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Karl - Heinz Sander GmbH & Co. KG

Schachtbauteile DIN 4034 Teil 1, Teil 2: Qualität mit feinen Unterschieden

Für Schächte aus Beton- und Stahlbetonfertigteilen gibt es zwei verschiedene DIN-Normen. Die Unterschiede werden erst auf den zweiten Blick deutlich. Das ist besonders fatal, denn die Anwendungsbereiche sind klar definiert: nicht jedes Bauteil darf im Abwasserbereich verwendet werden.

Fertigteile aus Beton- und Stahlbeton in güteüberwachter Qualität werden im Tiefbau in vielen Anwendungsfällen eingesetzt. Rohre von DN 250 bis 4000 mm gehören ebenso dazu wie Rahmenprofile, Behälter und Schachtbauwerke, Regenrückhaltebecken, Kleinkläranlagen und natürlich Bauteile für Einstiegsschächte.

Der Güteschutz Beton NRW e.V. überwacht ca. 280 Hersteller von Fertigteilen in NRW und Benelux. Darunter sind ca. 40 Hersteller, die Schachtringe, -unterteile und Schachthälse (Konen) produzieren.


Herstellerverzeichnis Güteschutz Beton NRW

 



Gütezeichen: Kennzeichen überwachter
 Produktqualität

Schachtfertigteile werden für zwei völlig unterschiedliche Anwendungsfälle hergestellt. Schachtfertigteile nach DIN 4034 Teil 1 (09.93) werden eingesetzt, wenn der daraus hergestellte Schacht ein Bauwerk für einen Abwasserkanal ist.

Schachtfertigteile nach DIN 4034 Teil 2 (10.90) eignen sich ausschließlich zum Bau von Schächten für Brunnen- und Sickeranlagen.

  Bild links:

vorne:
Schachtring DIN 4034 Teil 1 mit aufgezogener Elastomerdichtung auf dem Spitzende

hinten:
Schachtring DIN 4034 Teil 2

Wesentliche Unterschiede

Eine ernste Verwechselungsgefahr besteht in der gleichlautenden Normbezeichnung, die sich nur durch den Zusatz "Teil 1" bzw. "Teil 2" unterscheidet.

Doch ansonsten sind wesentliche Unterschiede vorhanden:

Gemäß DIN 4034 Teil 1 beträgt die Wandstärke der Bauteile mindestens 150 mm und die erforderliche Scheiteldruckkraft z.B. eines Schachtringes DN 1000 ist mit 80 KN/m festgelegt. Die Wasserdichtheit wird bei einem Überdruck von 0,5 bar und einer maximal zulässigen Wasserzugabe von 0,07 l/m2 ermittelt.

Die Bauteilverbindungen müssen mit einem elastomeren Dichtmittel auf dem Spitzende abgedichtet werden.


Detail Schachtring Teil 1: Dichtung, Kennzeichnung mit Übereinstimmungszeichen und Gütezeichen

 


Detail Schachtring Teil 2: Falzverbindung ohne Dichtung, Kennzeichnung mit Gütezeichen

Demgegenüber sieht DIN 4034 Teil 2 Mindestwandstärken von 90 mm und eine Scheiteldruckkraft bei einem Schachtring DN 1000 von 47 KN/m vor.

Die Wasserdichtheit wird in Anlehnung an DIN 4281: Beton für Entwässerungsgegenstände als Absinken des Wasserspiegels am drucklos gefüllten Bauteil geprüft.

Elastomere Dichtmittel sind nicht zwingend gefordert und werden überwiegend auch nicht eingesetzt.

Gerade in Bezug auf die Wasserdichtheit sind die Anforderungen an Schachtbauteile nach DIN 4034 Teil 1, die bei der Produktion und bei der Fremdüberwachung der Bauteile nachgewiesen werden müssen erheblich höher als bei Bauteilen nach Teil 2.

 

Nicht um jeden Preis

Aus dem tägliche Leben sind viele Beispiele von Produkten bekannt, die in preiswerten Ausführungen bis hin zu Luxusvarianten angeboten werden, z.B. Kugelschreiber, Lebensmittel und Autos als symbolträchtige Statusobjekte.

Unabhängig von ihrer Ausführung dürfen alle Produkte gleichermaßen verwendet werden.

Bei Schachtfertigteilen ist das nicht der Fall.

Bauteile nach DIN 4034 Teil 2 sind zwar –eben aufgrund der genannten Unterschiede- ca. 40 - 45 % preiswerter als Bauteile nach DIN 4034 Teil 1.

Trotz güteüberwachter Produktqualität und trotz Preisvorteilen darf ein Schachtring nach DIN 4034 Teil 2 jedoch nicht für Abwasserbauwerke verwendet werden.

  Bild links:

Schachtring Teil 1 (links) und Teil 2 (rechts): Unterschiede in der Wandstärke und in der Verbindungsart:
Muffenverbindung mit Dichtung (links)
Falzverbindung (rechts)

 

Für den Bereich von Brunnen- und Sickeranlagen sind diese Bauteile jedoch gut geeignet. Da sie planmäßig keine Schutzfunktion von Wasser und Boden gegenüber verschmutzten Medien ausüben müssen, kann auf hohe Anforderungen an die Dichtheit verzichtet werden.

 

Verwechselung oder Absicht ?

Oft wird beobachtet, dass in Ausschreibungen Beton- und Stahlbetonrohre mit exakt beschriebener Qualität auf der Grundlage der DIN 4032 bzw. 4035 zuzüglich FBS-Richtlinie enthalten sind.

Demgegenüber werden die Schachtbauteile mit einem Hinweis auf "DIN 4034" beschrieben- eine Festlegung, die ohne den Zusatz "Teil 1" im Abwasserbereich nicht ausreichend ist.

Die Folge ist, dass in der Tat hochwertige Rohre verbaut werden und die Einstiegsschächte aus Fertigteilen nach DIN 4034 Teil2 bestehen, die lediglich für Brunnen- und Sickeranlagen verwendet werden dürfen.

Das gleiche unerwünschte Resultat wird erzielt, wenn der entscheidende Unterschied beider Normen der bauausführenden Firma nicht bekant ist oder nicht hinreichend unterwiesenes Personal mit der Materialbeschaffung beauftragt wird.

Ebenso kann der Preisvorteil dazu verführen, dass Brunnenringe (DIN 4034 Teil 2) absichtlich und wissentlich im Abwasserbereich verwendet werden.

In allen Fällen wird die Idee eines nachhaltigen Umweltschutzes durch den nicht bestimmungsgemäßen Einsatz von Bauteilen vereitelt.

Sind Fertigteile nach DIN 4034 Teil 1 auf der Baustelle vorhanden, muss noch eine letzte Hürde genommen werden: der korrekte Einbau.

Die Vertrautheit der Baukolonne mit Brunnenringen ohne Dichtung kann so groß sein, dass beim Montieren der Abwasserringe (DIN 4034 Teil1) das Aufziehen der Elastomerdichtungen übersehen wird, zumal dadurch zwei Arbeitsschritte bei der Montage eingespart werden: das Aufziehen der Dichtungen und das Auftragen von Gleitmittel.

  Bild links:

Muffenverbindung bei einem Schachtring Teil 1:
Die Dichtung muss noch aufgezogen werden

 

Qualität in Produktion, Ausschreibung und Baustelle

Güteüberwachte Schachtbauteile werden in vielen Fertigteilwerken in zwei unterschiedlichen Sorten hergestellt:

Schachtbauteile für Abwasserbauwerke nach DIN 4034 Teil 1 und

Schachtbauteile für Brunnen- und Sickeranlagen nach DIN 4034 Teil 2.

Die Fremdüberwachung und Zertifizierung der Produktqualität wird in beiden Fällen von Ländergüteschutzgemeinschaften wie z.B. dem Güteschutz Beton NRW durchgeführt.

Die erforderlichen Materialprüfungen werden in anerkannten Prüfstellen wie z.B. dem
IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen vorgenommen.

Damit sind die materialtechnischen Voraussetzungen für hochwertige Schachtauwerke vorhanden.

Wenn durch präzise Festlegungen in Planung, Ausschreibung und Materialbestellung sowie durch Kontrollen auf der Baustelle sichergestellt ist, dass auf allen Ebenen die korrekte Qualitätsstufe weitergegeben wird, werden aus Schachtfertigteilen nach DIN 4034 Teil 1 dauerhafte und dichte Schächte für Abwasserkanäle hergestellt.

Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an:

Herrn Dipl.-Ing. Stefan Zwolinski
Güteschutz Beton Nordrhein-Westfalen
Beton- und Fertigteilwerke e. V.
Friedrich-Ebert-Strasse 37 - 39
40210 Düsseldorf
Email:info@gueteschutz-beton.de

oder

Herrn Dr.-Ing. Bert Bosseler
IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur
Postfach 10 09 43, 45809 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 17806-0
Fax: 0209 17806-88
Email:bosseler@ikt.de



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