Neuer Bildreferenzkatalog zu Schäden an privaten Abwasserleitungen

Jetzt verfügbar: NRW-Bildreferenzkalog

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Das NRW-Umweltministerium hat per Erlass den neuen Bildreferenzkatalog zur Beurteilung von Schäden an privaten Abwasserleitungen eingeführt. Gemäß Selbstüberwachungs-Verordnung müssen Schäden wie folgt saniert werden:

  • große Schäden: kurzfristig
  • mittelgroße Schäden: bis zu 10 Jahren
  • Bagatellschäden: nicht erforderlich

Damit ist die spannende Frage, wie ein Schaden einzustufen ist. Dafür finden sich in dem neuen Katalog, den das IKT im Rahmen eines Forschungsprojekts erstellt hat, zahlreiche Referenzbilder. Er richtet sich an alle Städte und Gemeinden in NRW und soll dort als Grundlage für die Klassifizierung von Schäden dienen.

Download Bildreferenzkatalog

<!--Der IKT-Workshop „Neue SüwVO Abwasser NRW“ beantwortet unter anderem die Frage, welche Schäden wann saniert werden müssen. Er findet das nächste Mal am 17. und 18. November 2014 statt. Programm und Anmeldung-->

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Telefon: 0209 17806-31
E-Mail: schlueter@ikt.de