IKT-eNewsletter Juni 2010 | |
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Weitere GEW-Berater zertifiziert | ||||||||||||||||||||||||
Vor wenigen Monaten startete das Lehrgangsprogramm. Mittlerweile sind auf der IKT-Beraterliste 125 „IKT-Zertifizierte Berater Grundstücksentwässerung“ veröffentlicht. | ||||||||||||||||||||||||
Berater Grundstücksentwässerung Der 7. IKT-Lehrgang „Zertifizierte Berater Grundstücksentwässerung“ ist abgeschlossen. Alle Prüflinge haben bestanden und wurden sogleich in die Absolventenliste auf www.komnetgew.de/berater aufgenommen. Die Inhalte des Lehrgangs gliedern sich in sechs Module. Darin werden rechtliche, technische und planerische Grundlagen vermittelt, Methoden der Zustandserfassung und -bewertung kennengelernt und Sanierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Beraten heißt vor allem kommunizieren: Deshalb beschäftigen sich die Teilnehmer an einem Tag intensiv mit Kommunikationstechniken und den Grundsätzen der Öffentlichkeitsarbeit. | ||||||||||||||||||||||||
Im Rahmen des Moduls V der Ausbildung (siehe Kasten) ließen sich die Teilnehmer auch die Sanierung von Hausanschlussleitungen mittels Schlauchliner demonstrieren. Martin Cygiel vom Systemanbieter RS Technik erklärte detailliert das Vorgehen bei der Sanierung. Er zeigte den Teilnehmern in der Versuchshalle des IKT in Gelsenkirchen die technischen Geräte und führte die Liner-Inversion anschaulich an einem Plexiglasrohr vor.
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Struktur und Inhalte des IKT-Zertifikatslehrgangs
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Die nächsten Lehrgangstermine Termine in Gelsenkirchen
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Details und Anmeldung | ||||||||||||||||||||||||
Hintergrund Die Grundstücksentwässerung erlebt derzeit eine beachtliche Dynamik. Der Gedanke der ganzheitlichen Kanalsanierung findet immer mehr Beachtung, nicht zuletzt wegen der Fremdwasser-Problematik: Öffentliche und private Abwasserleitungen bilden zusammen das System der Abwasserableitung. Daher sind auch private Leitungen auf Dichtheit zu prüfen und zu sanieren. Dies betrifft Millionen Grundstücke. In Nordrhein-Westfalen schreibt der §61a Landeswassergesetz vor, dass alle privaten Abwasserleitungen bis spätestens zum 31. Dezember 2015 auf Dichtheit zu prüfen und ggf. zu sanieren sind. Dies gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Grundstücke. Bei mehr als 3,5 Mio. Liegenschaften in NRW entsteht daraus ein sehr hoher Beratungsbedarf bei den Grundstückseigentümern. Ebenso bei den Kommunen, denen der §61a LWG eine Beratungspflicht für ihre Bürger auferlegt und die für diese Aufgabe auf externen Sachverstand zurückgreifen wollen. Um diesem erhöhten Bedarf nach Beratung erfolgreich nachkommen zu können, müssen sowohl Ingenieurbüros als auch Kommunen ihre Mitarbeiter weiterbilden. Hierzu bietet das IKT den Lehrgang "Zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung" an. Dieser ist mit den 56 Mitgliedskommunen des "Kommunalen Netzwerks Grundstücksentwässerung" (KomNetGEW) abgestimmt. | ||||||||||||||||||||||||
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