IKT-eNewsletter Juli 2011 | |
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NRW-§61a-Erlass vorgestellt: Muster-Dichtheitsnachweis, Hinweise zu Sanierungsfristen, Umgang mit Dränagen | ||
Laut neuestem Erlass des NRW-Umweltministeriums können Kommunen entscheiden, ob und wann eine Sanierung privater Abwasserleitungen erforderlich ist. | ||
Auf der Mitgliederversammlung des Kommunalen Netzwerks Grundstücksentwässerung (KomNetGEW) stellte Dr. Viktor Mertsch, Referatsleiter im NRW-Umweltministerium, erstmalig den neuen Erlass und ergänzende Dokumente vor:
1. Erlass zum Vollzug des §61a LWG NRW mit Muster-Dichtheitsbescheinigung:
2. Bildreferenzkatalog als Orientierung zur Bewertung von Schadensbildern:
3. Pressemitteilung mit Stellungnahmen von Umweltminister Johannes Remmel:
4. Neues Internetportal um Hausbesitzer bei Fragen der Dichtheitsprüfung zu unterstützen: | ||
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