache. Eigentlich sind sie ja verboten. Doch denken viele: Lieber man hat eine, als dass der Keller voll läuft. Also liegen sie auf vielen Grundstücken vergraben und werden im Zuge der Sanierung der öffentlichen Kanalisation zunehmend zum Problem. Ein IKT-Seminar in Reutlingen klärte, wie der Umgang mit Dränagen auf privaten Grundstücken in Baden-Württemberg geregelt ist.

Abklemmen? Umklemmen? Beibehalten?

Das Seminar vermittelte den Teilnehmern grundlegende Informationen zum Thema Dränagen und stellte Lösungsansätze zum Umgang mit ihnen vor. Mögliche Alternativen wurden aufgezeigt und Orientierungshilfen für die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zum Umgang mit Dränagen gegeben.

Blick in den Seminarraum

Es gibt keine Patentlösung, doch die Teilnehmer machten sich gemeinsam auf den Weg.

Es zeigte sich: Wie Netzbetreiber mit verbotenerweise angeschlossenen Dränagen umgehen, dafür gibt es kein Patentrezept. Es spielen viele Faktoren eine Rolle, die gegeneinander abgewogen werden wollen. Doch wie man das Problem angeht und ein individuelles Lösungskonzept erarbeitet, das wissen die Teilnehmer nun.

Das nächste IKT-Seminar „Umgang mit Dränagen von privaten Grundstücken“ findet am 24. und 25. November 2015 in Gelsenkirchen statt.
Programm und Anmeldung

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Amely Dyrbusch
Telefon: 0209 17806-38
E-Mail: dyrbusch@ikt.de

 

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