Neue Ersatzbaustoffverordnung kommt – ein passendes IKT-Seminar auch

Einbau von Flüssigboden in den Leitungsgraben

Welche Materialien dürfen zukünftig noch im Leitungsgraben verbaut werden?

Mitte April 2015 wird die neue Bundesverordnung für mineralische Ersatzbaustoffe im Kanal- und Leitungsbau (Ersatzbaustoffverordnung) voraussichtlich veröffentlicht. Wesentliche Kritikpunkte wurden überarbeitet, sodass es kaum noch Einwände gegen eine Veröffentlichung gibt.

Bodenmanagement im Leitungsbau

Passend zum Thema bietet das IKT am 17. März 2014 in Gelsenkirchen das Seminar „Bodenmanagement im Leitungsbau“ an. Informieren Sie sich topaktuell zum neuen Stand! Ausgewiesene Experten geben Antworten auf unter anderem folgende Fragen:

  • Was bedeutet die neue Bundesverordnung für öffentliche Auftraggeber?
  • Welche wesentlichen Änderungen gibt es?
  • Welches Verfüllmaterial darf zukünftig noch in den Leitungsgraben und Straßenuntergrund?
  • Mit welchem Verfüllmaterial lässt sich Wurzeleinwuchs in die Leitung vermeiden?
  • Welche Grundsätze der Qualitätssicherung müssen öffentliche Auftraggeber beachten?

Dabei wird immer wieder der Bezug zur Praxis hergestellt. Das Seminar bietet außerdem Gelegenheit zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern und Referenten.

Programm und Anmeldung

zum gesamten IKT-Weiterbildungsangebot

Ansprechpartner

Marcel Goerke, M.Sc.
Telefon: 0209 17806-34
E-Mail: goerke@ikt.de