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IKT-eNewsletter Februar 2005
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Sanierungskonzepte von Grundstücksentwässerungen

DIBt-Zulassungsverfahren für Wasserdurchlässige Flächenbeläge – IKT nimmt Prüfungen auf 

 

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat Ende 2004 ein allgemein bauaufsichtliches Zulassungsverfahren für wasserdurchlässige Flächenbeläge verabschiedet. Wesentlicher Bestandteil des Zulassungsverfahrens ist eine Eignungsprüfung der Beläge, neben einer Umweltverträglichkeitsprüfung der Baustoffe, einer Hinterlegung der Steinrezepturen beim DIBt und dem Nachweis der Reinigungsfähigkeit der Beläge. Ziel der Eignungsprüfung ist es, die Durchlässigkeit und die Fähigkeit zum Schadstoffrückhalt der Beläge zu testen. Dazu wird der zu prüfende Belag in einen Rahmen (Größe: 1 m²) eingebaut und in einer Prüfanlage, mit der Regen simuliert und Sickerwasserproben entnommen werden können, insgesamt sechs Funktionsprüfungen unterzogen:

  • Überprüfung der Wasserdurchlässigkeit des Belages im Neuzustand

  • Bestimmung des Rückhaltevermögens des Belages bezüglich Feinstpartikeln, an die in realen Straßenabflüssen ein Großteil der Schadstoffe angelagert werden

  • Überprüfung der Wasserdurchlässigkeit des Belages mit simulierter Verschmutzung

  • Bestimmung des Rückhaltevermögens des Belages bezüglich Blei, Kupfer, Zink und Cadmium

  • Bestimmung des Rückhaltevermögen des Belages bezüglich Mineralölkohlenwasserstoffen

  • Überprüfung der Neutralisationswirkung des Belages bezüglich saueren Wassers

 

Prüfanlage für wasserdurchlässige Flächenbeläge

 

Den Kommunen wird mit der Bauartzulassung von wasserdurchlässigen Belägen ermöglicht, im Rahmen der Errichtung entsprechender Flächen auf geprüfte Systeme zurückzugreifen. Durch entsprechende Vorschriften zur Wartung kann eine dauerhafte Versickerung sichergestellt werden. Dies kann bei der Anerkennung bestimmter Beläge für reduzierte Abwassergebühren im Rahmen der kommunalen Entwässerungssatzung eine wichtige Voraussetzung darstellen.

 

Während der Prüfung

 

Die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen werden vom DIBt erteilt. Hier werden Auskünfte zu den Zulassungsgrundsätzen für Flächenbeläge einschließlich den Prüfverfahren und über erteilte Zulassungen gegeben. Die für das Zulassungsverfahren benannten Prüfstellen können ebenfalls dort erfragt werden (www.dibt.de). In Nordrhein-Westfalen steht das IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur in Gelsenkirchen für die Durchführung entsprechender Prüfungen zur Verfügung.

 

IKT-eNewsletter November 2002

"Ab 2003: IKT wird Prüfstelle für wasserdurchlässige Flächenbeläge"

 
 

Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an:

Dipl.-Ing. Kathrin Harting
IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur
Exterbruch 1

45886 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 17806-0
Fax: 0209 17806-88
Email: harting@ikt.de

Internet: www.ikt.de



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