Erstes Ökopflaster mit DIBt-Zulassung
 

Bereits Ende 2004 hat das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) nach mehrjähriger Arbeit ein bauaufsichtliches Zulassungsverfahren für „abwasserbehandelnde Flächenbeläge“ verabschiedet. Gemeint ist wasserdurchlässiges Ökopflaster, das dort eingesetzt wird, wo Schadstoffe mit dem Regenwasser versickern können. Beispielsweise ist dies der Fall, wenn das Ökopflaster auf gering befahrenen Straßen oder Parkplätzen verlegt wird.

 

IKT geprüft

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IKT-Prüfanlage

Auf der speziellen IKT-Prüfanlage wurde das erste Steinsystem den Prüfungen für die DIBt-Zulassung unterzogen. Nun ist die Zulassung offiziell vom DIBt erteilt: Das Steinsystem „geoSTON“ der natürlichSTEIN-Gesellschaftsunternehmen Klostermann und Godelmann ist bislang das einzige Steinsystem mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt.

Die Zulassung soll zwei Dinge gewährleisten: Erstens soll das Pflaster dauerhaft und ausreichend durchlässig sein, damit das anfallende Regenwasser auch tatsächlich versickern kann. Zweitens soll das Pflaster Schadstoffe zurückhalten, die ansonsten mit dem versickernden Niederschlagswasser in den Untergrund und/oder ins Grundwasser verlagert würden. Überprüft wird im Rahmen der Zulassung der Rückhalt folgender Stoffe:

  • Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), die beispielsweise durch Ölverluste von Pkws auf das Pflaster tropfen,
  • die Schwermetalle Blei und Cadmium sowie Zink und Kupfer, die ebenfalls durch den Fahrzeugverkehr oder über Dachflächen und Dachrinnen eingetragen werden können,
  • Feinpartikel, an die in Straßenabflüssen ein Großteil der Schadstoffe angelagert wird und
  • Säure: Da die Mobilität von Schwermetallen in saurem Wasser zunimmt, soll das Pflaster in der Lage sein, saures Wasser zu neutralisieren.

 

Betonstein als Filter

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geoSTON eingebaut und im Detail

Beim „geoSTON“ handelt es sich um einen haufwerksporigen Betonstein, bei dem das Wasser nicht nur über die Fugen zwischen den Steinen, sondern durch den Stein selbst versickert. Seine spezielle feinkörnige „Vorsatzschicht“ (die oberste Schicht des Steins, etwa 10% der Steinhöhe) wurde nicht nur aus optischen Gründen gewählt, sondern auch als Filterschicht für Schadstoffe konzipiert.

Mit der Bauartzulassung soll Kommunen, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie privaten Bauherren die Möglichkeit gegeben werden, beim Bau durchlässiger Pflasterflächen auf geprüfte Systeme zurückzugreifen. Dies, in Verbindung mit einer regelmäßigen Wartung und Reinigung der Fläche, bildet eine ideale Voraussetzung für eine dauerhafte Funktionsfähigkeit des Flächenbelags. Wichtig kann eine Bauartzulassung beispielsweise im Zusammenhang mit reduzierten Abwassergebühren im Rahmen der kommunalen Entwässerungssatzung sein.

Haben auch Sie Interesse an DIBt-Zulassungen für wasserdurchlässige Flächenbeläge? Dann wenden Sie sich an

 

Dipl.-Ing. Dieter Homann
IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH
Exterbruch 1
45886 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 17806-24
Fax: 0209 17806-88
E-Mail: info@ikt.de
Internet: www.ikt.de



Dipl.-Ing. Kathrin Harting
IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH
Exterbruch 1
45886 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 17806-17
Fax: 0209 17806-88
E-Mail: info@ikt.de
Internet: www.ikt.de

Sanierungskonzepte von Grundstücksentwässerungen

DIBt-Zulassungsverfahren für Wasserdurchlässige Flächenbeläge – IKT nimmt Prüfungen auf 

 

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat Ende 2004 ein allgemein bauaufsichtliches Zulassungsverfahren für wasserdurchlässige Flächenbeläge verabschiedet. Wesentlicher Bestandteil des Zulassungsverfahrens ist eine Eignungsprüfung der Beläge, neben einer Umweltverträglichkeitsprüfung der Baustoffe, einer Hinterlegung der Steinrezepturen beim DIBt und dem Nachweis der Reinigungsfähigkeit der Beläge. Ziel der Eignungsprüfung ist es, die Durchlässigkeit und die Fähigkeit zum Schadstoffrückhalt der Beläge zu testen. Dazu wird der zu prüfende Belag in einen Rahmen (Größe: 1 m²) eingebaut und in einer Prüfanlage, mit der Regen simuliert und Sickerwasserproben entnommen werden können, insgesamt sechs Funktionsprüfungen unterzogen:

  • Überprüfung der Wasserdurchlässigkeit des Belages im Neuzustand

  • Bestimmung des Rückhaltevermögens des Belages bezüglich Feinstpartikeln, an die in realen Straßenabflüssen ein Großteil der Schadstoffe angelagert werden

  • Überprüfung der Wasserdurchlässigkeit des Belages mit simulierter Verschmutzung

  • Bestimmung des Rückhaltevermögens des Belages bezüglich Blei, Kupfer, Zink und Cadmium

  • Bestimmung des Rückhaltevermögen des Belages bezüglich Mineralölkohlenwasserstoffen

  • Überprüfung der Neutralisationswirkung des Belages bezüglich saueren Wassers

 

Prüfanlage für wasserdurchlässige Flächenbeläge

 

Den Kommunen wird mit der Bauartzulassung von wasserdurchlässigen Belägen ermöglicht, im Rahmen der Errichtung entsprechender Flächen auf geprüfte Systeme zurückzugreifen. Durch entsprechende Vorschriften zur Wartung kann eine dauerhafte Versickerung sichergestellt werden. Dies kann bei der Anerkennung bestimmter Beläge für reduzierte Abwassergebühren im Rahmen der kommunalen Entwässerungssatzung eine wichtige Voraussetzung darstellen.

 

Während der Prüfung

 

Die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen werden vom DIBt erteilt. Hier werden Auskünfte zu den Zulassungsgrundsätzen für Flächenbeläge einschließlich den Prüfverfahren und über erteilte Zulassungen gegeben. Die für das Zulassungsverfahren benannten Prüfstellen können ebenfalls dort erfragt werden (www.dibt.de). In Nordrhein-Westfalen steht das IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur in Gelsenkirchen für die Durchführung entsprechender Prüfungen zur Verfügung.

 

IKT-eNewsletter November 2002

"Ab 2003: IKT wird Prüfstelle für wasserdurchlässige Flächenbeläge"

 
 

Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an:

Dipl.-Ing. Kathrin Harting
IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur
Exterbruch 1

45886 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 17806-0
Fax: 0209 17806-88
Email: harting@ikt.de

Internet: www.ikt.de