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21.07.2011


IKT-Newsletter

NRW-§61a-Erlass vorgestellt: Muster-Dichtheitsnachweis, Hinweise zu Sanierungsfristen, Umgang mit Dränagen

Laut neuestem Erlass des NRW-Umweltministeriums können Kommunen entscheiden, ob und wann eine Sanierung privater Abwasserleitungen erforderlich ist.

Auf der Mitgliederversammlung des Kommunalen Netzwerks Grundstücksentwässerung (KomNetGEW) stellte Dr. Viktor Mertsch, Referatsleiter im NRW-Umweltministerium, erstmalig den neuen Erlass und ergänzende Dokumente vor:

1. Erlass zum Vollzug des §61a LWG NRW mit Muster-Dichtheitsbescheinigung:
    Download Muster-Dichtheitsbescheinigung


2. Bildreferenzkatalog als Orientierung zur Bewertung von Schadensbildern:
    Download Bildreferenzkatalog


3. Pressemitteilung mit Stellungnahmen von Umweltminister Johannes Remmel:
    www.umwelt.nrw.de


4. Neues Internetportal um Hausbesitzer bei Fragen der Dichtheitsprüfung zu unterstützen:
    www.buergerinfo-abwasser.de


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