Corona im Kanal? Keine Panik! Aber Vorsicht.

Teilnehmer einer Veranstaltung sitzen in einem Vortragssaal

Aktuelles Thema: Mitarbeiter/-innen von Abwasserbetrieben diskutierten im IKT über notwendige Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie.

Das neue Coronavirus SARS-CoV-2 und die Lungenkrankheit Covid-19, die es auslöst, beschäftigen gerade alle: Die Politik berät Maßnahmen, Unternehmen sorgen sich um ihre Lieferketten, und überall, wo Infektionsfälle gemeldet werden, kaufen die Menschen die Supermärkte leer, als ob sie sich monatelang zuhause verschanzen müssten. Auch Abwassernetzbetreiber und Dienstleister machen sich Sorgen. Sie fragen sich berechtigterweise, ob infizierte Menschen das Virus ausscheiden und ob es sich dann im Abwasser wiederfindet. Kann man sich am Abwasser anstecken? Wie können das eigene Personal und deren Angehörige bestmöglich geschützt werden?

Dass sich Krankheitserreger über die menschlichen Ausscheidungen und über das Abwasser verbreiten, ist altbekannt. Deshalb gibt es ja schließlich die Kanalisation. Als prominente Beispiele seien Hepatitis­viren, Noroviren und Salmonellen genannt. Es besteht also grundsätzlich kein Grund zur Panik. Darin sind sich die Vertreter/-innen von Abwassernetzbetreibern, die jetzt im IKT an einer Sitzung des Arbeitskreises „Kanalbetrieb“ des Kommunalen Netzwerks Abwasser (KomNetABWASSER) teilnahmen, einig.

Das IKT ist weiterhin für Sie da!

Ihre Ansprechpartner im IKT sind auch im Homeoffice weiterhin für Sie erreichbar. Die Rufnummern wurden auf die Mobiltelefone umgeleitet. Auch per E-Mail erreichen Sie uns. Hier die Details zu unserer Arbeit während Corona

Kommunen beraten ad hoc im KomNetABWASSER

Mann mit Brille, blauem Hemd und kariertem Sakko hält Vortrag

Dipl.-Ing. Marco Schlüter rät dem Personal im Kanalbetrieb zu besonderer Sorgfalt und Vorsicht.

Das Kommunale Netzwerk wurde von Abwasserbetrieben gefragt, inwieweit man die Mitarbeiter im Kanal- und Kläranlagenbetrieb noch bedenkenlos für Reinigungsarbeiten in unterirdischen Becken, im Kanalnetz und auf Kläranlagen einsetzen kann. Dipl.-Ing. Marco Schlüter, Leiter des KomNetABWASSER, setzte das Thema unmittelbar auf TOP 1 der Arbeitskreissitzung und fasste anschließend die Diskussion der 30 Kanal­betriebs­manager/-innen zusammen: „Der Bundes­gesund­heits­minister hat für Deutschland den Ausbruch der Epidemie festgestellt. In dieser Situation ist es für die öffentliche Gesundheit besonders wichtig, dass die Kanalisation weiterhin zuverlässig funktioniert. Voraus­setzung um dies zu gewährleisten ist gesundes Betriebs­personal. Einig waren sich die Abwasser­betriebe, dass drei Punkte in der aktuellen Situation zu beachten sind: Erstens besondere Sorgfalt beim Arbeits­schutz, zweitens sollten unnötige Risiken aktuell vermieden werden und drittens sind natürlich die üblichen Hygiene-Empfehlungen konsequent zu beachten.“

Wir haben eine Linkliste mit kanalbetriebsrelevanten Informationen zu Corona (SARS-CoV-2) aus dem In- und Ausland erstellt, die regelmäßig aktualisiert und erweitert wird.

Risiken analysieren

Das Robert Koch-Institut (RKI), das in Deutschland für die Risiko­bewertung von Infektions­krankheiten zuständig ist, geht zwar aktuell weiter davon aus, dass die Gefahr für die deutsche Bevölkerung gering bis mäßig ist. Doch Kanalarbeiter sind einem potenziell infektiösen Medium ausgesetzt, wissen die anwesenden Fachleute. Ihr Risiko ist somit wahrscheinlich höher als das der Durchschnittsbevölkerung. Und sie kehren nach Feierabend zu ihren Familien zurück, treffen sich mit Freunden, plaudern mit Kollegen auf dem Flur. Und die wiederum…

Anlagen müssen laufen!

zwei Männer

Prof. Bert Bosseler: „Die Anlagen müssen laufen, sonst kriegen wir noch ganz andere hygienische Probleme.“

Allerdings können nicht einfach alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kanalkontakt auf unbestimmte Zeit nach Hause geschickt werden. Prof. Dr.-Ing. Bert Bosseler, Wissenschaftlicher Leiter des IKT, gibt zu bedenken, dass die Abwasserbetriebe in der Verantwortung sind, die Infrastrukturleistung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen. Es gehe zwar um die Gesundheit der Mitarbeiter/-innen und deren Angehörigen, aber eben auch um den Schutz der Bevölkerung. „Die Anlagen müssen laufen, sonst bekommen wir noch ganz andere hygienische Probleme“, sagt Bosseler.

Schutzausrüstung 100 Prozent nach Lehrbuch

Einhelliger Tenor der Anwesenden: Keine Panik! Wichtig sei es, die Mitarbeiter/-innen zu sensibilisieren und dazu anzuhalten auf ihr eigenes Verhalten zu achten, das Wissen um Arbeitsschutz aufzufrischen, nicht unmittelbar notwendige Arbeiten auszusetzen und – ganz wichtig – die Schutzmaßnahmen 100 Prozent nach Lehrbuch durchzuführen.

Mann mit Brille und braunem Pullover

Marcel Goerke, M.Sc.: „Immer die vorgeschriebene Schutzausrüstung tragen.“

„Das heißt: Immer die vorgeschriebene Schutzkleidung tragen, nie im Arbeitsbereich essen, trinken oder rauchen, häufiges Händewaschen und Desinfizieren, die einschlägigen Regeln wie TRBA 220 und DGUV 103-003 genau beachten“, zählt Marcel Goerke, M.Sc., Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Experte für Arbeitssicherheit im IKT, die angeratenen Maßnahmen und Verhaltensregeln auf.

Kanalreinigung einstellen?

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) äußerte sich auf Anfrage: Für Arbeiten, bei denen Aerosole entstehen, könne die Gefährdungsbeurteilung der konkreten Tätigkeit ergeben, dass man die Arbeit besser verschiebt, wenn sie nicht zwingend nötig ist. Das würde bedeuten, die Kanalreinigung zunächst einzustellen. Darin sahen die anwesenden Vertreter/-innen der Abwasserbetriebe für eine gewisse Zeit kein größeres Problem. Aber die Pumpen- und Bauwerksreinigung könne nicht ausgesetzt werden, hieß es von Seiten der Netzbetreiber. Und hier könne es zu Kontakt mit kontaminiertem Abwasser kommen. Umso wichtiger sei es, sich ganz konsequent an die Vorschriften zum Arbeitsschutz zu halten.

Offen blieb die Frage, was passiert, wenn sich die Schutzmaßnahmen aufgrund von Lieferengpässen nicht mehr durchführen lassen. Schließlich kommen die meisten Produkte aus China, und niemand weiß, wie sich die Versorgungslage mit wichtigen Produkten in den nächsten Wochen entwickelt. Schutzanzüge der Schutzklasse 3 seien noch zu bekommen, hieß es aus den Reihen der Teilnehmer/-innen, aber bei Atemmasken der Klasse FFP3 müsse man schon jetzt mit längeren Lieferzeiten rechnen.

3 Grundsätze

Auf drei Grundsätze konnten sich die Teilnehmer/-innen einigen:

  • Sorgfalt beim Arbeitsschutz!
  • Unnötige Risiken vermeiden!
  • Übliche Hygiene-Empfehlungen konsequent beachten!

Ansonsten: Keine Panik! Aber Vorsicht.

Neue IKT-Hotline für Kanalnetzbetreiber: 0177 2801198

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Tel.: 0209 17806-31
E-Mail: schlueter@ikt.de

Das ist das KomNetABWASSER!

Logo des KomNetABWASSERDas Kommunale Netzwerk Abwasser ist eine Initiative von rund 60 Abwasser­betrieben. Ziel ist es, die kom­mu­nale Abwasser­beseiti­gungs­pflicht gemeinsam besser und bürger­freund­licher umzusetzen – mög­lichst kosten­günstig und im Einklang mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das Netzwerk nutzt dazu gemeinsam die Service­leistungen des IKT. So muss nicht jeder das Rad immer wieder selbst neu erfinden.

Grafik mit drei bunten Kreisen zu den Tätigkeitsfeldern des KomNetABWASSERMotor, Ideengeber, Sparringspartner
Das KomNetABWASSER versteht sich als Anstoßgeber und Unterstützer für die teilnehmenden Kommunen. Aktuelle Themen, die die Kommunen dann aufgreifen möchten, werden wissenschaftlich aufgearbeitet und praktisch begleitet.

Viele Erkenntnisse aus der Netzwerkarbeit finden zudem Eingang in die Weiterbildungsangebote des IKT. Aktuelle Beispiele sind der Lehrgang „Kanal­betriebs­management“, der „Kanal­Reinigungs­Congress – KRC 2020“ und der Workshop „Bedarfs­orientierte Kanal­reinigung“ Gelsenkirchen und Würzburg.

Interesse? Hier erfahren Sie mehr über das KomNetABWASSER.
Sprechen Sie uns an!
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Weiterführende Informationen

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sieht mögliche Risiken durch berufsbedingte Kontakte in Arztpraxen, Krankenhäusern und Laboren sowie beim Transport infizierter Patienten. „Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist der Umgang mit SARS-CoV-2 und damit infizierten Personen in diesen Bereichen durch die vorhandenen Bestimmungen geregelt. Für Beschäftigte, die durch ihre berufliche Tätigkeit mit Infektionserregern in Kontakt kommen können, gilt die BioStoffV, deren Arbeitsschutzbestimmungen in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) branchen- und themenspezifisch konkretisiert werden.“ „Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat auf Grundlage der vorhanden epidemiologischen Daten SARS-CoV-2 […] aus präventiver Sicht vorläufig in die Risikogruppe 3 nach Biostoffverordnung eingestuft. Das Virus kann nach bisherigem Wissen durch die Inhalation von Aerosolen sowie durch den Kontakt mit Schleimhäuten (Nase, Mund, Augen) übertragen werden.“

Institut für Medizinische Mikrobiologie des Universitätsklinikums Halle (Saale)

Das neue Coronavirus mit der offiziellen Bezeichnung Sars-CoV-2 ist gefährlicher als die saisonale Grippe, die von Influenzaviren verursacht wird. Und zwar deshalb, weil die Infektion häufiger schwer oder tödlich verläuft. Das Risiko, an einer Infektion zu sterben, ist allerdings deutlich niedriger als die zwei Prozent, die sich bei der einfachen Division der Todesfälle durch die Infizierten ergeben. Das liegt daran, dass Tote relativ zuverlässig feststellbar sind, während es bei den Infizierten eine viel größere Dunkelziffer gibt. Für die Planung von Gegenmaßnahmen müssen wir vorläufig davon ausgehen, dass es hauptsächlich durch direktes Anhusten und Anniesen ins Gesicht sowie auch durch Schmierinfektionen mit den Händen übertragen wird. Die Epidemie mit dem neuen Coronavirus ist bereits jetzt eine Pandemie, also ein nicht mehr zu kontrollierender Ausbruch über mehrere Kontinente. […] Wann die WHO die Pandemie offiziell erklären wird, ist nur noch eine politische Entscheidung. […] Für uns in Mitteleuropa bedeutet dies erst mal nichts. […] Allerdings muss damit gerechnet werden, dass dieses vermeintliche Schreckenswort in großen Buchstaben auf den Titelseiten erscheinen und die Bevölkerung verunsichern wird. Kinder können weiter in die Schulen und Kindergärten gehen, Erwachsene dürfen sich in der Kneipe treffen und auch Großveranstaltungen besuchen. Falls sich an der Risikolage etwas ändern sollte, werden Behörden und Medien schnell genug darüber informieren. Wer sich nicht aus kurzer Entfernung (weniger als zwei Meter) in das Gesicht husten oder niesen lässt und vor dem Essen und Berühren der Schleimhäute die Hände mit Seife wäscht, der ist vor dem Coronavirus sicher. Weil kontaminierte Tröpfchen am ehesten in den Augen landen, sind einfache OP-Masken, wie sie in Asien schon lange zum Straßenbild gehören, als Selbstschutz so gut wie nutzlos. Bleibt zu hoffen, dass Sars-CoV-2 in der warmen Jahreszeit wieder verschwindet, so wie wir es von anderen Ausbrüchen mit Coronaviren kennen und auch bei Sars erlebt haben. Prof. Dr. habil. Alexander S. Kekulé, Virologe und Fachmann für Seuchenbekämpfung, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie des Universitätsklinikums Halle (Saale), auf www.zeit.de

Robert Koch-Institut

Das Robert Koch-Institut (RKI) rät: Wenn jemand den Verdacht hat, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, soll er/sie nicht unangemeldet in eine Arztpraxis gehen, denn dort könnte er andere Menschen anstecken. Betroffene sollen sich vorher telefonisch beim örtlichen Gesundheitsamt oder bei ihrem Hausarzt melden. Erkrankte sollten im Krankenhaus isoliert werden, Kontaktpersonen müssen ermittelt und häuslich isoliert werden. Diejenigen, die in den vergangenen 14 Tagen in der Lombardei oder in einem anderen Risikogebiet waren, sollten sich selbst auf Symptome beobachten und etwa regelmäßig Fieber messen.
Mit gesundem Menschenverstand können wir alle dazu beitragen, dass sich das Virus nicht weiter verbreitet. So banal es klingt: Das fängt an bei den üblichen Maßnahmen, die wir auch bei der Grippe empfehlen: Nies- und Hustetikette, Händewaschen, Abstand zu Erkrankten halten. Bitte niesen Sie nicht in die Hand, sondern in die Armbeuge. Waschen Sie häufig Ihre Hände, wenn das nicht geht, kann man Desinfektionsgel benutzen. Bisher ist das Virus in Deutschland noch nicht außer Kontrolle, aber wir wissen noch nicht, wie es sich entwickelt. Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), auf einer Pressekonferenz
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Schlauchliner mit DSC-Analyse prüfen: Kleine Probe – große Aussagekraft

runde Materialprobe eines Schlauchliners und Maßband

Prüfkörper für DSC-Analyse: nur 20mm Durchmesser erforderlich

Lässt sich die Qualität eines frisch eingebauten Schlauchliners auch prüfen, wenn nicht genug Platz ist, um größere Probestücke zu entnehmen? Ja, denn bei der DSC-Analyse lassen sich schon an einer 5-Cent-Stück-großen Probe aussagekräftige Werte ermitteln. Mit dieser Methode kann der Aushärtegrad des Harzes präzise bestimmt werden.

5-Cent-großes Stück Liner für DSC-Analyse

Unter den beengten Verhältnissen, die Sanierer häufig bei Haus­an­schlüssen vorfinden, ist es schwierig große Probestücke für die mechanischen Prüfungen zu entnehmen. Dann können Bauherren oder Sanierer das IKT mit der DSC-Analyse beauftragen. Hierzu muss das Probenstück nur 20 Millimeter groß sein. An einer solch kleinen Probe können neben der DSC-Analyse üblicherweise noch die Wanddicke, der Wandaufbau und die Dichte bestimmt werden.

IKT-Prüfstelle: Akkreditiert und DIBt-anerkannt

Die IKT-Prüfstelle ist vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) anerkannte Überwachungsstelle für Schlauchliner und Kurzliner. Sie ist akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 für ausgewählte mechanisch-technologische Prüfungen an polymeren Komponenten von Rohr- und Schlauchlinersystemen sowie GFK-Laminatausschnitten (DAkkS: D-PL-18196-01-00). Die Prüfstelle des IKT erfüllt damit die Anforderungen an die Durchführung von Materialprüfungen gemäß ZTV-Materialprüfung, DWA-M 144-3 und DWA-A 143-3.

Erfahren Sie hier mehr über die IKT-Prüfstelle für Schlauchliner!

DSC steht für Differantial Scanning Calorimetry, zu Deutsch Dynamische Differenz-Kalorimetrie. Mit der DSC-Analyse nach DIN 53765 kann unter anderem die Glas­über­gangs­temperatur bestimmt werden, die kennzeichnend ist für den Aushärtegrad eines Harzes. Im Anwendungsfall Schlauchliner-Sanierung von Hausanschlüssen wird vor allem die Aushärtung von Epoxidharzen bestimmt.

Wie wird die DSC-Analyse durchgeführt?

Laborantin setzt mit Pinzette eine Materialprobe eines Schlauchliners zur DSC-Analyse in ein Prüfgerät

DSC-Analyse von Schlauchliner-Proben

Aus dem 5-Cent-Stück großen Probenstück schneidet IKT-Prüfingenieurin Ines Jelagin einen kleinen Würfel heraus. Eventuell vorhandene Innen- und Außenfolien werden entfernt. Übrig bleibt eine Harzprobe mit etwa 10 bis 20 mg Gewicht. Ines Jelagin füllt diese Proben in kleine Tiegel und befüllt das DSC-Gerät. Innerhalb knapp einer Stunde werden die Proben zweimal gleichmäßig aufgeheizt. Anschließend kann die Prüferin die Glas­über­gangs­tem­pe­ra­turen TG1 und TG2 bestimmen. Soll-Werte finden sich in den DIBt-Zulassungen. Je näher TG1 und TG2 beieinander liegen, desto besser ist das Harz ausgehärtet – sofern die Soll-Werte erfüllt sind. Dies spricht für eine gute Qualität des Liners.

Interesse? Noch Fragen? Sprechen Sie uns an! Wir informieren Sie gerne unverbindlich über unser breites Angebot an Materialprüfungen.

Ansprechpartnerin

Chemie-Ingenieurin
Barbara Grunewald, M.Sc.

Telefon: 0209 17806-40
E-Mail: grunewald@ikt.de

 




Grundstücksentwässerung: Neue Regeln für Dichtheitsprüfung in NRW geplant

Mann in dunklem Anzug hält Mikrofon

Hans-Jürgen Fragemann vom NRW-Umweltministerium berichtete bei einer offenen Arbeitssitzung des KomNetABWASSER über die neuesten Entwicklungen in Sachen NRW-Dichtheitsprüfpflicht.

In Nordrhein-Westfalen soll die Zustands- und Funktionsprüfung für private Abwasserleitungen nun auch in Wasserschutzgebieten nicht mehr verlangt werden. Das hat der Landtag beschlossen. Nur noch bei Neubau, wesentlichen Veränderungen und konkretem Verdacht soll die Prüfung verpflichtend sein. Industrie und Gewerbe müssen weiterhin prüfen lassen. Das NRW-Umweltministerium arbeitet an entsprechenden Änderungen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW.

Zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen hat der nordrhein-westfälische Landtag beschlossen, dass der § 8 der SüwVO Abwasser NRW Teil 2 substanziell geändert werden soll. Hans-Jürgen Fragemann aus dem NRW-Umweltministerium berichtete kürzlich bei einer offenen Arbeitssitzung des Kommunalen Netzwerks Abwasser (KomNet­AB­WAS­SER) zum aktuellen Sachstand.

Die zu erwartende Neuregelung sehe demnach unter anderem vor, dass die bestehende Prüffrist 2020, die derzeit noch für private Abwasserleitungen gilt, die in Wasserschutzgebieten häusliches Abwasser führen und nach 1965 erstellt wurden, entfallen wird, so Fragemann. Das Umweltministerium NRW arbeite aktuell an einer entsprechenden Änderung der bestehenden Rechtslage.

Prüffrist 2020 entfällt für häusliches Abwasser

Publikum in Tagungssaal

Etwa 110 Gäste aus Abwasserbetrieben informierten sich im IKT über aktuelle Themen des Kanalbetriebs.

Der Landtag hat die Landesregierung mit Beschluss vom 19. Dezember 2019 (Landtags-Drucksache 17/8107) beauftragt, eine verpflichtende Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung) nur noch bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen zu ver­langen. Demnach soll in Wasserschutzgebieten für private Ab­was­ser­lei­tungen, die häusliches Abwasser führen und nach 1965 erstellt wurden, die bestehende Frist 2020 zur Durchführung einer Zustands- und Funk­tions­prüfung künftig entfallen. Bestehende Regelungen zur Prüfung industrieller oder gewerblicher Abwasseranlagen sollen dagegen – genauso wie die Regelungen über die bereits abgelaufene Frist 2015 – unberührt bleiben.

Umsetzung des Landtagsbeschlusses

Das Umweltministerium NRW werde die vom Landtag beschlossene Änderung in einer Änderungsverordnung umsetzen, erläuterte Fragemann. Der Entwurf der Änderungsverordnung werde den beteiligten Kreisen wie den kommunalen Spitzen­ver­bänden, den Fach­ver­bänden und den anerkannten Natur­schutz­ver­bänden zur Anhörung zugehen. Nach Auswertung der Ergebnisse der Anhörung und einer Kabinetts­befassung werde der Entwurf dann dem Landtag zugeleitet. Mit einer Verabschiedung sei voraussichtlich frühestens im 3. Quartal 2020 zu rechnen.

Wasserhaushaltsgesetz beachten

schematische Grafik einer Grundstücksentwässerungsanlage während der Inspektion mit einem Kamerawagen

Eigentümer sind auch weiterhin per Gesetz verpflichtet, ihre privaten Entwässerungsanlagen zu überwachen.

Auch wenn in NRW demnächst keine Funktionsprüfung mehr verlangt wird: Weiterhin ist derjenige, der eine Abwasseranlage betreibt, nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet, Zustand und Funk­tions­fähig­keit ihrer Abwasserleitungen zu über­wachen. Für Grundstücks­eigentümer in Wasser­schutz­gebieten sei es allerdings aktuell ratsam, so die Experten vom KomNetABWASSER, zunächst die gesetz­lichen Ent­wicklungen zur Änderung der Selbst­über­wachungs­verordnung Abwasser NRW ab­zu­war­ten, wenn es um die Beauf­tragung von Zustands- und Funk­tions­prüfungen geht, die allein dem Zweck der Erfüllung der Selbst­über­wachungs­pflichten dienen und keine akuten Schadens­verdachts­fälle bestehen wie beispiels­weise bei Leitungs­verstopfungen oder Absackungen an der Gelände­oberfläche.

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Tel.: 0209 17806-31
E-Mail: schlueter@ikt.de
www.komnetabwasser.de

Das ist das KomNetABWASSER!

Logo des KomNetABWASSERDas Kommunale Netzwerk Abwasser ist eine Initiative von rund 60 Abwasser­betrieben. Ziel ist es, die kom­mu­nale Abwasser­beseiti­gungs­pflicht gemeinsam besser und bürger­freund­licher umzusetzen – mög­lichst kosten­günstig und im Einklang mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das Netzwerk nutzt dazu gemeinsam die Service­leistungen des IKT. So muss nicht jeder das Rad immer wieder selbst neu erfinden.

Grafik mit drei bunten Kreisen zu den Tätigkeitsfeldern des KomNetABWASSERMotor, Ideengeber, Sparringspartner
Das KomNetABWASSER versteht sich als Anstoßgeber und Unterstützer für die teilnehmenden Kommunen. Aktuelle Themen, die die Kommunen dann aufgreifen möchten, werden wissenschaftlich aufgearbeitet und praktisch begleitet.

Viele Erkenntnisse aus der Netzwerkarbeit finden zudem Eingang in die Weiterbildungsangebote des IKT. Aktuelle Beispiele sind der Lehrgang „IKT-Zertifi­zierter Berater Grund­stücks­ent­wässerung“, der Crashkurs „Grund­stücks­ent­wässerung“ und das Seminar „Zustands- und Funktions­prüfung – SüwVO Abwasser NRW, DIN 1986-30, DIN EN 1610“.

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Tel.: 0209 17806-31
E-Mail: schlueter@ikt.de

 




Save the Date: IKT präsentiert sich im NRW-Landtag

Die Veranstaltung im NRW-Landtag ist aufgrund der Corona-Pandemie auf unbestimmte Zeit verschoben!

Wir informieren Sie, sobald ein neuer Termin feststeht.

Eingangsbereich des Düsseldorfer Landtags

Das IKT ist bei einer Ausstellung der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft in Düsseldorfer Landtag dabei.

„JRF im Landtag“ – Auf Einladung des Landtagspräsidenten stellen die Mitgliedsinstitute der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft (JRF) am 1. April 2020 ihre Arbeit im nordrhein-westfälischen Landtag bei einer Ausstellung mit anschließendem Empfang vor. Mit dabei ist auch das IKT als JRF-Mitglied der ersten Stunde.

Ausstellung, Reden, Preisverleihung

Ab 15 Uhr präsentieren sich alle 15 JRF-Institute am Rande der Plenar­sitzung im Foyer des Landtags mit eigenen Ständen. Im Besucher­zentrum sprechen ab 18:30 Uhr der Landtagspräsident André Kuper, der JRF-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Dieter Bathen, der JRF-Kuratoriums­vorsitzende Karl Schultheis und die JRF-Leitthemensprecher. Auch NRW-Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen wird bei der Veranstaltung ein Grußwort halten.

Besucher einer Fachausstellung

Die JRF-Institute präsentieren das gesamte Spektrum der Arbeit in der Forschungsgemeinschaft.

Ein Highlight wird dabei die erstmalige Verleihung des mit 2.000 Euro dotierten JRF-Dissertationspreises sein. Anschließend findet im Foyer ein Empfang statt. Die Stände der JRF und ihrer Mitgliedsinstitute können dabei weiterhin besucht werden.

Alle sind eingeladen!

„JRF im Landtag“ richtet sich nicht nur an die Landtagsabgeordneten sondern ausdrücklich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Das Foyer des Landtags ist geräumig, das Platzangebot bei der Veranstaltung im Besucherzentrum ist allerdings begrenzt. Bitte melden Sie sich zur Teilnahme an:
Anmeldung über die Website der Johannes-Rau-Forschungs­gemein­schaft

Ansprechpartnerin

Ramona Fels
Leiterin der JRF-Geschäftsstelle
Tel.: 0211 994363-47
E-Mail: info@jrf.nrw

JRF-Logo mit roten und grünen Punkten auf weißem HintergrundJRF – Forschung made in NRW

Die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft ist die Dachorganisation für 15 landesgeförderte, rechtlich selbstständige, gemeinnützige, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit insgesamt mehr als 1.300 Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen und einem Umsatz von rund 90 Millionen Euro. Die in der JRF zusammengeschlossenen gemeinnützigen Institute stehen für interdisziplinäre, an der Gesellschaft und dem „menschlichen Maß“ orientierte Forschung in Nordrhein-Westfalen.
mehr über die Johannes-Rau-Forschungs­gemein­schaft

 

 




IKT-Lehrgang: Schachtsanierung von A bis Z

starke Infiltration in Schacht

So sieht´s aus: Viele Schächte sind sanierungsbedürftig. Der IKT-Lehrgang macht Sie fit für die Verfahrensauswahl.

Abnehmen, mehr Sport treiben, sich gesünder ernähren – alle guten Vorsätze fürs Jahr schon gescheitert? Aber das mit der beruflichen Weiterbildung kann noch klappen. Werden Sie zum Beispiel Schacht­sanie­rungs­bera­terin oder -berater!

Rund 10 Millionen Abwasserschächte gibt es in Deutschland in den Netzen öffentlicher Betreiber. Viele sind inzwischen schadhaft geworden. Den Kommunen stehen hohe Sanierungs- und Reparaturkosten ins Haus. Der Bedarf an geschultem Personal, das sich gezielt und kompetent um die Problem­schächte kümmern kann, ist groß. Wie die vorhandenen Mittel effektiv, effizient und nachhaltig eingesetzt werden können, erfahren Interessierte beim IKT-Lehrgang „Schacht­sanie­rungs­berater/-in“.

IKT-Lehrgang „Schachtsanierungsberater/-in“
25.-28. Mai 2020 in Gelsenkirchen
Programm und Anmeldung

Keine Aufschieberitis mehr!

Eigentlich weiß man es ja: Wer sich jetzt nicht um die schäbigen Schächte im Gemeindegebiet kümmert, den trifft es später nur noch härter. Aber wer soll es machen? Wer kennt sich gut genug aus? Na, IKT-Zertifizierte Schachtsanierungsberaterinnen und -berater zum Beispiel. Alle schon vergeben? Dann kann man auch sich selbst oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim IKT ausbilden lassen. Der nächste Lehrgang findet vom 25. bis 28. Mai 2020 in Gelsenkirchen statt.

Verschließen einer Fuge

Standsicher und dauerhaft dicht – so sollen Schächte nach der Sanierung sein. Doch welche Wege führen nach Rom?

Schachtsanierung ist eine kleine Wissenschaft für sich. Mörtel- und Kunststoffbeschichtungen, Auskleidungen und Schacht-in-Schacht-Systeme – Verfahren und Materialien zur Sanierung von Schächten gibt es viele. Wer deren Vor- und Nachteile kennt, kann für jeden Schaden das passende Verfahren auswählen. Das reduziert das Risiko von Sanierungsmängeln deutlich. Schließlich soll hinterher alles dauerhaft dicht und stabil sein – und das zu einem angemessenen Preis.

Kann das was?

Was leisten die Sanierungssysteme und was ist bei der Sanierung zu beachten? Hier kommen die Wissenschaftler des IKT ins Spiel. Sie haben in zahlreichen Forschungsprojekten, Materialprüfungen und Warentests jede Menge Erfahrung mit Sanierungsverfahren für Schächte gesammelt. Und das Beste: Sie teilen ihr Wissen gerne mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des dreitägigen IKT-Lehrgangs „Schachtsanierung“, der die Schachtsanierung von allen Seiten beleuchtet:

  • Sanierungsmaterialien- und verfahren
  • Planung und Ausschreibung
  • Ausführung und Begleitung
  • Bau- und Gewährleistungsabnahme

Wertvolles Wissen für die Praxis

Vorführung von Injektionsverfahren zur Schachtsanierung von oben aus der Vogelperspektive fotografiert

Praxisvorführung: Die Teilnehmer/-innen lernen verschiedene Methoden der Schachtsanierung kennen.

Das Abdichten der verschiedenen Bereiche des Schachts stellt unterschiedliche Anforderungen – vom Schachtkörper über die Rohranbindungen bis hin zur Schachtabdeckung. Die Referenten des Lehrgangs liefern praktische Hinweise, Ergebnisse aus Prüfungen und vergleichenden Tests sowie Praxiserfahrungen zu zahlreichen Verfahren und Materialien.

Verfahren gezielt auswählen

Im Lehrgang werden vor allem Hinweise zur schadenspezifischen Material- beziehungsweise Verfahrensauswahl gegeben. Es werden aber auch die Randbedingungen einer Sanierung betrachtet und Möglichkeiten der Untergrundvorbereitung vorgestellt. Schließlich werden Kriterien und Zeitpunkte zur Bewertung der Sanierungsergebnisse diskutiert.
wissenschaftliche Erkenntnisse zur Untergrundvorbereitung bei der Schachtsanierung

Portrait von Mann vor FirmenschildIch bin über den IKT-Newsletter auf den Lehrgang aufmerksam geworden. Hier wird das gesammelte Schachtwissen von A bis Z vermittelt. Besonders gelungen finde ich die Mischung aus Theorie und Praxis, und die vielen Exponate und Technik­vor­füh­rungen sind gut für das Verständnis der Materie. Nach diesem Lehrgang will ich mich auch in anderen Bereichen weiterbilden. Vielleicht werde ich noch IKT-Kanal­sanierungs­manager.
Thomas Streckert, WSW Energie & Wasser, Wuppertal

Der Lehrgang gibt einen detaillierten Überblick über die Sanierung von Abwasserschächten – von der Ausschreibung bis zur Bau- beziehungsweise Gewährleistungsabnahme. Die Themen im Fokus:

  • Stand der Technik
  • Materialien und Verfahren zur Abdichtung, Untergrundvorbereitung und Beschichtung
  • Sanierungsziele und -risiken
  • Qualitätssicherung, Dokumentation und Kriterien zur Beurteilung von Schachtsanierungen
  • materialabhängige Abnahme- und Beurteilungsstrategien

Von den Grundlagen bis zur Bauabnahme

Mann referiert vor Publikum

Diagnose, Sanierung, Qualitätskontrolle: Beim Schachz­sanierungs­berater-Lehrgang gibt es „Schacht von A bis Z“.

Lehrgangsleiter Dipl.-Ing. Markus Gillar – im IKT der Mann für schicke Schächte – und weitere Experten vermitteln im Lehrgang alles, was man über Abwasserschächte wissen muss. Zunächst zu den Grundlagen: Aufbau, Funktion, Physik. Dann zur Diagnose: Schäden feststellen und bewerten. Anschließend zur Instandsetzung: die verschiedenen Sanierungsverfahren und worauf man dabei achten muss, Schachtkörper und Rohranbindungen abdichten, Liner anbinden, Auskleidungen und Beschichtungen des Schachts. Schließlich: Ausführungsqualität beurteilen. Zusätzlich gibt es einen Tag lang Infos zur Instandsetzung von Schachtabdeckungen.

Es bleibt dabei aber nicht bei trockener Theorie – immer wieder wird der Bezug zur Praxis hergestellt. Beispielhafte Praxisvorführungen relevanter Produkte und Verfahren zu Reparatur und Sanierung von Schächten lockern das Programm auf und veranschaulichen die heutigen Möglichkeiten der Schachtsanierung.

Haben Sie in Ihrem Abwassernetz auch eine Reihe von Schächten zu sanieren? Dann bringen Sie sich oder jemanden aus Ihrem Team beim IKT-Lehrgang „Schachtsanierung“ im Mai 2020 in Gelsenkirchen auf den neuesten Stand!

IKT-Lehrgang „Schachtsanierungsberater/-in“

25.-28. Mai 2020 in Gelsenkirchen
Programm und Anmeldung

Ansprechpartnerin

Sonja Kaltenborn, B. Eng.
Telefon: 0209 17806-15
E-Mail: kaltenborn@ikt.de

 




Flyer zur Bürgerinformation: So verhindern Fettabscheider Störungen im Kanal

<!--[caption id="attachment_24020" align="alignright" width="320"]goldgelbe Pommes Frites in Fritteuse mit heißem Öl Vorlage: Das KomNet hat einen Flyer mit Infos rund um Fettabscheider entworfen.[/caption]-->Vorderseite eines Flyers zum Thema FettabscheiderBetriebe, die mit Lebensmitteln arbeiten – wie Gaststätten, Hotels, Grill-, Brat- und Frittierküchen – sind verpflichtet Fettabscheider zu installieren, wenn fetthaltiges Abwasser anfällt. Abwasserbetriebe beraten die Betreiber hierzu. Im Kommunalen Netzwerk Abwasser (KomNet­AB­WAS­SER) wurde deshalb der Info-Flyer „Fettabscheider – Einbau, Betrieb, Wartung!“ erarbeitet, um Kommunen bei der Erfüllung ihrer Beratungs­pflicht zu unterstützen.

Antworten rund um Installation und Betrieb

Der Flyer beantwortet die zentralen Fragen der Betreiber von Fett­ab­schei­dern:

  • Wann ist ein Fettabscheider notwendig?
  • Welcher Fettabscheider ist der richtige?
  • Was ist bei der Überwachung zu beachten?
  • Wie kann ich sparen?
IKT-Lehrgang: Sachkunde Fettabscheider

7. Juli 2020 in Dorsten
19. August 2020 in Dorsten
8. Dezember 2020 in Dorsten

  • Aufbau und Funktion von Fettabscheidern
  • Anforderungen an Fettabscheider
  • Dokumentation und Arbeitssicherheit

Programm und Anmeldung

Der Info-Flyer steht auf der Website des Kommunalen Netzwerks zum Download bereit: Download Info-Flyer „Fettabscheider“

Die Mustervorlage des Flyers kann individuell an das Corporate Design des jeweiligen Abwasserbetriebs angepasst werden (Logo, Farben, Ansprechpartner etc.). Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf!

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Telefon: 0209 17806-31
E-Mail: schlueter@ikt.de
www.komnetabwasser.de

Das ist das KomNetABWASSER!

Logo des KomNetABWASSERDas Kommunale Netzwerk Abwasser ist eine Initiative von rund 60 Abwasserbetrieben. Ziel ist es, die kom­mu­nale Abwasser­besei­tigungs­pflicht gemeinsam besser und bürger­freund­licher umzusetzen – mög­lichst kosten­günstig und im Einklang mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das Netzwerk nutzt dazu gemeinsam die Service­leistungen des IKT. So muss nicht jeder das Rad immer wieder selbst neu erfinden.

Grafik mit drei bunten Kreisen zu den Tätigkeitsfeldern des KomNetABWASSERMotor, Ideengeber, Sparringspartner
Das KomNetABWASSER versteht sich als Anstoßgeber und Unterstützer für die teilnehmenden Kommunen. Aktuelle Themen, die die Kommunen dann aufgreifen möchten, werden wissenschaftlich aufgearbeitet und praktisch begleitet.

Viele Erkenntnisse aus der Netzwerkarbeit finden zudem Eingang in die Weiterbildungsangebote des IKT. Aktuelle Beispiele sind der Lehrgang „Sach­kunde Fett­ab­scheider“ und der Lehrgang „IKT-Zertifi­zierter Berater Grund­stücks­ent­wässerung“.

Interesse? Hier erfahren Sie mehr über das KomNetABWASSER.
Sprechen Sie uns an!
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E-Mail: schlueter@ikt.de