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IKT-eNewsletter November/Dezember 2007
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NRW: Neues LWG und Förderprogramm fordern ganzheitliche Sanierung

Die Novelle des Landeswassergesetzes ist beschlossen. Herr Christof Mainz vom Umweltministerium NRW stellte im Seminarprogramm zum IKT-Forum „Goldener Kanaldeckel 2007“ die Eckpunkte vor. Die Fristen zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungen sind im Wesentlichen gleich geblieben, damit gilt seit Jahren der Stichtag 2015. Neu ist jedoch, dass Kommunen und Abwasserbetriebe

  • ihre Bürger über die Pflicht zur Dichtheitsprüfung informieren müssen.
  • ihre Maßnahmen an öffentlichen Kanälen mit den Dichtheitsprüfungen an den Privatleitungen der Hauseigentümer koordinieren sollen => Nutzung von Synergien, Gewinnung von Fördermitteln.
  • ihre Kosten für eine weitreichende Bürgerberatung (siehe Lünener Entwässerungspass) und auch für die öffentliche Dränagewasserableitung in die Abwassergebühren einstellen können.

Letzteres kann wichtig sein, denn wenn schon so viel privates Geld investiert wird, sollten am Ende nicht die Kellerwände schimmeln, weil das Grundwasser wieder ansteigt. Angesichts dieses Risikos dürfen sich Abwasserbetriebe nun auch über die Ableitung von Dränagewasser „gebührende“ Gedanken machen. Darüber hinaus sollte die Gelegenheit genutzt werden, um gleichzeitig auch einen Rückstauschutz vorzusehen, damit bei starken Regenfällen die Keller nicht mehr so schnell volllaufen.

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Bürgerinformation wird zur
Pflicht - Beispiel Broschüre Unna

Die Entwässerungsbetriebe stehen vor der Aufgabe die Beratung der Anschlussnehmer und die Koordination gemeinsamer Sanierungen zu organisieren. Um Fortschritte zu erzielen, müssen vielerorts die eigenen Ressourcen angepasst oder externe Ingenieurbüros einbezogen werden. Das Umweltministerium NRW fordert gemeinsame Sanierungen im privaten und öffentlichen Bereich und fördert insbesondere in Gebieten mit hohem Fremdwasseraufkommen entsprechende Projekte.

Das IKT organisiert vor diesem Hintergrund einen Erfahrungsaustausch für Netzbetreiber zum Thema Fremdwassersanierungskonzepte. Die Veranstaltung findet am 25. Januar 2008 im IKT statt. Die Teilnahme ist für Netzbetreiber kostenfrei

Anmelden können Sie sich hier: Erfahrungsaustausch Fremdwassersanierungskonzepte

Investitionsprogramm Abwasser NRW

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Dipl.-Geogr. Ralph Ishorst,
NRW.Bank

Herr Dipl.-Geogr. Ralph Ishorst von der NRW Bank berichtete im Rahmen des IKT-Forums „Goldener Kanaldeckel 2007“, dass bei den Bezirksregierungen in NRW bereits 22 Anträge zur Förderung von Fremdwassersanierungskonzepten (Förderbereich 6.1) vorliegen. Davon sind vier bereits bewilligt worden. Das durchschnittliche Antragsvolumen betrug dabei rund 50.000,00 Euro. Im Bereich der privaten Kanalsanierung (Förderbereich 6.3) liegen 4 Anträge vor. Hier ist jedoch noch kein Antrag bewilligt worden.

Die Bewilligung soll dabei oft schon sehr zügig innerhalb von wenigen Wochen erfolgt sein. Hintergrund: Das Land gibt seit Anfang des Jahres Fördergelder für die Fremdwassersanierung (Förderbereich 6) aus. Die Kommunen bekommen in Fremdwassersanierungsgebieten (FW-Zuschlag > 100 %) Kosten wie folgt zurückerstattet:

  • 50 % der Kosten zur Aufstellung von Fremdwassersanierungskonzepten.
  • bis zu 30 % der Kosten für die Sanierung der Privatleitung (als Anreiz für Ihre Bürger).
  • Zinsgünstige Darlehen für die Sanierung ihrer öffentlichen Kanäle.

Geld gibt’s aber nur, wenn die Kommunalpolitik Farbe bekennt und Fremdwassersanierungsgebiete ausweist (rund 100 bis 200 Grundstücke) und dort eine vorgezogene Frist zur Dichtheitsprüfung beschließt. Die geförderten Maßnahmen sind nämlich innerhalb von zwei Jahren abzuschließen.

Erheblicher Aufwand erwartet

Die Bauwirtschaft erwartet beträchtliche Aufträge, wenn die Forderungen nach der Dichtheitsprüfung der Privatleitungen durchgesetzt, koordiniert und überwacht werden. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass private Leitungen die vor dem Jahr 1965 verlegt wurden, nach heutigen Maßstäben „per se“ undicht sind. Es ist bekannt, dass es damals einfach noch keine wirklich funktionierenden Dichtungen für die Rohrmuffen gab. Darüber hinaus ist eine echte Dichtheitsprüfung wie im öffentlichen Kanalbereich bei den kleinen verzweigten Netzen unter der Kellersohle mit beträchtlichem Aufwand verbunden. Hier wird deswegen in der Regel eine TV-Inspektion mit Spezialkameras durchgeführt.

Kosten Dichtheitsprüfung Privatleitung

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Neuer Markt:
Sanierung privater Netze

Eine Stunde TV-Kamerawagen mit Experten-Team kostet rund 100,00 Euro. Mit An- und Abfahrt liegt der Aufwand auch bei kurzen Wegen und einfachsten Gebäudeanlagen bei mindestens zwei Stunden - sprich 200,00 Euro. Bei extrem niedrigen Angeboten ist Vorsicht geboten. Unlautere Firmen versuchen mit Dumping-Preisen einen Fuß in die Tür zu bekommen und wollen am Ende eine überteuerte Sanierung abrechnen. Eigentümer sollten vor einer Beauftragung immer erst mit dem örtlichen Entwässerungsbetrieb der Stadt sprechen. Schließlich zahlt der Bürger seine Gebühren nach dem neuen LWG NRW nun auch für den Rat des Experten. Einige Netzbetreiber halten für die Bürger bereits Empfehlungslisten von sachkundigen Firmen für die Dichtheitsprüfung bereit. Nach der Novelle des LWG NRW ist zu erwarten, dass zukünftig eine Verwaltungsvorschrift des Landes die Anforderungen an die Sachkunde der Ausführenden näher regeln soll.

Kosten Sanierung Privatleitungen

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Im privaten Bereich:
TV-Inspektion als Dichtheitsprüfung

Die Praxiserfahrungen zeigen, dass die Abdichtungsmaßnahmen sehr schnell mehrere Tausend Euro kosten. Auch unterirdisch arbeitende Sanierungsroboter haben ihren Preis von rund 1.500,00 Euro pro Tag. Und auch wenn die Bürger vieles in Eigenarbeit leisten wollen – es wird nicht immer gehen. Allein bei der Hälfte der NRW-Kommunen muss der Anschlussnehmer per Satzung auch die Kosten für den Anschlusskanal tragen. Das heißt er muss die Kosten für die Baugrube in die Straße hinein bezahlen. Hier ist nur die Stadt berechtigt, diese Baumaßnahmen von Fachfirmen durchführen zu lassen. Praxiserfahrungen bei Ein- und Zwei-Familienhäusern zeigen, dass die Kosten je nach Bausituation zwischen 2.000,00 und 7.000,00 Euro schwanken. Bei hohen Grundwasserständen kann es sogar sein, dass zusätzliche Kosten für eine Gebäudesicherung gegenüber drückendes Grundwasser einzukalkulieren sind. Hier gilt gleiches wie bei der Dichtheitsprüfung: Vor einer Beauftragung immer erst mit dem örtlichen Entwässerungsbetrieb der Stadt sprechen.

Zum Schluss

In der Umsetzung ganzheitlicher Sanierungen stehen den privaten Grundstückeigentümern mit den öffentlichen Netzbetreibern und den örtlichen Ingenieurbüros erfahrene Fachleute in Entwässerungsfragen als Berater zur Seite. Das spezifische Know-how für wirtschaftliche und qualitätsvolle Lösungen ist nur hier vorhanden.



Dipl.-Ing. Marco Schlüter
IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH
Exterbruch 1
45886 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 17806-31
Fax: 0209 17806-88
E-Mail: info@ikt.de
Internet: www.ikt.de



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