IKT-eNewsletter Juli 2008 | |
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Info-Veranstaltung § 61a: KomNetGEW |
Das IKT lädt Kommunenvertreter und Mitarbeiter von öffentlichen Kanalnetzbetreibern zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung zu dem § 61a „Private Abwasseranlagen“ des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes ein. Die neuen Anforderungen gemeinsam anzugehen - diese Idee entstand Anfang des Jahres im IKT-Förderverein der Netzbetreiber. In der Folge wurde das „Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung - KomNetGEW“ gegründet. |
KomNetGEW Das Netzwerk zu den drängenden Fragen der Grundstücksentwässerung steht ab sofort zur Verfügung und bietet allen Netzbetreibern die Möglichkeit sich zu beteiligen. Vertreter von Kommunen und Entwässerungsbetrieben sind herzlich eingeladen, sich über das „Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung – KomNetGEW“ zu informieren. Das IKT richtet hierzu eine kostenlose Info-Veranstaltung aus:
Info-Veranstaltung zu § 61a LWG NRW Das IKT als neutrales und unabhängiges Forschungs- und Prüfinstitut organisiert und moderiert das KomNetGEW. Darüber hinaus berät es die beteiligten Kommunen technisch und organisatorisch auf Basis seiner Erfahrungen aus vergleichenden Warentests, Material- und Verfahrensprüfungen sowie Forschungsprojekten. Für eine bürgerfreundliche Öffentlichkeits- und Informationsarbeit vor Ort stellt das IKT seine Erfahrungen aus zahlreichen Pilotprojekten zur Verfügung. Finanziert wird das „Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung - KomNetGEW“ durch die Gruppe der teilnehmenden Kanalnetzbetreiber über Jahresbeiträge (gestaffelt nach Kommunengröße: Einwohnerzahl). Die Kosten für die Teilnahme am KomNetGEW sind Beratungskosten im Sinne des § 53c LWG NRW. Sie sind somit ansatzfähig für die Abwassergebühren. |
Nachgefragt: Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu dem KomNetGEW. Ihre Ansprechpartner beim IKT:
Dipl.-Ing. Marco Schlüter |
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