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07.03.2012 |
KomNetGEW: Zustandserfassung statt Dichtheitsprüfung | |
Netzwerk nordrhein-westfälischer Kommunen nennt Eckpunkte für eine wasserwirtschaftlich sinnvolle Lösung. | |
Das Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung (KomNetGEW) hat eigene Vorschläge in die Diskussion um die nordrhein-westfälische Regelung der Dichtheitsprüfung eingebracht. Die Mitglieder des Netzwerks – immerhin 65 städtische Abwasserbetriebe aus NRW – wollen mit ihrem Eckpunkte-Papier eine fachliche Orientierung aus der wasserwirtschaftlichen Praxis für eine bürgerfreundliche Lösung geben. Eine eventuelle Novellierung des § 61a LWG NRW sollte sich nach der Vorstellung des KomNetGEW an drei zentralen Grundsätzen orientieren: 1. Zustandserfassung statt Dichtheitsprüfung An Stelle der bisherigen Pflicht zu einer Dichtheitsprüfung soll eine Zustandserfassung aller privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) treten. 2. Starre Prüffristen entschärfen Die bisherigen starren Prüffristen sollen flexibler gehandhabt werden. Die Kommunen müssen mehr Spielraum bei der Festlegung von Fristen erhalten, um lokale Gegebenheiten besser berücksichtigen zu können. 3. Bürgerberatung und Verbraucherschutz Die bisherige Pflicht der Kommunen, ihre Bürger in Fragen des § 61a zu beraten, sollte unbedingt erhalten bleiben. Dies ist im Sinne der Bürgerfreundlichkeit und des Verbraucherschutzes erforderlich. Unnötige Sanierungen sollten vermieden werden, indem die Schwere der Leitungsschäden und die Sanierungsfristen nicht strenger als bei öffentlichen Leitungen gehandhabt werden. | |
Im Einzelnen sollten aus Sicht der Abwasserbetriebe folgende Punkte geregelt werden:
Was muss geprüft werden?
Wann muss geprüft werden?
Wie darf geprüft werden?
Wer darf prüfen? | |
Zur sinnvollen Umsetzung und aus Gründen des Verbraucherschutzes fordert das Eckpunkte-Papier folgende Pflichten für Kommunen:
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Finanzierung der Zustandserfassung Laut KomNetGEW sei zu prüfen, inwieweit die Zustandserfassung der privaten Abwasserleitungen, die sich im öffentlichen Straßenraum befinden, über die Abwassergebühren finanziert werden kann. Wenn dies gebührenrechtlich möglich sei, so sollte den Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, sich für die Zustandserfassung dieses Teils der privaten Leitungen per Satzung verantwortlich zu erklären, schlägt das Netzwerk vor. Sie könnten dann Dienstleister mit der Zustandserfassung im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung beauftragen oder diese in Eigenregie durchführen. Eines nahmen die Mitglieder des Netzwerks auf ihrer jüngsten Mitgliederversammlung noch als Präambel in das Eckpunkte-Papier mit auf: Die Schadensquoten bei privaten Abwasserleitungen sind hoch – deshalb halten die Mitglieder des KomNetGEW die bestehenden, flächendeckenden Regelungen des § 61a LWG grundsätzlich für sinnvoll und wünschen eigentlich einen Fortbestand des § 61a LWG. | |
Vorschlag: Fristen für die Zustandserfassung | |
Das Netzwerk Das KomNetGEW ist ein Zusammenschluss von mehr als 60 nordrhein-westfälischen Gemeinden, die sich gemeinsam den Herausforderungen der Grundstücksentwässerung – speziell der Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen gemäß § 61a Landeswassergesetz NRW – stellen. Informationen zum KomNetGEW erhalten Sie von
Dipl.-Ing. Amely Dyrbusch | |
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