IKT-eNewsletter Mai/Juni 2009 | |
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Dichtheitsprüfung: | ||
Das NRW-Umweltministerium regelt Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung von Dichtheitsprüfern an privaten Abwasserleitungen neu. Das IKT organisiert als Zertifizierungsstelle das Verfahren zur Erstellung von Sachkunde-Nachweisen im Auftrag seiner Mitgliedskommunen im KomNetGEW. | ||
In NRW haben Eigentümer eines Grundstückes ihre Abwasserleitungen nach § 61 a des Landeswassergesetzes von einem Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Die Anforderungen an die Sachkunde hat das Umweltministerium NRW seit dem 15. Mai 2009 durch seinen Runderlass neu geregelt. Hier wurde einheitlich festgelegt, welche Qualifikationen nachzuweisen sind, um zukünftig auf einer offiziellen NRW-Landesliste als „anerkannter Sachkundiger Dichtheitsprüfer gemäß §61a LWG“ geführt zu werden. | ||
Ziel und Inhalte des neuen Runderlasses zu §61a LWG NRW Ziel des ministeriellen Erlasses ist es, dass Kommunen im Rahmen ihrer Bürgerberatung vertrauensvoll auf eine landesweite Liste „Sachkundiger Dichtheitsprüfer“ verweisen können. Der Runderlass regelt im Einzelnen:
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Was ist das Besondere? Der Runderlass koppelt die persönliche Sachkundeprüfung über theoretische Sachkenntnisse mit einer praktischen Prüfung zum Einsatz und der Verfügbarkeit der technischen Ausrüstung. Erste Erfahrungen mit Sachkunde-Prüfungen (siehe www.komnetgew.de) zeigen, dass die Kombination von praktischer und theoretischer Prüfung praktikabel und aufschlussreich für die Bewertung der Kompetenz der Sachkundeanwärter ist. | ||
Was muss der neue Sachkunde-Nachweis enthalten? Für die Feststellung der Sachkunde ist nach dem neuen Runderlass erforderlich:
Die Nachweise sind gegenüber einer Institution zu führen, die praxisgerechte Kenntnisse und Erfahrungen über qualifizierte Prüf-, Untersuchungs- und Sanierungsverfahren durch entsprechendes Personal aufweist. | ||
Wer stellt die Sachkunde fest? Die Feststellung der Sachkunde obliegt ab jetzt den oben genannten drei Kammern. Auf der Basis der o.a. Sachkunde-Nachweise stellen unabhängige Stellen die Sachkunde fest. Als unabhängige Stellen sind in dem Runderlass folgende drei Kammern genannt: Die unabhängigen Stellen prüfen die Nachweise der Anwärter auf Sachkunde und führen selbständig Listen über anerkannte Sachkundige. Die Listen der drei Kammern werden zu der landesweiten NRW-Landesliste zusammengeführt und zukünftig im Internet veröffentlicht. | ||
Sind vor dem Runderlass ausgestellte Sachkunde-Zertifikate noch gültig? Anwärter auf Sachkunde können sich mit ihren Sachkunde-Nachweisen an die entsprechende Kammer ihres Berufsbildes wenden und die Feststellung der Sachkunde beantragen. Für bestehende Anerkennungen von der Gemeinde hat das Umweltministerium folgende Übergangsregelung erlassen: Bezüglich bestehender Anerkennungen einer Sachkunde gem. § 61 a Abs. 6 LWG werden die Gemeinden gebeten, diese Sachkundigen den unabhängigen Stellen bis zum 31.12.2009 zu melden. Die von den Gemeinden mit dem Stichtag 15.3.2009 bestehenden Anerkennungen können ohne weiteren Sachkunde-Nachweis ... von den unabhängigen Stellen für einen Zeitraum von 3 Jahren anerkannt werden. Bei Bedarf in der Übergangszeit kann also die Gemeinde ggf. der jeweiligen Kammer eine Liste der bisher in der Gemeinde geführten sachkundigen Personen melden. | ||
Sachkunde-Nachweis nach dem KomNetGEW-Verfahren Das IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen organisiert als Zertifizierungsstelle das Verfahren zur Erstellung von Sachkunde-Nachweisen im Auftrag seiner Mitgliedskommunen im KomNetGEW - Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung.
Die drei Kammern, als unabhängige Stellen zur Feststellung der Sachkunde, haben dem IKT signalisiert, dass der KomNetGEW-Sachkundenachweis bei der Beantragung des Eintrags in die NRW-Landesliste, anerkannt wird. | ||
Anmeldung zur Schulung und Prüfung nach dem neuen Runderlass Die Schulung „Sachkunde-Nachweis Dichtheitsprüfung gemäß §61a LWG NRW“ mit anschließender Prüfung nach den Vorgaben des des KomNetGEW und des neuen Runderlasses werden derzeit bereits von folgenden Bildungsträgern angeboten:
Die Anmeldung erfolgt über die o.a. Bildungsträger | ||
KomNetGEW – Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung Das KomNetGEW ist ein Zusammenschluss von Kommunen zur Umsetzung der Anforderungen gemäß §61a LWG NRW „Dichtheit privater Abwasserleitungen“. KomNetGEW – Mitgliedskommunen (Stand 06/2009)
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Ansprechpartner beim IKT Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu dem KomNetGEW: | ||
Dipl.-Ing. Marco Schlüter |
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