Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
für Bauprodukte der Grundstücksentwässerung gemäß § 28 BauO NW
Ansprechpartner: Herr Dipl.-Ing. Dieter Homann, Tel.: 0209 - 17806 - 22
Technische Ausstattung und Kundenreferenzen: (Download ca. 1MB)
     
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In der nachfolgenden Tabelle sind die nach der Bauregelliste A, Teil 1, geregelten Bauprodukte aufgeführt, für die das IKT als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellebauaufsichtlich anerkannt ist:
Prüfstelle für die Überprüfung von Bauprodukten vor Bestätigung der Übereinstimmung nach § 28 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 der Landesbauordnung (BauO NW) für folgende Bauprodukte der Bauregelliste A, Teil 1:
Lfd. Nr. Bauregelliste A Technische Regel Bauprodukt
12.1.1 DIN EN 295-1 Steinzeugrohre und Formstücke sowie Rohrverbindungen für Abwasserleitungen und -kanäle
12.1.22 DIN EN 295-4 Sonderformstücke, Übergangsbauteile und Zubehörteile
12.1.24 DIN EN 295-7 Steinzeugrohre und Verbindungen, die mittels Rohrvortrieb eingebaut werden
Zertifizierungs- und Überwachungsstelle für die Fremdüberwachung nach § 28 Abs 1 Satz 1 Nrn. 3 und 4 der Landesbauordnung (BauO NW) für folgende Bauprodukte der Bauregelliste A, Teil 1:
Lfd. Nr. Bauregelliste A Technische Regel Bauprodukt
12.1.2 DIN 4060 Dichtmittel aus Elastomeren für Rohrverbindungen von Abwasserkanälen und -leitungen...
12.1.19 DIN 4032 Betonrohre
12.1.20 DIN 4034-1 Schächte aus Beton
12.1.21 DIN 4035 Stahlbetonrohre
Die Anerkennung für weitere Bauprodukte der Bauregelliste A, Teil 1, wird zur Zeit beantragt. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Zulassung bei dem Leiter der PÜZ - Stelle, Herrn Dipl.-Ing. Dieter Homann, unter der Rufnummer 0209 - 17806 - 24.

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