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IKT-eNewsletter Dezember 2001
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Erfahrungen mit Beschichtungsverfahren für Schächte -

Hausanschlüsse und Grundleitungen: Wie auf Dichtheit prüfen?

Viele Hauseigentümer wissen es noch nicht einmal, aber die Zeit drängt: Nach §45 BauO NRW muß für Immobilien in Wasserschutzgebieten die Dichtheit der Hausanschlüsse und Grundleitungen bis spätestens Ende 2005 nachgewiesen werden. Bisher ist allerdings noch unklar, inwieweit sich die Forderungen der Landesbauordnung überhaupt umsetzen lassen. Ein Forschungsvorhaben des IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen, soll jetzt Abhilfe schaffen.

Bisher ungeklärt ist auch, was nach den Regelungen der Landesbauordnung NRW unter einer Dichtheitsprüfung zu verstehen ist. Angaben über Prüfverfahren und insbesondere über Prüfkriterien sind in dem Gesetzestext der Landesbauordnung nicht enthalten. Ebenso liegen bis heute keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, ob eine Dichtheitsprüfung in allen Bereichen des stark verästelten und meist unzugänglich unter der Kellerplatte verlegten Grundleitungsnetzes überhaupt möglich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn an dem Grundleitungsnetz im Verborgenen auch Dränageleitungen angeschlossen wurden.

 
 

Bild 1: Verästeltes Grundleitungsnetz amBeispiel einer Schule (Ausschnitt)

 

Bild 2: Erneuerung der Grundleitungenin einem Mehrfamilienhaus

Prüfkriterien und -verfahren bisher nur für den öffentlichen Kanal

Allein mit einer TV-Inspektion ist eine eindeutige Aussage zur Dichtheit der Leitung nicht zu erzielen, wie zahlreiche Untersuchungen verschiedener Forschungsinstitute belegen. Andererseits ist zu klären, ob für jahrzehnte alte Hausanschluss- und Grundleitungen dieselben strengen Prüfkriterien anzusetzen sind, wie sie in der DIN EN 1610 für neu gebaute öffentliche Kanäle gefordert werden oder ob aufgrund abweichender Randbedingungen insbesondere für die Prüfung mit Luft eigene Prüfkriterien für diese Leitungen zu definieren sind.

Inwieweit sich mit den heute verfügbaren Prüfverfahren die Forderung nach einer Dichtheitsprüfung in Hausanschluss- und Grundleitungen zuverlässig und reprodizierbar umsetzen läßt, bleibt ebenso offen, wie die Frage, ob eine Weiterentwicklung der Prüfverfahren bis zum Ablauf der o.a. Fristen notwendig und möglich ist. Zuverlässige Hinweise oder Empfehlungen liegen bisher nicht vor. Im Extremfall wäre eine Einschränkung, Anpassung oder Konkretisierung der rechtlichen Regelungen zur Dichtheitsprüfung von Hausanschluss- und Grundleitungen notwendig, um die Umsetzung dieser Regelung sicherzustellen.

 

IKT untersucht Dichtheitsprüfungen

Im Rahmen des IKT-Forschungsvorhabens sollen ausgewählte Verfahren zur Dichtheitsprüfung in wirklichkeitsgetreuen Betriebsprozessen an Immobilien unterschiedlicher Größe mit verschiedenen Hausanschluss- und Grundleitungen getestet werden. Bei der Auswahl dieser sogenannten "Testhäuser" werden unterschiedliche Bauepochen berücksichtigt, die sich jeweils durch die Wahl der eingesetzten Werkstoffe für die Leitungen und Dichtungen unterscheiden.

Die Vorgehensweise dabei ist, daß alle Maßnahmen im Zuge einer Dichtheitsprüfung durch verschiedene Anbieter an Objekten vor Ort unter Begleitung durch das IKT durchgeführt werden. Während der Arbeiten wird der typische Betrieb der Gebäude aufrechterhalten, so daß auch Vorkehrungen zur Ableitung des anfallenden Abwassers zu treffen sind.

Ziel des Vorhabens ist es, den Eigentümern von Immobilien den gesamten Ablauf der Zustandserfassung des privaten Abwasserleitungsnetzes näher zu bringen und geeignete Prüfverfahren mit realistischen Prüfkriterien an die Hand zu geben. Denn nur wenn sich die Forderung nach einer Dichtheitsprüfung in Hausanschluss- und Grundleitungen mit den heute verbreiteten Prüfverfahren auch zuverlässig und reproduzierbar umsetzen läßt, kann man den Bürger sinnvollerweise dazu verpflichten, der Gemeinde auf Verlangen eine Bescheinigung über die Dichtheit seines Entwässerungssystems vorzulegen.

 

Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an:

Herrn Dipl.-Ing. Dieter Homann
IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur
Postfach 10 09 43, 45809 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 17806-0
Fax: 0209 17806-88
Email:homann@ikt.de



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