Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen:
31.12.2015 war gestern, wie geht es nun weiter?

Grafik Grundstücksentwässerung mit Rückstauschutz durch Hebeanlage

Ursprünglich sollten alle privaten Abwasserleitung bis Ende 2015 auf Dichtheit geprüft werden. Doch daraus wurde nichts.

Der 31. Dezember 2015 war lange das magische Datum der Grundstücksentwässerung. Bis dahin sollten flächendeckende Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen erfolgen. So sahen es die DIN 1986-30 und einige landesgesetzliche Regelungen vor. Bekanntlich kam es anders, nur noch für wenige Grundstücke blieb der 31.12.2015 das Stichdatum. Wie geht es nun weiter, heute, in 2016?

Save the date!
7. Deutscher Tag der Grundstücksentwässerung

22. Juni 2016 in Köln, Maternushaus

  • Rechtliche und technische Anforderungen –
    Was gibt es Neues?
  • 31.12.2015 war gestern… wie geht es weiter?
  • Sanierung privater Abwasserleitungen
  • Industrie- und Gewerbe-Immobilien

Programm in Kürze hier

Fristen verlängert, Fristen verschoben

Hauseigentümer sind fast alle raus aus der Dichtheitsprüfung. Nur in Wasserschutzgebieten ist das anders.

Hauseigentümer sind fast alle raus aus der Dichtheitsprüfung. Nur in Wasserschutzgebieten ist das anders.

Nach intensiven politischen und fachlichen Debatten in den betroffenen Bundesländern Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wurden die normativen und landesgesetzlichen Regelungen mit flächendeckenden Prüfungen abgeschafft. Teilweise wurden Fristen verlängert, teilweise auf einige Anwendungsfälle beschränkt. Dazu gehören:

  • Neubau von Gebäuden,
  • wesentliche bauliche Änderungen im Bestand,
  • Wasserschutzgebiete,
  • Industrie- und Gewerbe-Immobilien.

Die Frist in der DIN 1986-30 wurde mit der Novellierung der Norm im Jahr 2012 durch eine Zeitspannenregelung ersetzt.

Frist in Wasserschutzgebieten abgelaufen

Kamerainspektion auf dem Grundstück

Kamerainspektion auf dem Grundstück


Dennoch ist am 31. Dezember 2015 für schätzungsweise weit über 100.000 Grundstückseigentümer die Frist abgelaufen. Betroffen hiervon sind insbesondere Grundstückseigentümer in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, für die die Frist vor allem in Wasserschutzgebieten in diesen Länder weiterhin gilt. Auch wenn kaum belastbaren Zahlen vorliegen, ist davon auszugehen, dass bei weitem nicht alle Grundstückseigentümer ihren Pflichten nachgekommen sind.

 

Presse-Spiegel

Dormagen: Stadt kann Kanal-TÜV kaum kontrollieren

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Dortmund: Kanal-TÜV: Stadt Dortmund kontrolliert Hausbesitzer nicht

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Erkrath: Kanaltest – Erste Frist ist abgelaufen

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Köln: Tausende Hausbesitzer schwänzen den Kanal-TÜV

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31.12.2015 war gestern… Wie geht es weiter?

Diese und weitere aktuelle Fragen rund um die Grundstücksentwässerung erörtern und diskutieren wir gemeinsam mit kommunalen Vertretern, Aufsichtsbehörden und Fachleuten beim
7. Deutschen Tag der Grundstücksentwässerung
am 22. Juni 2016 im Maternushaus in Köln.
Programm in Kürze hier

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Telefon: 0209 17806-31
E-Mail: schlueter@ikt.de