IKT - eNewsletter
 
eNewsletter August 2004


Jetzt bewerben: IKT-Preis „Goldener Kanaldeckel“ zum dritten Mal ausgeschrieben
Wer einen Kandidaten für den IKT-Preis „Goldener Kanaldeckel“ vorschlagen will, sollte nicht mehr lange zögern: die Bewerbungsfrist läuft am 15. Oktober 2004 ab. Es locken attraktive Geldpreise. Der erste Platz ist mit 3.000, der zweite mit 2.000 und der dritte mit 1.000 Euro dotiert. Voraussetzung: besondere Leistungen zum Bau, Betrieb und Erhalt einer modernen Kanalisationsinfrastruktur. Wer wissen will, wie man sich geschickt bewirbt, findet hier 7 Tips...

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IKT-Umfrage: Was tun öffentliche Netzbetreiber für private Grundstücksentwässerung?
Grundstücksentwässerung ist im Grunde Sache der Grundstückseigentümer. Dennoch kümmern sich öffentliche Netzbetreiber zunehmend auch um private Leitungen – aber warum? Soll etwa Fremdwasser reduziert werden oder wollen Kommunen sogar als bürgernahe Dienstleister auftreten? Falls ja, wie gehen sie vor, wie läuft die Zusammenarbeit mit dem Bürger, welche Schwierigkeiten treten auf und was kann man künftig verbessern? Hierzu führt das IKT eine bundesweite Umfrage durch. Ziel ist es, kommunale Erfahrungen zu bündeln und erfolgreiche Modelle und Konzepte einem breiten Fachpublikum bekannt zu machen....

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SüwVKan: Stand der Eigenkontrolle in NRW
Die SüwVKan verpflichtet die Kanalnetzbetreiber zur Eigenkontrolle ihrer Anlagen. Im Auftrag des NRW-Umweltministeriums untersuchte das IKT den Stand der SüwVKan-Umsetzung bei allen 396 Kommunen und 11 Wasserverbänden. Praxiserfahrungen aller Netzbetreiber in NRW wurden protokolliert und ausgewertet. Die Ergebnisse der IKT-Untersuchung geben ein umfassendes Bild der Kanalisation in NRW wieder...

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IKT-Prüfstelle: Neutrale und unabhängige Durchfluss-Messungen
Regenbecken und Stauraumkanäle unterliegen strengen Eigenkontroll-Anforderungen. Grund: Starke Regenereignisse bringen diese Großbauten zum überlaufen. Schmutzwasser wird direkt in Vorfluter und Grundwasser abgeschlagen. Dies ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch teuer, weil Abwasserabgaben-relevant. Daher sollten Durchfluss-Messeinrichtungen streng und neutral überwacht werden. Zu diesem Zweck ist nun das IKT als erste staatlich anerkannte Prüfstelle für Durchfluss-Messungen in NRW nach den Anforderungen der EKVO-Hessen anerkannt worden.

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Benchmarking im Kläranlagen- und Kanalbetrieb
Derzeit häufen sich die Angebote an Veranstaltungen zum Thema Benchmarking, die das Ziel haben, immer mehr Betreiber zur Teilnahme am Wettbewerbsvergleich zu gewinnen. Schließlich bringt jeder neue Teilnehmer eine Erweiterung der Datengrundlage und die Chance auf neue Ideen. Die Veranstaltung des ATV-DVWK Landesverband NRW richtet sich an den Personenkreis, der die für den Vergleich notwendigen Daten liefert - an Betriebsleiter und Meister von Abwasseranlagen.

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Struktur der Abwasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, Teil 3:
Die Abwasserwirtschaft ist ein bedeutender Sektor. Sie hat nicht nur einen umweltschützenden Aspekt, sondern spielt eine zentrale Rolle bei der Versorgung von Bürgern und Wirtschaft mit der Dienstleistung Abwasserentsorgung. Insofern kommt ihr auch eine volkswirtschaftliche Bedeutung zu, die oft in der Öffentlichkeit unterschätzt wird. Eine aktuelle Studie des IKT und der Ruhr-Universität Bochum untersucht Investitionen, Kostenstrukturen, Beschäftigungseffekte und Produktivität der Abwasserwirtschaft in NRW....

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Der IKT-eNewsletter informiert aktuell über Aktivitäten und Forschungsergebnisse des IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen. Das IKT ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Forschungsinstitut, das sich mit allen Fragen der leitungsgebundenen Wasser-, Gas- und Abwasser-Infrastruktur befasst.

Der IKT-eNewsletter erscheint monatlich und ist kostenlos. Sie erhalten ihn, weil Sie sich in unseren Verteiler eingetragen haben oder weil Sie in der letzten Zeit Kontakt zum IKT hatten. Sollten Sie an einer weiteren Zusendung nicht mehr interessiert sein, so senden Sie bitte eine Mail an abmelden@ikt.de

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Sitz der Gesellschaft: Gelsenkirchen
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 1884
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Goldener Kanaldeckel: Wie bewirbt man sich richtig? 

Das IKT hat zum dritten Mal den „Oscar“ der Abwasserbranche ausgeschrieben: den IKT-Preis „Goldener Kanaldeckel 2004“. Zielgruppe sind Mitarbeiter von Stadtentwässerungen, Tiefbauämtern oder Stadtwerken, die herausragende Leistungen beim Bau, Betrieb und Erhalt einer modernen Kanalisationsinfrastruktur erbracht haben. So weit, so gut. Aber wie bewirbt man sich richtig? Worauf kommt es den fünf Jurymitgliedern an? Sieben Tipps für künftige Preisträger....

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Ausschreibung des IKT-Preises Goldener Kanaldeckel 2004


Das IKT schreibt zum dritten Mal den Preis "Goldener Kanaldeckel" aus. Ausgezeichnet werden einzelne Mitarbeiter von Kanalnetz-Betreibern für herausragende Leistungen beim Bau, Betrieb und Erhalt einer modernen und zukunftsweisenden Kanalinfrastruktur. Als Symbol für diesen Preis steht ein Kanaldeckel, weil Kanaldeckel die sichtbare Schnittstelle zwischen Bürger und Kanalisation sind...

 
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Preisträger der Vorjahre:
 
"Goldener Kanaldeckel 2002": Preisträger und Laudationes
 
"Goldener Kanaldeckel 2003": Preisträger und Laudationes
 
 
 

Sponsoren

Der "Goldene Kanaldeckel" wird dankenswerter Weise von folgenden Firmen finanziell unterstützt:

 


Beck Kanal- und Schachtgeräte GmbH


Brandenburger Liner GmbH & Co., Landau/Pfalz


Ergelit Trockenmörtel und Feuerfest GmbH, Alsfeld

     


HOCHTIEF Construction AG, Köln


Ingenieurbüro Udo Wiese, Kaltenkirchen


Insituform Rohrsanierungstechniken GmbH, Röthenbach/Pegnitz

     

DIRINGER & SCHEIDEL ROHRSANIERUNG

epros GmbH - Kanalsanierungstechnik

Fachgemeinschaft Guss-Rohrsysteme (FGR)

     


Loos PUR Technik eK


Städtler + Beck GmbH, Speyer

HOBAS Rohre

     

Sanierungskonzepte von Grundstücksentwässerungen
IKT-Umfrage: Was tun öffentliche Netzbetreiber für private Grundstücksentwässerung? 
 
Grundstücksentwässerung ist im Grunde Sache der Grundstückseigentümer. Dennoch kümmern sich öffentliche Netzbetreiber zunehmend auch um private Leitungen – aber warum? Soll etwa Fremdwasser reduziert werden oder wollen Kommunen sogar als bürgernahe Dienstleister auftreten? Falls ja, wie gehen sie vor, wie läuft die Zusammenarbeit mit dem Bürger, welche Schwierigkeiten treten auf und was kann man künftig verbessern? Hierzu führt das IKT eine bundesweite Umfrage durch. Ziel ist es, kommunale Erfahrungen zu bündeln und erfolgreiche Modelle und Konzepte einem breiten Fachpublikum bekannt zu machen.

Dies ist die Aufgabe, die sich Frau cand. Ing. Simone Feyen im Rahmen ihrer Diplomarbeit gestellt hat, die sie im Fachgebiet Siedlungswasserwirtschaft der Universität Duisburg-Essen unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. W. F. Geiger in Zusammenarbeit mit dem IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur erstellt.

 
Umfrage unter Kommunen

Die Grundstücksentwässerung ist in Ihrer Charakteristik nicht oder nur bedingt mit der öffentlichen Kanalisation vergleichbar. Im privaten Bereich können erheblich mehr Schwierigkeiten, sowohl technischer als auch organisatorischer Art bei der Umsetzung von Prüfungs- und Sanierungsmaßnahmen entstehen.
Um genau diese in der Praxis entstehenden Schwierigkeiten in Verbindung mit den eigentlichen Veranlassungen und Zielstellungen von kommunalen Netzbetreibern bei der Umsetzung von Prüfungs- und Sanierungsmaßnahmen an Grundstücksentwässerungsleitungen praxisnah abbilden zu können, wird im Rahmen der o.a. Diplomarbeit eine bundesweite Umfrage bei Kommunen durchgeführt. Diese gliedert sich in die Bereiche Bürgerkooperation, Planung und Technik. Die mit Hilfe von Betreibererfahrungen gewonnenen Erkenntnisse sollen vorhandenen Forschungs- und Beratungsbedarf aufdecken und in ein Handlungskonzept für öffentliche Netzbetreiber umgesetzt werden.

 
Fragebogen

Wir bitten Sie, den unten stehenden Fragebogen auszudrucken und ausgefüllt bis zum 17. September 2004 an folgende Adresse zurück zu senden:

IKT- Institut für Unterirdische Infrastruktur

Exterbruch 1

45886 Gelsenkirchen

Fax: 0209 17806-88

Download des Fragebogens (PDF-Datei 60 KB)

Über die Ergebnisse dieser IKT-Umfrage wird in einer der nächsten IKT-eNewsletter-Ausgaben berichtet!

 
 

Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an:

cand. Ing. Simone Feyen

IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur

Exterbruch 1

45886 Gelsenkirchen

Tel.: 0209 17806-0

Fax: 0209 17806-88

Email: feyen@ikt.de

Internet: www.ikt.de


Sanierungskonzepte von Grundstücksentwässerungen
SüwVKan: Stand der Eigenkontrolle in NRW

Die SüwVKan verpflichtet die Kanalnetzbetreiber zur Eigenkontrolle ihrer Anlagen. Im Auftrag des NRW-Umweltministeriums untersuchte das IKT den Stand der SüwVKan-Umsetzung bei allen 396 Kommunen und 11 Wasserverbänden. Praxiserfahrungen aller Netzbetreiber in NRW wurden protokolliert und ausgewertet. Die Ergebnisse der IKT-Untersuchung geben ein umfassendes Bild der Kanalisation in NRW wieder.

 
 
1. Veranlassung und Zielstellung

Die Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen im Mischsystem und im Trennsystem (Selbstüberwachungsverordnung Kanal – SüwV Kan) [1] ist seit dem 01.01.1996 in Kraft. Nach dieser Verordnung sind die Betreiber von Abwasseranlagen dazu verpflichtet, diese regelmäßig zu überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen zu deren Instandsetzung einzuleiten. Nachdem nun mehr als die Hälfte des Zeitraumes für die TV-Inspektion vergangen ist, wird der Bedarf nach einer Zwischenbilanz laut. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Umsetzung der SüwV Kan bei den Netz- und Anlagenbetreibern in NRW tatsächlich fortgeschritten ist. Für Kanäle bedeutet dies z.B. die konkrete Gegenüberstellung des prozentualen Ist-Wertes der Ersterfassung mit dem geforderten Soll-Wert und für andere Einrichtungen der Kanalisation entsprechend angepasste Vergleiche.

Nach Abschluss der Erfassung des Umsetzungsgrades der SüwV Kan bei den Netz- bzw. Anlagenbetreibern im Dienstbezirk des Staatlichen Umweltamtes (StUA) Duisburg (Pilotprojekt) im September 2001 [2], wurde im Rahmen des hier dargestellten Vorhabens der Untersuchungsraum auf sämtliche Betreiber öffentlicher Abwasseranlagen in NRW ausgedehnt. Ziel ist eine einheitliche Ermittlung des Umsetzungsgrades der SüwV Kan für alle kommunalen Netzbetreiber und Wasserverbände in NRW. In persönlichen Gesprächen mit den Betreibern von Abwasseranlagen in NRW wurden deren Anregungen und Erfahrungen hinsichtlich der Umsetzung der SüwV Kan aufgenommen, um vor diesem Hintergrund die aktuelle Fassung der SüwV Kan zu bewerten.

 
2. Rechtlicher Hintergrund

Rechtsgrundlage für die 1996 in Kraft getretene SüwV Kan ist § 61 des Landeswassergesetz NRW (LWG), nachdem der Betreiber einer genehmigungspflichtigen Abwasseranlage unter Abs. (1) dazu verpflichtet ist, "... ihren Zustand, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb selbst zu überwachen und hierüber Aufzeichnungen zu fertigen". Nach § 61 (2) wird das Umweltministerium NRW zudem dazu ermächtigt, dem Betreiber "... die Art und den Umfang der zu ermittelnden Betriebskenndaten und die Häufigkeit ihrer Ermittlung..." vorzugeben sowie "... Art und Umfang der Aufzeichnungen..." zu definieren.

In Ergänzung dazu wird in § 57 des LWG NRW außerdem auf den Bau und Betrieb von Abwasseranlagen gemäß der "... jeweils in Betracht kommenden Regel der Technik..." und "... insbesondere auf die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen, die vom Ministerium für Umwelt, ... durch Bekanntgabe im Ministerialblatt eingeführt werden ..." verwiesen. Vor diesem Hintergrund wurde der ministerielle Runderlass vom 03.01.1995 zu "Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen" [9] veröffentlicht. Abhängig vom Ergebnis der Überwachung nach SüwV Kan werden im Runderlass betriebliche Maßnahmen vorgegeben, durch welche der Betreiber die Funktionsfähigkeit der Abwasseranlagen sicher zu stellen hat.

Sowohl die SüwV Kan als auch der Runderlass (RdErl.) enthalten operative und organisatorische Vorgaben zum Betrieb von Abwasseranlagen. So zählen zu den organisatorischen Vorgaben u.a. die Anforderungen an ein Anweisungs- und Berichtswesen als Grundlage für die Organisation der Selbstüberwachung und des Betriebes von Abwasseranlagen. Darüber hinaus werden in § 3 der SüwV Kan Anforderungen an die Überwachung von Regenwassereinleitungen aus Entlastungsbauwerken gestellt.

Zum operativen Teil zählen insbesondere die Angaben der Anhänge zur SüwV Kan und zum RdErl. Die SüwV Kan enthält in ihrem Anhang eine Auflistung von Überwachungs- und Unterhaltungsmaßnahmen für insgesamt 13 abwassertechnische Einrichtungen:

  • Kanäle,
  • Schachtbauwerke,
  • Düker,
  • Pumpwerke,
  • Druckleitungen ohne Netz,
  • Druck- und Vakuumentwässerungsnetze,
  • Regenüberläufe,
  • Regenbecken und Stauraumkanäle,
  • Einleitungsbauwerke,
  • Hochwasserverschlüsse,
  • Übergabepunkte, Messstellen,
  • Notstromaggregate i.V. mit Abwasseranlagen sowie
  • Abscheideanlagen (nur Gewerbe).

Für diese Einrichtungen werden zum einen in der SüwV Kan Überwachungsintervalle und zum anderen im RdErl. entsprechende betriebliche Maßnahmen vorgegeben. Dabei können die im Anhang zur SüwV Kan vorgeschlagenen Überwachungsintervalle mit Ausnahme der Vorgaben für die Zustandserfassung der Kanäle grundsätzlich durch eigene Anweisungen des jeweiligen Betriebes ersetzt werden (vgl. § 2 (2) SüwV Kan). Ein Abweichen von dem als allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) eingeführten Maßnahmenkatalog des RdErl. ist dann möglich, wenn mit vergleichbaren Maßnahmen ein Ziel entsprechend der a.a.R.d.T. erreicht wird.

 
3. Grundsätzliches Vorgehen

Das Projekt wurde in enger Abstimmung mit den zwölf Staatlichen Umweltämtern (StUÄ) in NRW durchgeführt. In Abstimmung mit den StUÄ wurde zunächst eine Anpassung der bereits im vorausgegangenen Pilotprojekt [2] erarbeiteten Berichts- und Erläuterungsbögen vorgenommen. Für die Abgabe der bearbeiteten Berichtsbögen durch die Betreiber legten die zuständigen StUÄ geeignete Bearbeitungsfristen fest. Ziel war u.a. die möglichst vollständige Auswertung der Daten aller 396 kommunalen Betreiber, neun sondergesetzlicher Wasserwirtschaftsverbände sowie des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes und des Wasser- und Bodenverbandes Wahn im Rahmen des IKT-Projektes.

Für die Auswertung der Umsetzung der SüwV Kan wurden landesweit einheitlich die Informationen aus den schriftlichen Erhebungsunterlagen der Betreiber zum Berichtsjahr 2001 zu Grunde gelegt. Hintergrund dieser Entscheidung waren unter anderem die verschärften Bestimmungen zur Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung von der Niederschlagswasserabgabe durch das Landesumweltamt (LUA) NRW. Gemäß dem im Juni 2001 veröffentlichten 30. Informationsbrief des LUA [3] wird mit dem Berichtsjahr 2001 das vollständige Erfüllen der Anforderungen der SüwV Kan und des Runderlasses vom 03.01.1995 [9] Voraussetzung für eine Befreiung der Netzbetreiber von der Niederschlagswasserabgabe. Entsprechend § 73 (2) LWG NRW [4] bleibt die Einleitung von Niederschlagswasser " [...] auf Antrag abgabefrei, wenn die Anlagen zur Beseitigung des Niederschlagswassers und deren Betrieb den dafür in Betracht kommenden Regeln der Technik [...] entsprechen."

Erfasst wurde die Selbstüberwachung der Kanalisationsnetze und Sonderbauwerke für insgesamt ca. 18 Mio. Einwohner der 396 Kommunen in NRW. Das IKT unterstützte in diesem Rahmen die zwölf Staatlichen Umweltämter (StUÄ), die nach Zuständigkeitsverordnung NRW [5] als Aufsichtsbehörden u.a. für die Überwachung der Kommunen in NRW zuständig sind. Eine Übersicht über die zwölf Dienstbezirke der StUÄ zeigt Abb. 1.

 
 

Abb. 1: Dienstbezirke der Staatlichen Umweltämter in NRW (LUA, Stand der Abwasserbeseitigung in NRW,[6])

 
Neben der Erfassung der Umsetzung der SüwV Kan bei kommunalen Betreibern wurden auch die Wasserverbände in NRW (vgl. Abb. 2) zur technischen und organisatorischen Umsetzung der SüwV Kan befragt. Dies sind im Einzelnen die folgenden neun sondergesetzlichen Wasserwirtschaftsverbände:
  • Ruhrverband,
  • Emschergenossenschaft,
  • Lippeverband,
  • Wupperverband,
  • Linksniederrheinische Entwässerungs Genossenschaft,
  • Niersverband,
  • Erftverband,
  • Aggerverband und
  • Wasserverband Eifel-Rur.

Hinzu kommen die auf Basis des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) [7] gegründeten Wasserverbände

  • Bergisch-Rheinischer Wasserverband und
  • Wasser- und Bodenverband Wahn.

Von der Befragung ausgenommen war der ebenfalls in Abb. 2 dargestellte Wahnbachtalsperrenverband, der nach eigenen Angaben keine Abwasseranlagen betreibt.

 

Abb. 2: Wasserverbände in NRW (LUA, Stand der Abwasserbeseitigung in NRW, [6])

 
In Anlehnung an das beim StUA Duisburg durchgeführte Pilotprojekt konzentrierte sich die Erhebung bei den Betreibern in NRW im Wesentlichen auf die:
  • Vermittlung der Erfahrungen aus dem Pilotprojekt und Einführung in einheitliche Begriffsdefinitionen,
  • einheitliche Abfrage zur Erfassung des Umsetzungsgrades der SüwV Kan für das Berichtsjahr 2001 mittels Fragebögen sowie in Gesprächen mit den Mitarbeitern der Netz- bzw. Anlagenbetreiber vor Ort,
  • stichprobenartige Einsicht in die Bestandsunterlagen,
  • Erfassung und Auswertung der erhobenen Informationen sowie Prüfung der Angaben auf Plausibilität in Abstimmung mit dem zuständigen StUA und die
  • gezielte Rücksprache mit ausgewählten Betreibern zur Vervollständigung der schriftlichen und mündlichen Erhebung.

Insgesamt liegen der Erhebung entsprechend der beschriebenen Vorgehensweise sowohl eine schriftliche (Berichtsbögen) als auch eine mündliche (Ortstermine) Befragung der Betriebsverantwortlichen bei den Kommunen und Wasserverbänden in NRW zu Grunde.

Im Rahmen der Erhebung wurden sämtliche Betreiber vor Ort in jeweils mindestens einem Gespräch u.a. zu den organisatorischen Hintergründen in Bezug auf die Umsetzung der SüwV Kan und die jährliche Erhebung von Betriebsdaten befragt. Darüber hinaus war es Ziel der Gespräche, eine landesweit einheitliche Qualität der erhobenen Daten sicherzustellen. Insbesondere Rückfragen der Betreiber sowie Fehler und Missverständnisse beim Ausfüllen der Berichtsbögen wurden, in der Regel gemeinsam mit einem Mitarbeiter des zuständigen StUA, geklärt. Dabei wurde u.a. auf die mit dem zuvor erarbeiteten Erläuterungsbogen eingeführten einheitlichen Begriffe und Begriffsdefinitionen hingewiesen.

Zudem wurden im Rahmen der Ortstermine die von den Betreibern beispielhaft bereitgehaltenen Dokumente, wie z.B. Anweisungen, Berichte sowie Bestandsunterlagen, stichprobenartig eingesehen. Eine detaillierte fachliche Prüfung dieser Unterlagen sowie gegebenenfalls vorhandener Prüf- und Inspektionsprotokolle war nicht Gegenstand der Erhebung durch das IKT. Weitere Angaben der Betreiber wurden im Rahmen der Erhebung nicht auf ihre Richtigkeit, sondern in Abstimmung mit dem zuständigen StUA ausschließlich auf Plausibilität geprüft.

Die bearbeiteten Erhebungsunterlagen wiesen zum Teil erhebliche Unterschiede hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Datenqualität auf. So wurde z.B. die Länge der Kanäle bzw. auch die Länge der gereinigten Kanäle von einigen Betreibern keinem Entwässerungssystem (z.B. Misch- / Trennsystem) zugeordnet, sondern nur als Gesamtsumme angegeben. Zur Ergänzung und Bewertung der in den Berichtsbögen enthaltenen Informationen wird im Rahmen der Darstellung der Ergebnisse außerdem auf Erkenntnisse aus den Interviews mit den Betreibern in NRW zurückgegriffen. Soweit möglich, wurden fehlende Bestandsinformationen in Abstimmung mit einzelnen Kommunen und den zuständigen StUÄ ergänzt. Die von den Betreibern vor dem Hintergrund der Selbstüberwachung angegebenen schriftlichen und mündlichen Selbstauskünfte wurden anschließend im Rahmen einer Auswertung verdichtet.

Im Rahmen des IKT-Forums SüwV Kan 2004 wurden wesentliche Ergebnisse des Projektes anhand ausgewählter Kenngrößen zusammengefasst. Sämtliche Ergebnisse sind im Endbericht "Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung (SüwV Kan) bei den kommunalen Netzbetreibern und Wasserverbänden in NRW" [8] dargestellt.

 

Download  der Ergebnisse:

SüwV Kan Berichte

Langfassung

 

Kurzfassung

(PDF 1,8 MB, 86 S.)

 

(PDF 1,4 MB, 23 S.)

 
 
4. Literatur
 
[1] N.N.

Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitung von Abwasser aus Kanalisationen im Mischsystem und im Trennsystem (Selbstüberwachungsverordnung Kanal - SüwV Kan); Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW, Nr. 49: S. 64- 67; Düsseldorf 1995.

[2] Bosseler, B.
Birkner, T.
et al.

Erfassung und Auswertung von Erfahrungen mit der Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan); Endbericht zum Pilotprojekt am IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Umweltamt Duisburg im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrausscherschutz des Landes NRW, Gelsenkirchen September 2001.

[3] LUA NRW

30. Informationsbrief – "Abgabefreiheit bei Einleitung von verschmutzten Niederschlagswasser" einschließlich Muster-Anträge auf Abgabebefreiung; herausgegeben vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen; Essen 11. Juni 2001.

[4] N.N.

Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG); vom 4. Juli 1979 in der Neufassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1995, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW, S. 926.

[5] N.N.

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes (ZustVOtU) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Juni 1997; Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW, S. 142; Düsseldorf 1997.

[6] MUNLV

Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen, 8. Auflage, herausgegeben vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW; Düsseldorf 1998.

[7] N.N.

Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991, bekanntgegeben im Bundesgesetzblatt BGBl. 1 S. 405.

[8] Bosseler, B.
Birkner, T.
et al.

Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan) bei den kommunalen Netzbetreibern und Wasserverbänden in NRW; Endbericht des IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur im Auftrag des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW; Gelsenkirchen Dezember 2003.

[9] N.N.

 

Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen, RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 03.01.1995; Ministerialblatt für das Land NRW, Nr. 14: S. 251-253; Düsseldorf 1995.

 
 

Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an:

Dipl.-Ing. Thomas Birkner

IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur

Exterbruch 1

45886 Gelsenkirchen

Tel.: 0209 17806-0
Fax: 0209 17806-88
Email: info@ikt.de

Internet: www.ikt.de


Sanierungskonzepte von Grundstücksentwässerungen
IKT-Prüfstelle: Neutrale und unabhängige Durchfluss-Messungen

Regenbecken und Stauraumkanäle unterliegen strengen Eigenkontroll-Anforderungen. Grund: Starke Regenereignisse bringen diese Großbauten zum Überlaufen. Schmutzwasser wird direkt in Vorfluter und Grundwasser abgeschlagen. Dies ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch teuer, weil Abwasserabgaben-relevant. Daher sollten Durchfluss-Messeinrichtungen streng und neutral überwacht werden. Zu diesem Zweck ist nun das IKT als erste staatlich anerkannte Prüfstelle für Durchfluss-Messungen in NRW nach den Anforderungen der EKVO-Hessen anerkannt worden.

 
 
Staatlich anerkannte 
 

Prüfstelle für
Durchfluss-Messungen

 

neutral · unabhängig
· gemeinnützig

 

 

Kläranlagen

 

Überprüfung von Messeinrichtungen nach SüwV-kom NRW

 
 
Durchflussmesseinrichtungen auf Kläranlagen

Seit dem 01.07.2004 gelten für Durchflussmesseinrichtungen auf Kläranlagen in NRW die
verschärften Anforderungen der novellierten Selbstüberwachungsverordnung (SüwV-kom).

Demnach müssen diese Messeinrichtungen regelmäßig von einer sach- und fachkundigen Prüfstelle überprüft werden.

Zahlen Sie zuviel Abwasserabgabe?

Erfahrungen der IKT-Prüfstelle zeigen:

Durch fehlerhafte Messeinrichtungen an der Einleitungsstelle wird häufig deutlich zuviel Abwasser gemessen.

 

Die Folge: Erhebliche finanzielle Einbußen!

Vom Betreiber zunächst unentdeckt, werden jährlich zu unrecht erhöhte Abwasserabgaben fällig; verursacht durch fehlerhafte Mengenmessungen an der Einleitungsstelle.

 

Aufzeichnung der Ganglinie einer Vergleichsmessung

  
Unsere Leistungen für Sie:

Erstprüfung nach SüwV-kom und DIN 19559 T2

  • Aufnahme und Dokumentation der Durchflussmesseinrichtungen auf Ihrer Kläranlage.

  • Auswahl geeigneter Methoden zur Überprüfung durch Vergleichsmessung vor Ort und Erarbeitung eines Prüfkonzeptes.

  • Überprüfung der Funktionsfähigkeit und der hydrometrischen Randbedingungen vor Ort.

  • Durchführung von unabhängigen Vergleichsmessungen mit den kalibrierten Messgeräten der IKT-Prüfstelle.

  • Bestimmung der Abweichungen und Bewertung der Genauigkeit der örtlichen Messeinrichtungen.

  • Ganzheitliche Überprüfung und Bewertung der gesamten Messkette vom Gerät vor Ort bis zur Registrierung der Messwerte im Betriebstagebuch.

  • Zusammenfassung der Ergebnisse in Prüfberichten und Prüfbescheinigungen zur Vorlage bei den Aufsichtsbehörden.

  • Falls erforderlich erarbeiten wir Hinweise und Empfehlungen zur Verbesserung der Messstelle und Messgenauigkeit.

 
Referenzen der IKT-Prüfstelle

Mehr als 60 Messeinrichtungen auf Kläranlagen zählen bereits zu den Referenzen unserer staatlich anerkannten Prüfstelle. So auch eine der größten deutschen Kläranlagen für bis zu 2 Mio. Einwohnerwerte.

 

Überprüfung einer Magnetisch-Induktiven-Messeinrichtung

 

Überprüfung eines Messwehres im Kläranlagen-Ablauf

 
Ausstattung der IKT-Prüfstelle

Die staatlich anerkannte Prüfstelle für Durchflussmessungen am IKT verfügt über umfangreiche Möglichkeiten zur Überprüfung von Durchflussmesseinrichtungen.

Zur Ausstattung der IKT-Prüfstelle gehören u.a.

  • mobile magnetisch-induktive Durchflussmessgeräte (MID),

  • empfindliches Fluoreszenz-Spektrometer für Tracer-Verdünnungsmssungen,

  • moderne Ultraschall-Messgeräte nach dem Laufzeitdifferenzen-Verfahren,

  • Geräte für kontinuierliche Wasserstandsmessungen,

  • mobile Datenerfassungsgeräte,

  • umfangreiche Auswahl geodätischer Messgeräte zur Aufnahme von Messbauwerken vor Ort und

  • Kalibrierstand zur regelmäßigen Überprüfung von Messgeräten.

 

 

Einsatz eines Fluoreszenz-Spektrometers für die Tracer-Verdünnungsmessung

 

Über das IKT

Das IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur ist ein gemeinnütziges, neutrales und unabhängiges Forschungs-/ Beratungs- und Prüfinstitut.

Die IKT-Prüfstelle für Durchflusssmessungen berät Kommunen, Verbände und Industrie bei der Einrichtung, Überprüfung und Auswertung von Durchflussmessungen.

 

Überprüfung eines Venturi-Kanals

 
Ihr Ansprechpartner

IKT-Prüfstelle für Durchflussmessungen

Dipl.-Ing. Thomas Birkner

Exterbruch 1, 45886 Gelsenkirchen

Tel.: 02 09 178 06-36
Fax: 02 09 178 06-88
Email:
birkner@ikt.de

Homepage: www.ikt.de

 
 

Sanierungskonzepte von Grundstücksentwässerungen
Benchmarking im Kläranlagen- und Kanalbetrieb 
 
Unter diesem Thema veranstaltet der ATV-DVWK Landesverband NRW am 3. November 2004 einen Infotag in Düsseldorf.
 
Derzeit häufen sich die Angebote an Veranstaltungen zum Thema Benchmarking, die das Ziel haben, immer mehr Betreiber zur Teilnahme am Wettbewerbsvergleich zu gewinnen. Schließlich bringt jeder neue Teilnehmer eine Erweiterung der Datengrundlage und die Chance auf neue Ideen. Die Veranstaltung des ATV-DVWK Landesverband NRW richtet sich an den Personenkreis, der die für den Vergleich notwendigen Daten liefert - an Betriebsleiter und Meister von Abwasseranlagen.
 

Programm und Anmeldeformular: Download

 

 
Die Diskussion über Gebühren und Beiträge hat vor einigen Jahren – neben anderen öffentlichen Bereichen – auch die Abwasserbetriebe erfasst. Abwasserbeseitigung wird immer stärker unter den Gesichtpunkten der Kundenorientierung und der Wirtschaftlichkeit betrachtet. Es werden öffentlich unterschiedlichste Ansätze diskutiert, wie der Bürger entlastet werden kann, bis hin zu Vor- und Nachteilen verschiedener Organisationsformen. Unabhängig davon ist unstrittig, dass die Leistungen der Abwasserbeseitigung auf hohem Niveau nachhaltig – d.h. dauerhaft – zur Zufriedenheit der Kunden erbracht werden müssen, wobei die Kosten auf das notwendige Maß zu begrenzen sind. Was dies im Einzelfall in Zahlen bedeutet, kann nicht ohne weiteres beantwortet werden, da sehr unterschiedliche Randbedingungen und Einflussfaktoren eine Rolle spielen. Deshalb sind spezielle Controllinginstrumente notwendig, die dieser Situation Rechnung tragen.
 
Ein solches Instrument ist das Benchmarking, das in der Industrie entwickelt wurde und inzwischen auch in der Wasserwirtschaft erfolgreich angewendet wird. Wesentliches Ziel ist es, auf der Grundlage von eindeutig beschriebenen und mit Kosten belegten Abläufen bzw. Prozessen Vergleiche zwischen verschiedenen Unternehmen oder auch Unternehmensbereichen anzustellen, um Hinweise für die technisch-wirtschaftliche Optimierung der eigenen Prozesse zu erhalten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Der Infotag will eine Systematisierung der unterschiedlichen Ansätze des Benchmarking vorstellen. Erfahrungsberichte werden zeigen, wie dieses Instrument bei Kommunen und Wasserverbänden angewendet wird, welcher Aufwand damit verbunden ist, welche Hilfsmittel es gibt und welcher Nutzen für den Anlagenbetreiber entsteht. Gleichzeitig sollen vorhandene Vorurteile des Betriebspersonals abgebaut und mögliche Konsequenzen für deren Arbeitsalltag aufgezeigt werden.

 
 

Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an:

Geschäftsstelle des ATV-DVWK Landesverbandes NRW

Tel.: 0201/104-2141

Internet: www.atv-dvwk-nrw.de.


Sanierungskonzepte von Grundstücksentwässerungen
Struktur der Abwasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, Teil 3:  
 

Im Anschluss an die grundlegende Berichterstattung zum Abwasseraufkommen und zur Entsorgungsinfrastruktur im ersten Teil erfolgte im zweiten Teil die Darstellung der Branchenstrukturen der Abwasserwirtschaft anhand der Kriterien "Träger und Organisation". In der Fortführung ist der dritte Teil des Strukturberichtes der Abschätzung des Wertes der Infrastruktur zur Abwasserentsorgung sowie der geplanten Investitionen gewidmet.

In den kommenden Berichtsteilen erfolgt die weitere Darstellung der Branchenstrukturen und der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Abwasserwirtschaft in NRW:

  • Teil 4: Kosten und Gebühren
  • Teil 5: Beschäftigung, Produktivität
  • Teil 6: Zustand der Kanalisation
  • Teil 7: Gesamtwirtschaftliche Bedeutung
 
2.3. Wert der Abwasserbeseitigungsinfrastruktur

Der Wert der Bestandes an Kanälen, Schächten, Sonderbauwerken und Kläranlagen lässt sich nur überschlägig ermitteln. Hier wird der Ansatz verfolgt, die Wiederbeschaffungskosten der nordrhein-westfälischen Infrastruktur zur Abwasserbeseitigung zu berechnen. Zu diesem Zweck werden die aktuellen Mengengrößen des Infrastruktur-Bestandes mit den aktuellen durschnittlichen Herstellkosten multipliziert. Im Ergebnis lassen sich auf diese Weise Aussagen zu den heutigen Wiederbeschaffungskosten für das Abwasserkanalnetz, die Schächte, die Regenbecken und Entlastungsanlagen, die Kläranlagen sowie für die Gesamtheit des Bestandes treffen.

Folgende Bestandsgrößen liegen der Berechnung zugrunde:

Abwasserkanalnetz:

87.591 km

Schächte:

2,5 Mio. Stück

Regenbecken, Entlastungsanlagen:

10 Mio. m³

Kläranlagen:

35,4 Mio. EW

 

Als Herstell- bzw. Wiederbeschaffungskosten wird für die o.g. Bestandteile der Entwässerungsinfrastruktur werden jeweils Durchschnittspreise zugrunde gelegt:

  • Für die Herstellung des Abwasserkanalnetzes betragen die durchschnittlichen Kosten rd. 750 € je Meter [1]. Damit summieren sich die Wiederherstellkosten für das 87.591 km lange Abwasserkanalnetz in Nordrhein-Westfalen auf ca. 65,7 Mrd. €.

  • Die Wiederbeschaffungskosten der rd. 2,5 Mio. Schächte belaufen sich bei Stückkosten von 2.500 € auf 6,25 Mrd. €.[2]

  • Die durchschnittlichen Errichtungskosten der Regenbecken und Entlastungsanlagen betragen rd. 900 € je m³ Fassungsvermögen.[3] Für das vorhandene Volumen von rd. 10 Mio. m³ sind insgesamt Kosten in Höhe von 9 Mrd. € zu veranschlagen.

  • Die Wiederbeschaffungskosten der öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen in Nordrhein-Westfalen lassen sich überschlägig auf der Grundlage des bundesweiten Bestandes abschätzen. Bezogen auf die Ausbaugröße der Behandlungsanlagen in Einwohnerwerten im Jahr 1995 (167 Mio. EW) und im Jahr 2005 (168 Mio. EW) werden die Wiederbeschaffungskosten der Kläranlagen mit 57 bis 58 Mrd. € angegeben.[4] Sofern für die nordrhein-westfälischen Kläranlagen durchschnittliche Kosten von 340 € je EW unterstellt werden können, belaufen sich die landesweiten Wiederbeschaffungskosten für die Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 35,4 Mio. EW auf rd. 12 Mrd. €.

Damit summieren sich die Kosten der Wiederbeschaffung der Entwässerungsinfrastruktur auf rd. 93 Mrd. €.

 

Wiederbeschaffungskosten der Infrastruktur zur Abwasserbeseitigung (Stand 2001)

 

Durchschnittliche Herstellkosten

Bestand in NRW

Wiederbeschaffungs-kosten

Abwasserkanalnetz

Schächte

Regenbecken, Entlastungsanlagen

Kläranlagen

 

Summe

0,75 Mio. € / km

2.500 € je Schacht

900 € / m³

343 € / EW

 

 

87.591 km

2,5 Mio. Schächte

10 Mio. m³

35,4 Mio. EW

 

 

65,7 Mrd. €

6,25 Mrd. €

9 Mrd. €

12 Mrd. €

 

rd. 93 Mrd. €

 
2.4. Investitionen

Auf der Grundlage der kommunalen Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) lässt sich ein Einblick in die Investitionsplanung der Netzbetreiber sowie in die Aufteilung der Investitionen für Sanierungs- und Erschließungsmaßnahmen gewinnen. Die ABK enthalten in der ersten Zeitstufe, der sich über einen Zeitraum von fünf Jahren erstreckt, eine chronologische Auflistung der geplanten Investitionsmaßnahmen sowie der damit verbundenen Kosten. Das IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur hat in den Jahren 2001 und 2002 eine Erfassung und Auswertung der ABK von nordrhein-westfälischen Gemeinden vorgenommen.[5]

Die Auswertung der von den Kommunen geplanten Investitionen umfasst die Angaben von 210 kommunalen ABK. Damit repräsentiert die Datenbasis

  • 58.930 km Kanallänge, d.h. etwa 67,3 % des Kanalnetzes im Lande bzw.
  • 13,8 Mio. Einwohner, d.h. ca. 76,7 % der nordrhein-westfälischen Einwohner.

Die Hochrechnung dieser Daten auf die nordrhein-westfälische Einwohnerzahl bzw. Kanalnetzlänge ergibt jährliche Investitionen von durchschnittlich 1,0 Mrd. € bis 1,13 Mrd. €.[6] Davon fließen landesweit etwa 0,50 bis 0,57 Mrd. € in Sanierungsvorhaben.

 
IKT-eNewsletter-Reihe "Struktur der Abwasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen"

In den nächsten IKT-eNewslettern zum Thema "Struktur der Abwasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen" erfahren Sie, welche weiteren Branchenstrukturen die nordrhein-westfälische Abwasserwirtschaft aufweist und welche Position die Abwasserbranche in gesamtwirtschaftlicher Perspektive einnimmt.

  • Teil 4: Kosten und Gebühren
  • Teil 5: Beschäftigung und Produktivität
  • Teil 6: Zustand der Kanalisation
  • Teil 7: Gesamtwirtschaftliche Bedeutung
 

 

1 Die mittleren spezifischen Kosten des Kanalbaus liegen bei rd. 750 € je Meter, wobei in Innenstädten weitaus höhere und in ländlichen Regionen erheblich niedrigere Kosten anfallen. Vgl. Dohmann, Max et al.: Die Entwicklung der Marktnachfrage nach Abwasserentsorgungsdienstleistungen in Deutschland. Gutachten im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (Hrsg.): Taschenbuch für die Entsorgungswirtschaft, Aachen, Köln 1997, S. 63 f.

2 Nach Auskunft von Netzbetreibern werden für den Schachtneubau Kosten in Höhe von 2.500 € veranschlagt.

3 Vgl. Bode, H.; Evers, P.; Jardin, N.: Organisation der Niederschlagswasserbehandlung – Erfahrungsbericht über den Betrieb von 500 Niederschlagswasserbehandlungsanlagen, 35. Essener Tagung für Wasser und Abfallwirtschaft, Band 188 Gewässerschutz-Wasser-Abwasser, Gesellschaft zur Förderung der Siedlungswasserwirtschaft an der RWTH Aachen e.V., Aachen 2002, S. 23/1 – 23/19, hier S. 23/11 ff.

4 Die Angaben erfolgen in Preisen von 1995. Vgl. Dohmann, Max et al. [1997], a.a.O., S. 96 ff.

5 Die im November 2002 durchgeführte Erfassung der ABK in den Kommunen der StUA-Bezirke Aachen, Bielefeld, Köln, Lippstadt, Minden, Münster und Siegen ist auf die ABK der Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern beschränkt.

6 Der erste Betrag ergibt sich bei Hochrechnung auf die Einwohnerzahl, der zweite bei Hochrechnung auf die Kanalnetzlänge.

 
 

Für weitere Informationen
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Dr. rer. oec. Lutz Rometsch

IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur

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