| IKT-eNewsletter Mai 2010 | URL /index.php?doc=1143 |
| 04.05.2010 | |
Vom Umgang mit schwarzen Schafen | |||
Im Handel mit Dichtheitsprüfern haben Hauseigentümer immer die schlechteren Karten – einfach mangels Fachkenntnis. Dies ist eine grundsätzliche Erkenntnis von Verbraucherschützern, insbesondere in Nordrhein-Westfalen: Denn dort wurde der Markt besonders befeuert. Hier fordert das Landeswassergesetz von allen Grundstückseigentümern den Dichtheitsnachweis zu den privaten Abwasserleitungen. Sofort haben viele Kommunen die Notwendigkeit zum Schutz ihrer Bürger erkannt und sich zum Kommunalen Netzwerk Grundstücksentwässerung zusammengeschlossen. Zunächst wurde ein gemeinsames Zertifizierungsverfahren für Dichtheitsprüfer erarbeitet. Jetzt wurde das Verfahren durch ein Monitoring-Verfahren weiter verschärft. Zur Freude der „Weißen“, können „schwarze Schafe“ damit von der Empfehlungsliste der Kommunen gestrichen werden. | |||
|
Monitoring für Dichtheitsprüfer Im Auftrag des KomNetGEW organisiert das IKT ein Verfahren zum Monitoring von Dichtheitsprüfern. Ziel der Dichtheitsprüfer ist es, Vertrauen bei den Kommunen aufzubauen und schwarze Schafe vom Markt fern zu halten. Ziel der Kommunen ist es, vertrauensvoll auf „Sachkundige Dichtheitsprüfer“ verweisen zu können. Dazu ist es jedoch notwendig, dass Auffälligkeiten zu Dienstleistungen der Dichtheitsprüfer zentral gemeldet, standardisiert dokumentiert und nachverfolgt werden. Diese Möglichkeit steht den Mitgliedskommunen des KomNetGEW und ihren Bürgern nun zur Verfügung. KomNetGEW-Mitglieder, deren Bürger sowie die zertifizierten Sachkundigen Dichtheitsprüfer des KomNetGEW selbst, können besondere Vorfälle im Zusammenhang mit Dienstleistungen der Sachkundigen an die Zertifizierungsstelle des IKT melden. Die Meldung wird:
Das IKT behält sich stichprobenartige Nachfragen zum Verlauf vor. Hat der Sachkundige nach Ablauf der gestellten Frist keine Klärung herbeiführen können, wird eine erneute Frist gesetzt, mit dem Hinweis „Mahnung: Klärungsbedarf im Zusammenhang mit Ihrer Sachkundigen-Tätigkeit“. Die betroffene Kommune wird hierüber informiert. Dies ist Teil eines mehrstufigen Eskalationsverfahrens mit verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten (z.B. Aussetzen des Zertifikats). Über Sanktionierungsmaßnahmen wird in den Mitgliedersitzungen des KomNetGEW berichtet. Das KomNetGEW stellt die Sanktionierungsentscheidungen endgültig fest. Im Ergebnis können besonders gute Leistungen der Sachkundigen beschrieben werden. Negative Bewertungen können nach Eskalation im Monitoring-Verfahren allerdings auch zu Sanktionen und / oder Ausschluss von der Liste der Zertifizierten Sachkundigen Dichtheitsprüfer des KomNetGEW führen. | |||
|
Zertifizierung von Sachkundigen Dichtheitsprüfern Die Zertifizierung der Sachkunde-Anwärter nach KomNetGEW-Maßstäben ist die Eintrittskarte zur Teilnahme am Monitoring-Verfahren. Dabei organisiert das IKT als Zertifizierungsstelle das Verfahren im Auftrag seiner Mitgliedskommunen im KomNetGEW - Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung. Die KomNetGEW-Zertifizierung im Kurzüberblick:
Die Zertifizierung nach den Maßstäben der KomNetGEW-Kommunen koppelt dabei auch die persönliche Sachkundeprüfung über theoretische Sachkenntnisse mit einer praktischen Prüfung zum Einsatz und der Verfügbarkeit der technischen Ausrüstung. Erste Erfahrungen mit Sachkunde-Prüfungen (siehe www.komnetgew.de) zeigen, dass die Kombination von praktischer und theoretischer Prüfung praktikabel und aufschlussreich für die Bewertung der Kompetenz der Sachkundeanwärter ist. | |||
|
Anmeldung zur Schulung und Prüfung nach Maßstäben des KomNetGEW Die Schulung „Sachkunde-Nachweis Dichtheitsprüfung gemäß §61a LWG NRW“ mit anschließender Prüfung nach den Vorgaben des KomNetGEW und der Option auf die Teilnahme am Monitoring-Verfahren werden derzeit bereits von folgenden Bildungsträgern angeboten:
Die Anmeldung erfolgt über die o.a. Bildungsträger | |||
|
KomNetGEW – Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung Das KomNetGEW ist ein Zusammenschluss von Kommunen zur bürgerfreundlichen Umsetzung der Anforderungen gemäß §61a LWG NRW „Dichtheit privater Abwasserleitungen“. Informationen im Internet: www.komnetgew.de | |||
|
KomNetGEW – Mitgliedskommunen (Stand 05/2010)
| |||
|
Ansprechpartner beim IKT Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu dem KomNetGEW: | |||
|
Dipl.-Ing. Marco Schlüter |
© IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH2026
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des IKT