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IKT-eNewsletter Juli 2008
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IKT-Newsletter

Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung gegründet

Der neue § 61a „Private Abwasseranlagen“ des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes betrifft Bürger und Kommunen gleichermaßen. Jetzt gründete eine Gruppe von Abwasserbetrieben das „Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung - KomNetGEW“. Ziel ist es, die komplexen Anforderungen der Gesetzeslage gemeinsam besser zu lösen. Das Netzwerk steht ab sofort zur Verfügung und bietet allen Netzbetreibern die Möglichkeit sich zu beteiligen.

Teilnehmer des „Kommunalen Netzwerkes Grundstücksentwässerung – KomNetGEW“ nutzen den Vorteil des Rückhalts in der Gruppe. Im Netzwerk mit anderen Entwässerungsbetrieben können notwendige Entscheidungen für Vorgehensweisen und Strategien bestmöglich abgesichert werden.

Einladung zur Info-Veranstaltung

Vertreter von Kommunen und Entwässerungsbetrieben sind herzlich eingeladen, sich über das „Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung – KomNetGEW“ zu informieren. Das IKT richtet hierzu eine kostenlose Info-Veranstaltung aus:

Info-Veranstaltung zu § 61a LWG NRW
„Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung - KomNetGEW“
Dienstag, 26. August von 10 – 13 Uhr
im IKT, Gelsenkirchen

Aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen findet die Veranstaltung auch statt
am Mittwoch, 27. August von 10 - 13 Uhr

(Programmdetails siehe Anmeldebogen)

Download
Einladung
und Anmeldung

Das IKT organisiert als neutrale und unabhängige Institution das Netzwerk der Betreiber und bietet so eine geeignete Plattform, um die Anforderungen des § 61a LWG im Sinne der Kommunen bürgerfreundlich umzusetzen.

Hintergrund

Im Dezember 2007 hat der nordrhein-westfälische Landtag das Landeswassergesetz (LWG) novelliert. Neu eingefügt wurde der § 61a „Private Abwasseranlagen“. Darin sind die Pflichten der Grundstückseigentümer und der Kommunen geregelt, im wesentlichen:

  • Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen durch Sachkundige wird zur Pflicht;
  • Öffentliche Maßnahmen der Kanalinspektion und -sanierung sollen mit privaten Dichtheitsprüfungen koordiniert werden;
  • Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bürger über die Durchführung der Dichtheitsprüfung fachlich fundiert zu beraten.

Betreiberinitiative schultert neue gesetzliche Anforderungen

In der Folge wurde auf Initiative verschiedener Kommunen das „Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung - KomNetGEW“ gegründet. Ziel ist es, ein unabhängiges Verfahren zur Empfehlung von Sachkundigen umzusetzen, gemeinsam Materialien für die Bürgerinformation zu erarbeiten und sich in den komplexen Fragen der Grundstücksentwässerung gegenseitig zu stützen. Der Bürger soll

  • vor unseriösen Firmen geschützt werden
  • kompetent und ganzheitlich beraten werden
  • nicht unnötig gestört und finanziell belastet werden.


Die Gesetzeslage trifft den Bürger unvorbereitet.
Bei Überprüfung der Dichtheit müsste meistens eine teure Sanierung folgen.

Finanzierung und Ausrichtung des KomNetGEW

Das „Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung - KomNetGEW“ wird durch die Gruppe der teilnehmenden Kanalnetzbetreiber durch Jahresbeiträge finanziert (gestaffelt nach Kommunengröße: Einwohnerzahl). Das Arbeitsprogramm wird in Lenkungskreissitzungen mit den beteiligten Netzbetreibern abgestimmt. Das Konzept zu dem Netzwerk wurde in vorbereitenden Arbeitssitzungen mit 15 Netzbetreibern entwickelt und abgestimmt. Weitere Kommunen können sich nun auf dieser Basis beteiligen. Die Kosten für die Teilnahme am KomNetGEW sind Beratungskosten im Sinne des § 53c LWG NRW. Sie sind somit ansatzfähig für die Abwassergebühren.

Vorteile und Leistungen des KomNetGEW

Teilnehmer des „Kommunalen Netzwerkes Grundstücksentwässerung – KomNetGEW“ nutzen den Vorteil des Rückhalts in der Gruppe. Im Netzwerk mit anderen Entwässerungsbetrieben können notwendige Entscheidungen für Vorgehensweisen und Strategien bestmöglich abgesichert werden. Teilnehmer des kommunalen Netzwerkes erhalten folgende Leistungen:

  • Organisation eines unabhängigen Zertifizierungsverfahrens für Sachkundige der Dichtheitsprüfung und Veröffentlichung einer gemeinsamen Liste.
  • Hilfestellung bei der Erstellung und Fortschreibung örtlicher Empfehlungslisten für Grundstückseigentümer zur Auswahl kompetenter Sanierungsfirmen.
  • Unterstützung bei der Öffentlichkeits- und -gremienarbeit, z.B. durch Erarbeitung von Materialien für die Bürgerinformation (Flyer, Präsentationsvorlagen, Broschüren etc.)
  • Beratung in allen technischen Fragen der Grundstücksentwässerung, z.B. zur Eignung von Reparatur- und Sanierungsverfahren oder in der Umsetzung ganzheitlicher Konzepte - auch mit Blick auf Dränagen zum Gebäudeschutz, Infiltrationsdichtheit bei Fremdwasserproblemen, Rückstausicherungen sowie dezentralen Lösungen für Regenwasser.

Das IKT als neutrales und unabhängiges Forschungs- und Prüfinstitut organisiert und moderiert das KomNetGEW. Darüber hinaus berät es die beteiligten Kommunen technisch und organisatorisch auf Basis seiner Erfahrungen aus vergleichenden Warentests, Material- und Verfahrensprüfungen sowie Forschungsprojekten. Für eine bürgerfreundliche Öffentlichkeits- und Informationsarbeit vor Ort stellt das IKT seine Erfahrungen aus zahlreichen Pilotprojekten zur Verfügung. Das Netzwerk steht ab sofort zur Verfügung und bietet allen Netzbetreibern die Möglichkeit sich zu beteiligen und mitzuwirken.

Das Umweltministerium des Landes NRW begrüßt Initiativen aus dem Kreise der Netzbetreiber ausdrücklich und grundsätzlich. Gemeinsames Handeln der Kommunen in einem freiwilligen Netzwerk erschließt übergreifende wirtschaftliche Vorteile bei gleichzeitiger Flexibilität für örtliche Besonderheiten.

Nachgefragt:

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu dem KomNetGEW.

Ihre Ansprechpartner beim IKT:

Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Tel.: 0209 17806-31
Dipl.-Ing. Amely Dyrbusch
Tel.: 0209 17806-38
IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH
Exterbruch 1
45886 Gelsenkirchen
Fax: 0209 17806-88
E-Mail: info@ikt.de
Internet: www.ikt.de



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