IKT - eNewsletter
 
eNewsletter Juli 2003


IKT-Forum: Rohr-Fachwelt trifft sich im Oktober in Gelsenkirchen
Die Wahl der richtigen Rohrwerkstoffe, Bau- und Sanierungsweisen spielt eine entscheidende Rolle für die langfristige Wirtschaftlichkeit moderner Stadtentwässerungen. In den letzten Jahren sind neue Rohrwerkstoffe, aber auch zahlreiche Innovationen bei herkömmlichen Materialien auf den Markt gekommen. Auf dem IKT-Forum ROHR 2003 am 9. Oktober treffen sich Fachleute aus Kommunen, Industrie, Ingenieurbüros und Wissenschaft, um über neueste Entwicklungen zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen...

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Ausschreibung des IKT-Preises Goldener Kanaldeckel 2003
Das IKT schreibt zum zweiten Mal den Preis "Goldener Kanaldeckel" aus. Ausgezeichnet werden einzelne Mitarbeiter von Kanalnetz-Betreibern für herausragende Leistungen beim Bau, Betrieb und Erhalt einer modernen und zukunftsweisenden Kanalinfrastruktur. Als Symbol für diesen Preis steht ein Kanaldeckel, weil Kanaldeckel die sichtbare Schnittstelle zwischen Bürger und Kanalisation sind...

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Göttinger Kanalwurm: IKT begleitet Praxiseinsätze bei Netzbetreibern
Seit Mitte Juli werden Praxiseinsätze des Göttinger Kanalwurms vom IKT wissenschaftlich begleitet. Untersucht wird, wie gut dieses innovative Inspektionsverfahren für Haus- und Grundleitungen in der Praxis funktioniert. Gestartet wurde mit der Inspektion des Staatlichen Hochbauamtes im sonnigen Würzburg. Für weitere Untersuchungen werden noch interessierte Netzbetreiber mit schwierigen Einsatzbedingungen gesucht...

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Zustandserfassung privater Leitungen – technische Umsetzung, Teil 4
Private Abwasserleitungen betreffen auch öffentliche Kanalnetzbetreiber: Akute Probleme wie starke Fremdwasserzuflüsse aus Hausanschlüssen sowie knappe gesetzliche Fristen machen Privatleitungen zur öffentlichen Angelegenheit. Große Unsicherheiten herrschen bei vielen Betroffenen: Wie orten, wie inspizieren und wie Dichtheit prüfen? Lesen Sie im Teil 4 der IKT-eNewsletter - Reihe „Grundstücksentwässerung“ mehr zu den Fragen, welche Verfahren Sie bei der Zustandserfassung und Dichtheitsprüfung einsetzen können und wo die Grenzen der Verfahren liegen...

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Sanierung von Hausanschluss-Stutzen – rechtliche und technische Notwendigkeit
Zahlreiche Untersuchungen zeigen, daß Hausanschluss-Stutzen sehr häufig schadhaft sind. Laut ATV-Schadensstatistik sind sie sogar das häufigste Schadensbild, auf das man in der öffentlichen Kanalisation trifft. Die Sanierung dieser Schäden ist sowohl aus technischer als auch aus rechtlicher Sicht dringend notwendig...

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Wechsel in der Geschäftsführung bei der DIRINGER & SCHEIDEL ROHRSANIERUNG GmbH & Co.KG
Aufgrund von organisatorischen Änderungen innerhalb der Muttergesellschaft der DIRINGER & SCHEIDEL ROHRSANIERUNG GmbH & Co.KG ist der Kaufmännische Geschäftsführer Johann Michael Wagner aus dem Unternehmen ausgeschieden. Der bisherige Kaufmännische Leiter und Prokurist, Herr Markus Brechwald wurde zum Geschäftsführer bestellt...

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IKT/BEW-Seminar: Sanierung von Kanalisationsnetzen
Heutzutage sind Sanierungskonzepte gefragt, die zwischen Wirtschaftlichkeit und Qualität zu ausgewogenen Lösungen führen. Dieses Spannungsfeld beleuchtet das Seminar "Sanierung von Kanalisationsnetzen" unter verschiedenen Aspekten: Fremdwasser, Schlauchrelining, Berstlining, Schachtsanierung, Hausanschlußstutzen und Eigenkontroll-VO. Termin: 04. November 2003 in Essen...

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Der IKT-eNewsletter informiert aktuell über Aktivitäten und Forschungsergebnisse des IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen. Das IKT ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Forschungsinstitut, das sich mit allen Fragen der leitungsgebundenen Wasser-, Gas- und Abwasser-Infrastruktur befasst.

Der IKT-eNewsletter erscheint monatlich und ist kostenlos. Sie erhalten ihn, weil Sie sich in unseren Verteiler eingetragen haben oder weil Sie in der letzten Zeit Kontakt zum IKT hatten. Sollten Sie an einer weiteren Zusendung nicht mehr interessiert sein, so senden Sie bitte eine Mail an abmelden@ikt.de

© 2001 - 2025 IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH
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Geschäftsführer: Dipl.-Ök. Roland W. Waniek
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dipl.-Ing. Joachim Schulte


IKT

IKT-Forum: Rohr-Fachwelt trifft sich im Oktober in Gelsenkirchen

 

Die Wahl der richtigen Rohrwerkstoffe, Bau- und Sanierungsweisen spielt eine entscheidende Rolle für die langfristige Wirtschaftlichkeit moderner Stadtentwässerungen. In den letzten Jahren sind neue Rohrwerkstoffe, aber auch zahlreiche Innovationen bei herkömmlichen Materialien auf den Markt gekommen. Auf dem IKT-Forum ROHR 2003 am 9. Oktober treffen sich Fachleute aus Kommunen, Industrie, Ingenieurbüros und Wissenschaft, um über neueste Entwicklungen zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen.

 

IKT-Forum ROHR 2003 am 9. Oktober in Gelsenkirchen

 

Das IKT-Forum ROHR 2003 wird ein spannendes Großereignis: Es werden mehr als 200 kommunale Vertreter erwartet. Gleichzeitig präsentieren mehr als 50 Firmen ihre neuesten Produkte rund um’s Rohr. Und das IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur präsentiert seine neuesten Forschungsergebnisse zu den Themen wirtschaftliche Rohrverlegung, Qualitätssicherung bei der Rohrverlegung und Rohrsanierung.

Weiterhin wird auf dem IKT-Forum ROHR 2003 zum zweiten Mal der IKT-Preis „Goldener Kanaldeckel“ verliehen. Ausgezeichnet werden einzelne Mitarbeiter von Kanalnetz-Betreibern für herausragende Leistungen beim Bau, Betrieb und Erhalt einer modernen und zukunftsweisenden Kanalinfrastruktur. Als Symbol für diesen Preis steht ein Kanaldeckel, weil Kanaldeckel die sichtbare Schnittstelle zwischen Bürger und Kanalisation sind.

Kandidatenvorschläge können von jedermann eingereicht werden. Kandidaten müssen Mitarbeiter von Stadtentwässerungen, Tiefbauämtern oder Stadtwerken sein, die besondere Leistungen in einem bestimmten begonnenen oder abgeschlossenen Projekt erbracht haben. Bewerbungssschluß ist der 12. September 2003. Die Preisgelder betragen:

1. Preis:         3.000 EUR
2. Preis:         2.000 EUR
3. Preis:         1.000 EUR

Die Preise werden am 9. Oktober 2003 von der NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn überreicht.

Details zur Ausschreibung des IKT-Preises „Goldener Kanaldeckel“ (ca. 1,8 MB)

 

PROGRAMM
 

09:30

Begrüßung
Dipl.-Ök. Roland W. Waniek, IKT

 

09:35

Wirtschaftliche Rohrverlegung mit
innovativen Bettungsmitteln
Dipl.-Ing. Martin Liebscher, IKT

 

10:00

Neue Wege zur Qualitätssicherung von Stahlbetonrohren
Dipl.-Ing. Andreas Redmann, IKT

 

10:30

Qualitätssicherung bei Baumaßnahmen in geschlossener Bauweise
Dipl.-Ing. Heinrich Sommerhage,
Emschergenossenschaft

 

11:00

Diskussion der Vorträge
Moderation: Dr.-Ing. Bert Bosseler, IKT

 

11:30

 Verleihung des IKT-Preises
„Goldener Kanaldeckel“
 
Ministerin Bärbel Höhn, MdL
 NRW-Umweltministerium
 

12:15

Ausstellungseröffnung und  Rundgang

mit Ministerin Bärbel Höhn

 

13:00

Mittagessen

 

14:00

 

Runde I:
Rohrwerkstoffe und ihre Qualitäten
Stärken u. Schwächen, Einsatzmöglichkeiten u. -grenzen der verschiedenen Rohrwerkstoffe

Moderation:
Dr. Georg Grunwald, hanseWasser Bremen

 

 

 

 

 

14:00

 

 

Runde II:
Qualitätssicherung bei Rohrsanierung

Schlauchliner, Kurzliner, Beschichtung,
Injektionsverfahren

Moderation:

Dipl.-Ing. Dieter Homann, Leiter der DIBt-anerkannten Prüfstelle des IKT

15:00

 

 

Runde III:
Qualitätssicherung bei der Rohrverlegung

Lieferantenbewertung, Baustellenüberwachung, Bauabnahme, Schadensbewertung

Moderation:

Dipl.-Ing. Heinrich Sommerhage,
Emschergenossenschaft

15:00

 

 

Runde IV:
Aktuelle Forschungsergebnisse des IKT

Offene u. geschlossene Bauweise, betriebliche Schäden, Grundstücksentwässerung
Moderation:
Dr.-Ing. Bert Bosseler,
Wissenschaftlicher Leiter des IKT

09:00

bis

16:00

Fachausstellung in der
IKT-Versuchshalle

zahlreiche Hersteller präsentieren neueste
Produkte und Technologien
aktuelle Ausstellerliste

16:00

Ende der Veranstaltung

 

ANMELDUNG

 

Anmeldung zum IKT – Forum ROHR 2003
Download Faxanmeldung mit Programm

Termin:

9. Oktober 2003

Zeit:

09.30 bis 16.30 Uhr

Ort:

IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur
Exterbruch 1
45886 Gelsenkirchen

Teilnahmebeitrag:

für Kommunalvertreter:

 90,- EUR [ ]

 

für alle anderen Teilnehmer:

190,- EUR [ ]

Anmeldung:

Fax: 0209 17806-88

Email:

rohr2003@ikt.de

Teilnehmer:

_______________________________________

Anschrift:

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Institution:

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Abteilung:

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Telefon:

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Fax:

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Email:

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Unterschrift:



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Download Faxanmeldung
mit Programm

 

Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an:

Birgit Schwarz
IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur
Postfach 10 09 43
45809 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 17806-0
Fax: 0209 17806-88
Email: info@ikt.de


IKT lobt Preis aus

Ausschreibung des IKT-Preises "Goldener Kanaldeckel 2003"

Das IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen, schreibt zum zweiten Mal  den Preis "IKT-Goldener Kanaldeckel" (Download Ausschreibung, ca. 1,8 MB) aus. Ausgezeichnet werden einzelne Mitarbeiter von Kanalnetz-Betreibern für herausragende Leistungen beim Bau, Betrieb und Erhalt einer modernen und zukunftsweisenden Kanalinfrastruktur. Als Symbol für diesen Preis steht ein Kanaldeckel, weil Kanaldeckel die sichtbare Schnittstelle zwischen Bürger und Kanalisation sind.

"Goldener Kanaldeckel 2002": Preisträger und Loudationen

 


IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen

 
Heutzutage gilt eine funktionsfähige Kanal-Infrastruktur in der Öffentlichkeit als eine Selbstverständlichkeit, die keiner besonderen Erwähnung bedarf. Die technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Leistungen jedoch, die Zehntausende Mitarbeiter bei den Kanalnetz-Betreibern tagtäglich dafür erbringen, finden hingegen keine angemessene Beachtung. Allerhöchstens bei Störungen wird die Kanalisation hin und wieder wahrgenommen.
 

Kanalisation hat Image-Problem

Diesem Image-Problem will das IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen, abhelfen, in dem es einen Preis öffentlich auslobt, den "Goldenen Kanaldeckel". Er richtet sich an Mitarbeiter von Kanalnetz-Betreibern wie Stadtentwässerungen, Tiefbauämtern und Stadtwerken, sei es in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Ziel des "Goldenen Kanaldeckels" ist es, die Bedeutung der Kanalisation in das Bewußtsein der Öffentlichkeit zu rufen.

 

Herausragende Leistungen werden prämiert

Mit dem "Goldenen Kanaldeckel" werden herausragende Leistungen einzelner Kanalnetz-Mitarbeiter prämiert.

 

Der Öffentlichkeit wird damit beispielhaft verdeutlicht, welche Technologien, welche wirtschaftliche Dimension und welche Leistungen für den Gewässerschutz hinter einer als selbstverständlich wahrgenommenen Abwasserableitung stehen. 

Auf diese Weise wird ein positives Image der gesamten Branche, also auch der Industrie, der Bauunternehmen und der Dienstleister, gefördert. 

Als Symbol für diesen Preis steht ein Kanaldeckel, weil die Kanaldeckel in öffentlichen Straßen die sichtbare Schnittstelle zwischen Bürger und Kanalisation sind.


IKT verleiht jährlich den "Goldenen Kanaldeckel"
(Download Ausschreibung, ca. 1,8 MB)

 

Auswahlkriterien

Der "Goldenen Kanaldeckel" ist eine Auszeichnung für Mitarbeiter von Kanal-Netzbetreibern, die sich in ihrem Arbeitsbereich in besonderer Weise hervorgetan haben. Preisträger sind entweder Initiatoren oder Umsetzer von Projekten in den Bereichen Bau, Sanierung oder Betrieb. Ihre Projekte zeichnen sich aus durch ein besonders hohes Maß an

  • technischer Innovation,

  • Wirtschaftlichkeit und Qualitätsbewußtsein,

  • Umweltfreundlichkeit und

  • Bürgerfreundlichkeit.

Bundesweite Auslobung

Der IKT-Preis für Netzbetreiber "Goldener Kanaldeckel" wird jährlich vergeben und bundesweit öffentlich ausgelobt. Es gibt drei Plätze, die wie folgt prämiert werden:

1. Platz: 3.000 €
2. Platz: 2.000 €
3. Platz: 1.000 €

Kandidaten können von jedermann benannt werden. Vorschläge müssen einen Bezug zu einem bestimmten Projekt haben und mit und mit den besonderen Leistungen des Kandidaten begründet sein. Sie können bis zum 12. September 2003 beim IKT eingereicht werden.

Eine unabhängige Jury aus anerkannten Fachleuten, die unterschiedliche Arbeitsgebiete abdecken, bestimmt die Preisträger. Sie besteht aus:

  • Artur Graf zu Eulenburg, bi-UmweltBau

  • Dr. Helmuth Friede, Güteschutz Kanalbau

  • Volkmar Holzhausen, Stadtentwässerung Frankfurt/Main

  • Dr. Eckhart Treunert, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW

  • Roland W. Waniek, IKT

Die Preisverleihung findet jeweils im Herbst eines Jahres auf einem IKT-Forum statt. Dieses Jahr wird der "Goldene Kanaldeckel" auf dem IKT-Forum Rohr 2003 am 9. Oktober 2003 in Gelsenkirchen verliehen.
Die Preise überreicht Ministerin Bärbel Höhn, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, NRW.

Damit wird gezeigt, daß bei Kanalnetz-Betreibern Menschen tätig sind, deren Projekte, Engagement, Innovationsfreude und Kreativität Vorbildfunktion haben.

 

Sponsoren

Der "Goldene Kanaldeckel" wird dankenswerter Weise von folgenden Firmen finanziell unterstützt:
 


Beck Kanal- und Schachtgeräte GmbH


Brandenburger Liner GmbH & Co., Landau/Pfalz


Ergelit Trockenmörtel und Feuerfest GmbH, Alsfeld

     


HOCHTIEF Construction AG, Köln


Ingenieurbüro Udo Wiese, Kaltenkirchen


Insituform Rohrsanierungstechniken GmbH, Röthenbach/Pegnitz

     


KMG Kanal-Müller-Gruppe GmbH, Schieder-Schwalenberg


Städtler + Beck GmbH, Speyer

 
     
Weitere Informationen unter:

IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur
Exterbruch 1
45886 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 17806-0
Fax: 0209 17806-88
Email: info@ikt.de

Homepage: www.ikt.de

Göttinger Kanalwurm

Göttinger Kanalwurm: IKT begleitet Praxiseinsätze bei Netzbetreibern

 

Seit Mitte Juli werden Praxiseinsätze des Göttinger Kanalwurms vom IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur wissenschaftlich begleitet. Untersucht wird, wie gut dieses innovative Inspektionsverfahren für Haus- und Grundleitungen in der Praxis funktioniert. Gestartet wurde mit der Inspektion des Staatlichen Hochbauamtes im sonnigen Würzburg. Für weitere Untersuchungen werden noch interessierte Netzbetreiber mit schwierigen Einsatzbedingungen gesucht.

Seit Anfang dieses Jahres geistert der Begriff „Göttinger Kanalwurm“ durch aller Munde. Eine Vorstellung des Inspektions- und Prüfgerätes auf den Göttinger Abwassertagen erregte besondere Aufmerksamkeit des IKT. Das hohe Versprechen des Herstellers, mit dem Gerät könne fast das gesamte Abwassernetz privater Grundstücke untersucht werden, veranlasste das IKT, das Können des „Wurms“ an einem IKT-Testobjekt zu prüfen.

Tatsächlich stellte sich heraus, dass weite Teile des Entwässerungsnetzes innerhalb relativ kurzer Zeit von einem einzigen Schacht aus untersucht werden konnten. Abbildung 1 zeigt die Bereiche, die mit einer herkömmlichen Fahrwagenkamera vom Schacht aus untersucht werden konnten (schwarze Markierung). Die abzweigenden Leitungen können nur mit so genannten Schiebekameras über die Endpunkte der Abzweige untersucht werden. Dies bedeutet einen enormen Aufwand. Jedes WC und jeder Ablauf eines Waschbeckens muss demontiert und jeder Bodeneinlauf und jede Fallleitung geöffnet werden. Oft ist die Kamera auch gar nicht einsetzbar, wenn die Fallleitungen in den Wänden verputzt oder Bodeneinläufe unzugänglich sind, und die Leitungen bleiben ungesehen.

 

Abb. 1: Untersuchte Netzbereiche (schwarz) mit einer Fahrwagenkamera

 

Abbildung 2 zeigt, welche Bereiche dagegen mit dem „Kanalwurm“ vom Schacht aus untersucht werden konnten. Der Wurm schaffte es, in bis zu vier nacheinander folgende Abzweige einzubiegen und so das Netz fast vollständig von einem Einsatz-Punkt aus zu erkunden. Natürlich zeigten sich auch noch Verbesserungsmöglichkeiten des Geräts. So z.B., dass eine größere Reichweite des Geräts oder eine gleichzeitige Reinigungsfunktion wünschenswert sind.

 

 

Abb. 2:          Untersuchte Netzbereiche (schwarz) mit dem Göttinger Kanalwurm

 

Während dieser Bewährungsprobe entstand die Idee, einige Einsätze des Gerätes in diesem Jahr wissenschaftlich zu begleiten. Einmal, um mit den gesammelten Erfahrungen des IKT gezielte Anforderungen an das Gerät zu stellen und Optimierungsmöglichkeiten zu entdecken, um den Grundstein für entsprechende Weiterentwicklungen zu setzen. Zum anderen, um die Erfahrungen bei den Untersuchungen mit diesem Gerät zu sammeln, zu dokumentieren und anschließend der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Bei der ersten Begleitung eines Einsatzes an den Leitungen des Staatlichen Hochbauamtes in Würzburg konnten ca. 200 m des stark verzweigten Leitungsnetzes innerhalb von zwei Tagen untersucht werden. Auch hier bestätigte sich wieder einmal, dass Plan des Netzes und Realität weit voneinander abweichen können.

 

Abb.3: Ansicht Objekt

Abb.4: Göttinger Kanalwurm

Abb.5: Hochdruckreinigung

 

Welche Einsätze des Kanalwurms vom IKT begleitet werden, ist noch nicht zu 100 % festgelegt. Daher werden noch Interessenten gesucht, die den Kanalwurm am Ihrem Netz einsetzten möchten. Falls Sie Interesse haben, den Göttinger Kanalwurm in Ihrem Netz unter Begleitung des IKT einmal einzusetzen, wenden Sie sich bitte an:

 

Dipl.-Ing. Kathrin Harting
IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur
Postfach 10 09 43, 45809 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 17806-0
Fax: 0209 17806-88
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Internet: https://www.ikt.de


Zustandserfassung privater Leitungen

Zustandserfassung privater Leitungen – technische Umsetzung, Teil 4

 

Private Abwasserleitungen betreffen auch öffentliche Kanalnetzbetreiber: Akute Probleme wie starke Fremdwasserzuflüsse aus Hausanschlüssen sowie knappe gesetzliche Fristen machen Privatleitungen zur öffentlichen Angelegenheit. Große Unsicherheiten herrschen bei vielen Betroffenen: Wie orten, wie inspizieren und wie Dichtheit prüfen? Lesen Sie im Teil 3 der IKT-eNewsletter - Reihe „Grundstücksentwässerung“ mehr zu den Fragen, welche Verfahren Sie bei der Zustandserfassung und Dichtheitsprüfung einsetzen können und wo die Grenzen der Verfahren liegen...

Im April diesen Jahres wurden Ihnen im ersten Teil der IKT-eNewsletterreihe „Grundstücksentwässerung“ die umfangreichen Praxisuntersuchungen des IKT und die sich daraus ergebenden Kernergebnisse dargestellt.

Im zweiten Teil der Serie (Mai 2003) wurde es dann konkret: Hier wurden Fragen zu den zugelassenen Prüfverfahren und zu den einzuhaltenden Prüfintervallen im Detail beantwortet. Zusätzlich wurden die Besonderheiten der privaten Abwassernetze dargestellt und 5 Netztypen definiert, die dabei helfen können, das private Abwassernetz zu untersuchen.

Im dritten Teil der Serie (Juni 2003) wurden Ihnen die bei der Reinigung und Ortung einsetzbaren Verfahren vorgestellt und aufgezeigt, wodurch sich Probleme ergeben können. Ebenfalls wurde dargestellt, wie mit den Schwierigkeiten einer Vorflutsicherung im privaten Leitungsbereich umgangen werden kann.

Im vierten Teil der Serie geht es nun um die folgenden Fragestellungen:

  • Welche Verfahren bieten sich an bei Zustandserfassung und Dichtheitsprüfung?

  • Was können die Verfahren, wo liegen die Einsatzgrenzen, wo gibt es Probleme ?


Welche Verfahren bieten sich an bei Zustandserfassung und Dichtheitsprüfung?

Zustandserfassung

Zur Zustandserfassung der privaten Leitungen bietet sich die optische Inspektion an, bei der der Zustand der Leitungen von innen mittels Kameras aufgenommen wird. Sie kann die Basis sowohl für eine Sanierungsplanung als auch für eine Dichtheitsprüfung bieten.

Zur Auswahl von Sanierungsverfahren kann mit der optischen Inspektion i.d.R. der hydraulische und baulichen Zustand der Leitungen weitgehend beurteilt werden. Hierfür ist häufig eine vorherige Reinigung der Leitungen notwendig.

Im Vorfeld einer Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser empfiehlt sich eine optische Aufnahme des Leitungsnetzes, um die Randbedingungen zu erfassen (z.B. Netzlänge, Anschlußsituation etc.).

Um diese Informationen mittels optischer Inspektion zu erlangen, sind gereinigte Leitungen keine grundsätzliche Voraussetzung. Nach Durchführung einer optischen Inspektion kann eine Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser überflüssig werden, z.B. wenn bereits starke Schäden in den Leitungen erkannt werden.

Die Aussagekraft einer Inspektion mit Blick auf die Dichtheitsprüfung und Sanierungsplanung wird durch die Qualität der Aufnahme und der Dokumentation bestimmt. In Tabelle 1 sind die maßgebenden Einflussfaktoren dargestellt.

 

Tabelle 1:  Maßgebende Einflussfaktoren für die Qualität der Aufnahme und die Doku-  mentation einer TV- Inspektion

Qualität der Aufnahme

Dokumentation

Bildqualität

Unterschiede bei der Bildqualität von Inspektionskameras ergeben sich vor allem durch die Auflösung und Farbigkeit des Bildes sowie der Ausleuchtung des
Rohrinneren.

Metrierungseinrichtung

Eine Metrierungseinrichtung ist für die meisten Kameras als Zubehör erhältlich. Sie ist für das genaue Einmessen von Abzweigen, Schäden und Leitungslängen dringend erforderlich.

Aufnahmebereich

Nur wenn die Möglichkeit besteht, die gesamte Rohrwandung aufzunehmen, ist gewährleistet, dass alle Abzweige aufgenommen und alle Schäden gesichtet werden.

Aufzeichnung

Eine Aufzeichnung der Untersuchung ist für die spätere Auswertung des Netzaufbaus und des Zustands der Leitungen unverzichtbar.

Monitor

Speziell bei einem Einsatz von Schiebekameras über Öffnungen innerhalb des Gebäudes erleichtert ein portabler Monitor die Führung der Kamera und die Einmessung von Schäden und Abzweigen.

Haltungsprotokoll

Haltungsprotokolle werden sowohl für die Dichtheitsprüfung als auch für die Sanierungsplanung benötigt (Abstände zwischen zwei Abzweigen,
Schadensorte, Netzaufbau)

 

Grundsätzlich einsetzbar sind folgende Verfahren der optischen Inspektion:

  • Schiebekameras,

  • Endoskope,

  • Kameras auf Fahrwagen,

  • Satellitenkameras und

  • Spülkameras.

Bild 1: Schiebekamera

Bild 2: Endoskop

 

 

Bild 3: Kamera auf Fahrwagen

Bild 4: Satellitenkamera

 

 

 

Bild 5: Spülkamera

 
 

Dichtheitsprüfung

Zur Prüfung weiter Bereiche des privaten Netzes bietet sich das Verfahren der Wasserfüllstandsprüfung nach DIN 1986, Teil 30 an, das in dem zweiten Teil der Reihe „Grundstücksentwässerung“ im Mai 2003 vorgestellt wurde. Die Verfahren nach DIN EN 1610 oder ATV M 143 mit Luftüber- oder unterdruck sind in den privaten Leitungsnetzen bedingt einsetzbar.

Eine zuverlässige Prüfung der Dichtheit mittels optischer Inspektion ist nur in engen Grenzen möglich. So belegen z.B. Infiltrationen, großformatige Scherben und Risse sowie Wurzeleinwuchs in der Regel die fehlende Dichtheit des Leitungssystems. Demgegenüber müssen optisch einwandfreie Leitungen jedoch nicht in allen Fällen auch dicht sein, so z.B. bei fehlenden Dichtungen im nicht einsehbaren Muffenbereich. Eine zuverlässige Bewertung ist in diesen Fällen letztlich nur über Wasserfüllstands- oder Druckprüfungen möglich.

Um die Leitungen bei der Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser abzusperren, müssen Absperrelemente verwendet werden. Hierfür stehen Blasen, Scheiben oder Stopfen zur Verfügung.

Blasen sind ballartige oder zylindrische Gummielemente, die mit Luft befüllt werden können. Scheiben und Stopfen sind relativ flache kreisförmige Scheiben aus einem Metall- oder Kunststoffkörper mit gummiartigen Dichtungselementen. Die Gummidichtungen werden pneumatisch aufgepumpt oder durch Zusammenschrauben des Gehäuses nach außen ans Rohr gedrückt.

Bei den vom IKT durchgeführten Untersuchungen erwiesen sich zylindrische Prüfblasen mit einer Verstärkung an den Enden als für die Dichtheitsprüfungen besonders geeignet. Diese Blasen konnten i.d.R. gut in die Leitungen eingebracht und meistens auch einige Meter durch die Leitungen geschoben werden. Scheiben und Stopfen sind für die Prüfungen nur bedingt geeignet, da sie nicht flexibel sind und mit ihnen nur die vordersten Leitungsbereiche abgesperrt werden können.

Für den Anwendungsfall der abschnittsweisen Prüfung werden spezielle Prüfsysteme angeboten. Bei diesen Prüfsystemen werden mehrere Absperrelemente (meist Blasen) in Kombinationen eingesetzt, so dass ein definierter Prüfraum abgesperrt werden kann.

 

Bild 6: Zylindrische Absperr- und Durchgangsblasen

Bild 7: Mechanischer Absperrstopfen

 

 

Bild 8: Prüfsystem zur abschnittsweisen Prüfung

 
 

Was können die Verfahren, wo liegen die Einsatzgrenzen ?

Die Einsatzgrenzen und die verfahrensspezifischen Probleme der zur Verfügung stehenden Verfahren werden anhand der im Mai dargestellten Netztypen erläutert:

 

HAL

Netztyp A

Netztyp B

Netztyp C

Netztyp D

Bild 9: Die fünf Netztypen

 

Zustandserfassung

Satellitenkameras

  • Einsetzbarkeit

Eine Befahrung der Hauptleitungsstrecken der Netztypen HAL, A und B ist nur möglich, wenn keine Bögen vorliegen, der Leitungsdurchmesser mindestens DN 150 (für die kleinsten am Markt erhältlichen Modelle) beträgt und die Leitung keine starken Schäden (wie z.B. Muffenversätze, Einbrüche, Scherbenbildung oder Querschnittsdeformationen) aufweist.

Mindestens ein Schacht muss als offener Durchfluss ausgeführt sein, da die auf dem Markt verfügbaren Modelle nicht über eine Reinigungsöffnung eingesetzt werden können. Sind diese Randbedingungen gegeben, ist eine vollständige Aufnahme der Hauptleitungsstrecken inklusive der seitlichen Abzweige möglich.

Bei einem Einsatz der Satellitenkamera vom Hauptkanal aus können seitliche Abzweige nicht inspiziert werden. Ob der Kamerakopf vom Hauptkanal bis zu den Netztypen A und B vorgeschoben werden kann, hängt im wesentlichen vom gewählten Gerätetyp und der Distanz zwischen diesen Netzbereichen und dem Hauptkanal ab.

In allen seitlichen Abzweigen der Hauptleitungstrecken sowie in den Netztypen C und D ist der Einsatz einer Satellitenkamera nicht möglich.

  • Vorarbeiten Dichtheitsprüfung / Sanierungsplanung

Die Hauptkameras aller eingesetzten Modelle lieferten gute, farbige Bilder mit hoher Auflösung. Das Rohrinnere war durch meist mehrere Lampen gut ausgeleuchtet.

Wenn der Einsatz einer Satellitenkamera in der Hauptleitungsstrecke eines Netztyps möglich ist, kann diese komplett inspiziert werden. Ein Abschwenken der gesamten Innenwandung der Leitung und der Muffen ist möglich. Beim Einfahren der Vorschubkamera in seitliche Abzweige sind die Ergebnisse schlechter. Nur bei Verwendung einer Schwenkkopfkamera kann in diesem Bereich eine Betrachtung der kompletten Leitungswandung vorgenommen werden.

Kameras auf Fahrwagen

  •  Einsetzbarkeit

Die Haupteitungsstrecken der Netztypen HAL, A und B können mit Einschränkungen befahren werden. Bei der Verwendung von marktüblichen Modellen mit Axial-Kameraköpfen ist eine Inspektion einer Hauptleitungsstrecke ohne Bögen und Schäden (Versätze, Verstopfungen, Einbrüche, Scherben) ab einer Leitungsnennweite DN 100 möglich. Werden dreh- und schwenkbare Kameraköpfe eingesetzt, ist mindestens eine Leitungsnennweite DN 125 notwendig. Ab einem Leitungsdurchmesser DN 150 können auch Leitungen mit Versätzen und Schäden befahren werden. Ein rechtwinkliger Bogen stellt in jedem Fall ein nicht-überwindbares Hindernis dar. In allen seitlichen Abzweigen der Hauptleitungstrecken sowie in den Netztypen C und D ist ein Einsatz einer marktüblichen Kamera auf Fahrwagen nicht möglich.

  • Vorarbeiten Dichtheitsprüfung / Sanierungsplanung

Alle eingesetzten Modelle der Fahrwagenkameras lieferten gute, farbige Bilder mit hoher Auflösung. Das Rohrinnere war durch meist mehrere Lampen gut ausgeleuchtet.

Die Aufnahmemöglichkeiten der Kameras mit Axialköpfen sind eingeschränkt, eine vollständige Aufnahme einzelner Wandungsbereiche ist nur mit Dreh- und Schwenkkopfkameras möglich.

Schiebekameras

  • Einsetzbarkeit

Eine Inspektion der Hauptleitungsstrecken der Netztypen HAL, A und B mit Schiebekameras ist gut möglich.

Eine Inspektion der seitlichen Abzweige der Hauptleitungsstrecken sowie der Netztypen C und D ist über die Endpunkte der Abzweige möglich, wenn ausreichend große Zugänglichkeiten geschaffen werden können.

  • Ø      Vorarbeiten Dichtheitsprüfung / Sanierungsplanung

Die Qualität der Aufnahmen ist i.d.R. schlechter als die der Kameras auf Fahrwagen. Bei den meisten Schiebekameras war die Ausleuchtung des Rohrinneren nur schwach. Speziell bei den schwarz/weiß – Modellen konnten Schäden und die Art der Ablagerungen schlecht erkannt werden. Ablagerungen in der Leitung können dazu führen, dass sich Schmutzpartikel, die mit der Kamera aufgeschoben werden, vor die Kameralinse setzen. Zu den meisten Modellen sind daher Abstandhalter erhältlich, die am Kamerakopf befestigt werden können, um diesen in der Leitung zu zentrieren. Allerdings sind die Einsatzmöglichkeiten dann durch den Querschnittsbedarf des Kamerakopfes eingeschränkt. Bei dem Einsatz einer axialen Kamera in Leitungen mit Bögen ist i.d.R. keine Betrachtung der kompletten Leitungswandung möglich, da die Blickrichtung der Kamera von der Leitungsführung abhängt. Schwenkbare Kameraköpfe erlauben i.d.R. eine komplette Betrachtung der Leitungswandung auch bei Leitungen mit Bögen, werden allerdings aufgrund der Beschädigungsgefahr bei händischem Vorschub kaum eingesetzt. Die Ausstattung mit Metrierungseinrichtung ist bei Schiebekameras noch kein Standard, i.d.R. ist diese aber als Zubehör erhältlich.

Endoskope

  •  Einsetzbarkeit

In den Hauptleitungsstrecken der Netztypen HAL, A und B ist ein Einsatz von Endoskopen möglich, hier sind aber Kameras auf Fahrwagen oder Schiebekameras eine wirtschaftlich sinnvollere Alternative.

Eine Inspektion der Netztypen C und D ist über die Endpunkte der Leitungen i.d.R. auch bei schlechter Zugänglichkeit möglich.

Die Einsatzmöglichkeit wird begrenzt durch die Länge der Endoskope, die bei den meisten Modelle nur zwei Meter beträgt.

  • Vorarbeiten Dichtheitsprüfung / Sanierungsplanung

Die Bildqualität der Kamera ist i.d.R. exzellent; mit Spezialkameras ist es möglich, selbst feinste Haarrisse im Millimeterbereich mittels Photogrametrie zu vermessen. Mit Endoskopen ist ein Abschwenken der Leitungswandung bzw. der Muffen selbst bei sehr geringen Durchmessern möglich. Nachteilig sind die hohen Anschaffungskosten dieser Geräte und die komplexe Bedienung, die eine entsprechende Sachkenntnis erfordert.

Spülkameras

  • Einsetzbarkeit

Durch den Einsatz von Spülkameras können die Hauptleitungsstrecken der Netztypen HAL, A und B in einem Arbeitsgang gespült und inspiziert werden.

Das Einfahren in seitlich abzweigende Leitungen ab DN 100 ist bei Bedienung durch entsprechend geschultes Personal durch das Drehen des Schlauches möglich, sofern die Abzweige im Kämpfer und nicht im Scheitel liegen. Somit ist unter Umständen auch eine Reinigung und Inspektion der Hauptleitungsstrecken der Netztypen C und D möglich. Die weiteren Leitungen dieser Netztypen können mit diesem Verfahren nicht inspiziert und gereinigt werden.

  • Vorarbeiten Dichtheitsprüfung / Sanierungsplanung

Das Videobild ist bei einigen Modellen selbst bei maximalem Wasserdruck klar und aussagekräftig. Ein Abschwenken der Leitungswandung bzw. der Muffen ist nicht möglich. Die Sichtkontrolle bei der Reinigung erleichtert das Lösen von verfestigten Ablagerungen, da diese gezielt zertrümmert und bei schnellem Zurückziehen des Schlauches durch den entstehenden Unterdruck abtransportiert werden können.

Dichtheitsprüfung

Wasserfüllstandsprüfung nach DIN 1986

Mit der Wasserfüllstandsprüfung nach DIN 1986 können das Gesamtnetz, komplette Teilnetze und einzelne Abzweige geprüft werden. Eine Prüfung der Hauptleitungsstrecken der Netztypen HAL, A und B bietet sich mit diesem Verfahren dann an, wenn der Füllstand über die Endpunkte von abzweigenden Leitungen beobachtet werden kann. Ohne einen solchen Zugang muss zunächst der Pegel der Rückstauebene ermittelt werden, um dann anschließend einen entsprechenden Wasserdruck nach Absperren der Hauptleitungsstrecken durch Prüfblasen aufzubringen.

Zur Prüfung des Gesamtnetzes des Netztyps HAL muss die Hausanschlussleitung vor der Einbindung in den Hauptkanal und am Revisionsschacht abgesperrt werden. Dazu sollte ein Prüfsystem verwendet werden, bei dem eine Blase durch eine weitere Blase geschoben wird. Bei Netztyp A kann die Leitung am Anfang und Ende mit Blasen abgesperrt werden. Bei Netztyp B ist das Setzen einer Blase am Schacht ausreichend.

Eine Prüfung der Abzweige der Hauptleitungsstrecken und des kompletten Netzes der Netztypen C und D kann von entsprechend geschultem Personal ebenfalls vorgenommen werden, wenn in den Hauptleitungstrecken der Netztypen HAL, A und B keine starken Bögen verwendet worden sind. Zur Absperrung der Abzweige bzw. Teilnetze wird dann ein langes (mind. 50 cm) Modell einer Absperrblase vom Schacht aus unter Kamerabeobachtung bis vor den zu prüfenden Abzweig geschoben. Das Absperren der seitlichen Abzweige bzw. Teilnetze von den Endpunkten der Leitungen aus (Revisionsöffnungen, Entwässerungsgegenstände) ist i.d.R. nicht möglich.

Der abgesperrte Bereich kann dann über einen Entwässerungspunkt befüllt werden, die Überprüfung des Wasserpegels während der Prüfzeit kann mit einem Drucksensor erfolgen, der über einen Entwässerungspunkt in die Leitung eingebracht wird.

Wenn der zu prüfende Leitungsabschnitt im Vorfeld nicht vollständig inspiziert werden konnte, ist nur eine überschlägige Ermittlung der zulässigen Wasserzugabemenge möglich. Nach den bestehenden Regelungen müssen für die Berechnung Leitungsverlauf, -länge und -nennweite bekannt sein.

Eine kleinflächige Eingrenzung von Leckagen ist aus technischer und wirtschaftlicher Hinsicht mit diesem Verfahren meist zu aufwendig.

Wasserdruckprüfung nach DIN EN 1610

Hauptleitungsstrecken der Netztypen HAL, A und B können mit diesem Verfahren geprüft werden. Eine kleinflächige Eingrenzung von Leckagen ist grundsätzlich möglich. Dazu muss ein Prüfsystem, wie bereits bei der Wasserfüllstandsprüfung nach DIN 1986 beschrieben, von einem Schacht aus definiert positioniert werden. So ist eine Prüfung der Leitungsabschnitte zwischen den Abzweigen für entsprechend geschultes Personal möglich. In der Hauptleitungsstrecke des Netztyps A kann auch mit einzelnen Blasen von beiden Schächten aus gearbeitet werden, um definierte Bereiche abzusperren.

Im Vergleich zu Luftdruckprüfungen erfordert das Verfahren mehr Sorgfalt bei der Befüllung des Prüfraumes (Entlüftung notwendig) und mehr Erfahrung des Personals. Die Kontrolle der Dichtwirkung der Absperrelemente gestaltet sich einfacher als bei Luftdruckprüfungen.

Bei einer Prüfung der Abzweige der Hauptleitungsstrecken bzw. eines kompletten Netzes der Netztypen C und D gelten grundsätzlich die Ausführungen zur Wasserfüllstandsprüfung nach DIN 1986 hinsichtlich des Prüfaufbaus. Die Einhaltung des minimalen bzw. maximalen Prüfdruckes kann sich je nach Situation vor Ort jedoch als schwierig erweisen. Liegen z.B. Bodenabläufe oder sonstige Entwässerungsgegenstände unterhalb des für den minimalen Prüfdruck erforderlichen Wasserpegels, müssen diese für die Prüfung abgesperrt werden. Eine abschnittsweise Prüfung der Netztypen C und D ist mit diesem Verfahren i.d.R. nicht möglich.

Bezüglich der Wasserhaltung siehe Ausführungen zur Wasserfüllstandsprüfung nach DIN 1986.
 

Wasserdruckprüfung nach ATV M143, Teil 6

Zusätzlich zu den Ausführungen zur Wasserdruckprüfung nach DIN EN 1610 sind folgende Punkte erwähnenswert:

Da ein geringerer Minimaldruck als bei der Wasserdruckprüfung nach DIN EN 1610 erforderlich ist, sind die Anforderungen an den Prüfaufbau i.d.R. leichter einzuhalten.

Der bei der Prüfung aufzubringende Prüfdruck ist unter Berücksichtigung des Grundwasserstandes zu berechnen. Daher muss vor der Prüfung der exakte Grundwasserstand ermittelt werden. Dies bedeutet eine Erhöhung der Prüfaufwandes im Vergleich zur Wasserdruckprüfung nach DIN EN 1610.

Die Befüllung des Prüfraumes und das Aufbringen des Prüfdruckes über einen Freispiegelbehälter kann bei großen Volumina die Füllzeit erheblich verlängern.
 

Luftdruckprüfung nach DIN EN 1610

Hauptleitungsstrecken der Netztypen HAL, A und B ohne Abzweige können mit diesem Verfahren schnell und einfach geprüft werden. Dazu wird die komplette Leitung, wie bereits für das Verfahren Wasserfüllstandsprüfung nach DIN 1986 beschrieben, abgesperrt. Eine kleinflchige Eingrenzung von Leckagen ist bei Verwendung eines Prüfsystems grundsätzlich möglich.

Befinden sich Abzweige in der Hauptleitungsstrecke, kann eine Prüfung des kompletten Teilnetzes nur vorgenommen werden, wenn alle abzweigenden Leitungen an ihren Endpunkten mit Dichtelementen verschlossen sind. Dies ist i.d.R. nicht möglich. Eine Prüfung der einzelnen Abzweige scheitert meist aus dem gleichen Grund. Eine Prüfung der Leitungsabschnitte zwischen den Abzweigen ist für entsprechend geschultes Personal unter Verwendung eines Prüfsystems nach dem gleichen Prinzip wie bei der Wasserdruckprüfung nach DIN EN 1610 möglich.

Eine Prüfung der Abzweige der Hauptleitungsstrecken bzw. eines kompletten Netzes der Netztypen C und D ist ebenfalls i.d.R. nicht möglich, da nicht alle Endpunkte der Leitungen mit Dichtelementen verschlossen werden können.
 

Luftdruckprüfung nach ATV M143, Teil 6

Siehe Ausführungen zur Luftdruckprüfung nach DIN EN 1610.

 

IKT-eNewsletter-Reihe Grundstücksentwässerung

Lesen sie im nächsten Monat in dem letzten Teil der IKT-Newsletter Reihe zum Thema Zustandserfassung von privaten Leitungen - technische Umsetzung, worauf Sie beim grundsätzlichen Vorgehen achten sollten:

August 2003

  • Wie geht man in Abhängigkeit des Gebäudetyps und des Gebäudealters vor?

  • Welche Verfahren sollte ich wie kombinieren?

  • Welcher Aufwand bei der Zustandserfassung ist noch sinnvoll in Bezug auf die Forderungen des §45 BauO NRW und einer Sanierungsplanung?
  • Worauf ist bei dem Bürgerkontakt zu achten?

  • Worauf sollte man bei der Firmenbeauftragung achten?

Richten Sie bitte Ihre Anfragen an: 

Dipl.-Ing. René Puhl
IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur
Exterbruch 1
45886 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 17806-22
Fax.: 0209 17806-88
Email: puhl@ikt.de


Sanierung von Hausanschluss

Sanierung von Hausanschluss-Stutzen – rechtliche und technische Notwendigkeit

 

Zahlreiche Untersuchungen zeigen, daß Hausanschluss-Stutzen sehr häufig schadhaft sind. Laut ATV-Schadensstatistik sind sie sogar das häufigste Schadensbild, auf das man in der öffentlichen Kanalisation trifft. Die Sanierung dieser Schäden ist sowohl aus technischer als auch aus rechtlicher Sicht dringend notwendig.

Auf dem IKT- Forum Hausanschluss- Stutzen am 26. März 2003, das vom IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur veranstaltet wurde, stellte Dipl.-Ing. Frank Restemeyer, Stadt Gladbeck, die rechtlichen und technischen Notwendigkeiten für die Sanierung von Stutzen dar.

Ca. 100 Teilnehmer aus ganz Deutschland nahmen an diesem Forum teil und diskutierten intensiv die Problematik. Für diejenigen, die nicht daran teilnehmen konnten, geben wir die Ausführungen von Dipl.-Ing. Frank Restemeyer hier wieder:

 

Sanierung von Hausanschluss-Stutzen
– Rechtliche und technische Notwendigkeit –

Dipl.-Ing. Frank Restemeyer
Stadt Gladbeck

 

1. Rechtliche Notwendigkeit

Undichte Stutzen wirken durch Exfiltration und Infiltration auf Grundwasser und Boden ein. Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an defekten Stutzen innerhalb eines kommunalen Abwassernetzes handelt es sich nicht um vielleicht zu vernachlässigende Einzelfälle, sondern es findet eine maßgebliche schadhafte Beeinflussung des Grundwassers und des Bodens statt.

Der Gesetzgeber hat auf Bundes- und Landesebene entsprechende Gesetze zum Schutz von Wasser und Boden erlassen.

1. 1 Bundesgesetze

Auf Bundesebene regelt das Wasserhaushaltsgesetz WHG und das Bundes-bodenschutzgesetz BBodSchG den Umgang mit Wasser und Boden. Das WHG verpflichtet schon in § 1a zu der entsprechenden Sorgfalt, um Verunreinigungen und nachteilige Veränderungen des Grundwassers zu verhindern.

WHG §1a(2)

„Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten, um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen, um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes zu erhalten und um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.“

In § 2 WHG wird weiterhin festgelegt, das die Benutzung eines Gewässers (hier Grundwasser) einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedarf. Somit liegt bei Infiltration und Exfiltration (entspricht einer dauerhaften Entnahme) eine nicht genehmigte Benutzung des Gewässers vor.

Neben dem WHG zwingt das Bundesbodenschutzgesetz BBodSchG die Betreiber von Abwasseranlagen und natürlich auch jeden anderen Bürger zu einem verantwortlichen Umgang mit dem Boden. Die §§ 1 und 6 regeln Umgang und Verantwortlichkeit hinsichtlich des Bodens.

BBodSchG. §1
„Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.“

§ 6
„(1) Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, daß schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.
(2) Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen.“

Insbesondere bei dem noch jungen Bodenschutzgesetz ist juristisch nicht einwandfrei geklärt, inwieweit sogenannte Fachgesetze vorrangig gelten.

Neben den umweltrelevanten Einflüssen kann in Ausnahmefällen unmittelbar Gefahr für Leib und Leben durch z.B. Einsturzgefahr bestehen, die unverzüglich zu beseitigen ist. 

1.2 Landesrecht

Allein die beiden o. g. Bundesgesetze zwingen den Betreiber von Kanalnetzen bei defekten Stutzen tätig zu werden. Außer den Bundesgesetzen existieren aber noch in jedem Bundesland eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen die dazu ergänzend wirken. 

Exemplarisch werden nachfolgend anhand des Landesrecht NRW die rechtlichen Vorgaben erläutert. Wie in den anderen Bundesländern auch, baut die Landesgesetzgebung in Form des Landeswassergesetzes NRW mit seinen Verordnungen auf das WHG auf.

Der § 57 (2) LWG NRW verpflichtet den Betreiber von Entwässerungsanlagen immer die a. a. R. d. AT innerhalb angemessener Fristen einzuhalten. Hierbei wird sich explizit auf den Betrieb und die Unterhaltung der Anlage bezogen. Was nach Ansicht des Gesetzgebers angemessene Fristen sind, wird über den §61 und der damit verbundenen Selbstüberwachungsverordnung Kanal SüwVKan geregelt 

Zu der SüwVKan wurde ein Runderlass Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen verabschiedet, der in seiner Anlage fordert, daß bei Exfiltration der Schaden innerhalb der nächsten 10 Jahre  zu beseitigen ist. Je nach Schwere des Schadens und Lage der Kanalhaltung kann auch unverzügliches Handeln erforderlich sein.

 

2. Technische Notwendigkeit

2.1 Infiltration und Exfiltration

Schäden an Stutzen verbunden mit Undichtigkeiten haben je nach Grundwasserstand und Schichtenwasser Infiltration oder Exfiltration zur Folge.

Die Infiltration führt zu Fremdwasser und damit zu hydraulischen Mehrbelastungen der Kanalnetze und der anschließenden Kläranlagen. Weitere Folgen können die Absenkung von Grundwasser sein. Durch das eindringende Wasser kann auch das Auflager und Boden mit in den Kanal geschwemmt werden. Die dadurch verursachte Hohlraumbildung zieht Absackungen und Einstürze nach sich.

Die Exfiltration kann zu Schäden an Bauwerken z.B. durch Vernässung führen. Das ausfließende Abwasser beschädigt aber auch das Rohrauflager. Im ungünstigsten Fall wird das Auflager komplett abgetragen.

2.2 Bauliche Folgeschäden

An unsachgemäß eingebauten Stutzen finden sich immer wieder auch Schäden an der Rohrwand in Form von Quer- und Längsrissen. Insbesondere anfänglich relativ kleine Quer- und Längsrisse können sich, je nach Belastungsverhältnisse (z.B. durch große Überdeckung, hohes Verkehrsaufkommen), zu entsprechenden Rohrschäden ausweiten. Im ungünstigsten Fall ist die relativ einfache Stutzensanierung dann nicht mehr möglich.

2.3 Hydraulische Beeinträchtigungen

Einragende Stutzen wirken sich ungünstig auf die Hydraulik von Kanalnetzen aus. Je nach Rohr- und Stutzendimension kann sich der Querschnitt im zweistelligen Prozentbereich verringern. Rechnerisch einwandfreie Haltungen können dann zu hydraulischen Problemfällen werden.

Die einragenden Stutzen wirken weiterhin auch als Schmutzfänger. Verhindert der einragende Stutzen dann noch die Reinigung, kann sich eine dauerhafte Geruchsemission entwickeln und Verstopfungen verursachen.

2.4 Hygienische Probleme

Zurückliegende Stutzen bieten Ratten ideale Möglichkeiten Rattennester zu bilden. Der angrenzende Boden und das Auflager werden dabei geschädigt und abgetragen und können zu den schon o. g. Folgen führen.

Um die Rattenpopulation innerhalb der Kanalisation zu minimieren, ist der Lebensraum so unwirtlich wie möglich zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten über die Stutzen sollten dabei weitgehend eingeschränkt werden, zumal über die seitlichen Zuläufe häufig Nahrung in Form von Essensresten zugeführt wird.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Dipl.-Ing. Frank Restemeyer
Stadt Gladbeck
Wilhelmstraße 61
45964 Gladbeck
Tel.: 02043 99-0


Wechsel in der Geschäftsführung bei der DIRINGER

Wechsel in der Geschäftsführung bei der DIRINGER & SCHEIDEL ROHRSANIERUNG GmbH & Co.KG
 

Aufgrund von organisatorischen Änderungen innerhalb der Muttergesellschaft der DIRINGER & SCHEIDEL ROHRSANIERUNG GmbH & Co.KG ist der Kaufmännische Geschäftsführer Johann Michael Wagner aus dem Unternehmen ausgeschieden.  Der bisherige Kaufmännische Leiter und Prokurist, Herr Markus Brechwald wurde zum Geschäftsführer bestellt. Er zeichnet weiterhin für die kaufmännischen Belange des Unternehmens verantwortlich. Weiterhin übernahm Herr Brechwald die operative Geschäftsführung der Vertriebsgebiete NRW, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern.

 

Kontakt:

DIRINGER & SCHEIDEL
ROHRSANIERUNG GMBH & CO.KG
Wilhelm-Wundstr. 19
68199 Mannheim
Tel:       0621-8607440
Fax:      0621-8607449
E-Mail:  markus.brechwald@dus.de


IKT
IKT/BEW-Seminar: Sanierung von Kanalisationsnetzen

Heutzutage sind Sanierungskonzepte gefragt, die zwischen Wirtschaftlichkeit und Qualität zu ausgewogenen Lösungen führen. Dieses Spannungsfeld beleuchtet das Seminar "Sanierung von Kanalisationsnetzen" unter verschiedenen Aspekten: Fremdwasser, Schlauchrelining, Berstlining, Schachtsanierung, Hausanschlußstutzen und Eigenkontroll-VO. Termin: 04. November 2003 in Essen. Veranstalter sind das IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur und das Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft GmbH.

 

Gefördert wird dieses Seminar vom
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
 
 
 
Sanierung von Kanalisationsnetzen
Strategien und Konzepte für die Praxis 
 

Ein erheblicher Anteil der Bauwerke in unseren Kanalisationsnetzen ist sanierungsbedürftig. Allein in Deutschland müssen Netzbetreiber mittelfristig mit Gesamtaufwendungen in dreistelliger Milliardenhöhe rechnen. Konzepte sind gefragt, die im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit und Qualität zu ausgewogenen Lösungen führen. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung geeigneter Sanierungsstrategien und die Auswahl effizienter und sicherer Verfahren. Schließlich sollen Kanalisationsnetze als elementare Bestandteile unserer Infrastruktur auch dauerhaft den an sie gestellten Anforderungen genügen.

 
04. November 2003 / 9:00 bis 16:15 Uhr
 
  • 09:00 Uhr: Begrüßung und Einführung
    Herr Dr.-Ing. Bosseler, IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen
  • 09:15 Uhr: Selbstüberwachung der Kanalisationen in NRW
    Herr Dipl.-Ing. Strauch, StuA Duisburg
  • 09:45 Uhr: Qualittätssicherung bei Schlauchlinern
    Herr Dipl.-Ing. Homann, IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen
  • 10:15 Uhr: Diskussion
  • 10:30 Uhr: Kaffeepause
  • 11:00 Uhr: Zustandserfassung und Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen
    Herr Dipl.-Ing. Puhl, IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen
  • 11:30 Uhr: Neubau und Prüfung von Hausanschlussstutzen
    Herr Dipl.-Ing. Puhl, IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen
  • 12:00 Uhr: Diskussion
  • 12:15 Uhr: Mittagspause

  • 13:15 Uhr: Sanierungsgrund Fremdwasser
     Herr Dipl.-Ing. Birkner, IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen

  • 13:45 Uhr: Koordination von Planungs- und Baumaßnahmen im privaten Bereich
    Herr Dipl.-Ing. Birkner , IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen

  • 14:15 Uhr: Diskussion

  • 14:30 Uhr: Kaffeepause

  • 15:00 Uhr: Sanierung von Schachtabdeckungen
    Herr Dipl.-Ing. Bennerscheidt, IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen

  • 15:30 Uhr: Sanierung von Hausanschlussleitungen
     
    Herr Dipl.-Ing. Bennerscheidt, IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen

  • 16:00 Uhr: Diskussion

  • 16:15 Uhr: Ende der Veranstaltung


 
Seminarleitung
Dr.-Ing. Bert Bosseler
ist wissenschaftlicher Leiter am Institut für unterirdische Infrastruktur in Gelsenkirchen.

Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Beschäftigte der Staatlichen Umweltämter, der Bezirksregierungen, der Wasserverbände sowie kommunale Entscheidungsträger.

Unterkunft und Verpflegung
Eine Unterbringungsmöglichkeit bietet unser Seminarhotel. Es stehen 72 komfortabel eingerichtete Zimmer mit DU/WC zur Verfügung. Eine eigene Küche sorgt für das leibliche Wohl. Der Übernachtungspreis beträgt einschließlich Frühstück im Doppelzimmer € 37,50, im Einzelzimmer € 65,00.

 

 

Anmeldung
Den Anmeldeabschnitt bitte faxen oder kopieren und einsenden. Fax: 0201 / 8406-817

 
Sanierung von Kanalisationsnetzen
Bildungsstätte Essen

  • 04.11.2003
     
  • Teilnahmegebühr 205,00 €
     
  • Für Angehörige nichtstaatlicher Stellen der Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen ( z. B. Kommunen, Wasserverbände und Abfallverbände) gewährt das Land einen zweckgebunden Zuschuss. Es verbleibt ein zu entrichtender Kostenanteil von 25,00 €
     
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Übernachtung im Einzelzimmer 65,00 €
  • Abendessen 6,00 €
In der Teilnahmegebühr sind seminargebundene Unterlagen sowie das Mittagessen enthalten.
 

Name..........................................................

Vorname......................................................

Position.......................................................

Firma...........................................................

Straße.........................................................

PLZ / Ort.....................................................

Telefon........................................................

Fax.............................................................

Datum.........................................................

Unterschrift..................................................

 
Spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhalten die Teilnehmer die Anmeldebestätigung. Nach Erhalt der Rechnung ist die Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Bei Rücktritt bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-- erhoben. Danach ist die volle Teilnahmegebühr sowie 80 % des Betrags für eventuell angemietete Hotelzimmer und bestellte Verpflegung gemäß Rechnung zu zahlen. Alternativ ist ohne zusätzliche Kosten die Benennung eines Ersatzteilnehmers möglich. Rücktritte vom Vertrag sind schriftlich vorzunehmen; telefonische Rücktritte werden nicht akzeptiert. Es gilt das Datum des Poststempels. BEW hat das Recht, eine Veranstaltung kurzfristig telefonisch oder per Fax aus wichtigem Grund wie zum Beispiel der Krankheit eines Referenten abzusagen.
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0201 / 8406-6.

Bildungszentrum für die Entsorgungs- und
Wasserwirtschaft GmbH
Wimberstraße 1
45239 Essen-Heidhausen
Internet:
https://www.bew.de/