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IKT-eNewsletter September 2004
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Sanierungskonzepte von Grundstücksentwässerungen
Struktur der Abwasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, Teil 4: Kosten und Gebühren 
 
In der Fortführung des Strukturberichtes der Abwasserwirtschaft stehen im vierten Teil die Kosten- und Gebührenstrukturen im Mittelpunkt.

 
2.5. Kosten

Aufgrund der hohen Investitionen ist die Kostenstruktur in der Abwasserbranche durch Abschreibungen und Zinsen geprägt: Mit einem Anteil von 56 % an den Gesamtkosten machen diese den größten Teil der Kosten aus. Personalkosten sowie Aufwendungen für Energie und Material summieren sich auf ein weiteres Viertel der Gesamtkosten. Die Kosten der Abfallentsorgung (4 %), die infolge der Behandlung und Entsorgung von Klärschlamm sowie sonstiger Abfälle entstehen, die Abwasserabgabe und sonstige Kosten summieren sich auf ein Fünftel der Gesamtkosten.

 

 
Über die fixe Belastung durch die Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) hinaus, sind auch Teile des laufenden Betriebes mit fixen Aufwendungen verbunden. Dieses betrifft Personalkosten ebenso wie Aufwendungen für Material und Energie. Insgesamt haben die Fixkosten mit einem Anteil von 75 % bis 85 % an den Gesamtkosten[1] ein erhebliches Gewicht innerhalb der Kostenstruktur der Abwasserentsorger.
 
2.6. Gebühren

Für die Leistungen der öffentlichen Abwasserbeseitigung werden bei den angeschlossenen Nutzern Entgelte in Form von Abwasser- und Grundgebühren sowie Anschlussbeiträge nach dem Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzip erhoben. Über die Erhebung von Benutzungsgebühren und Erschließungsbeiträgen hinaus erfolgt derzeit weder eine steuerfinanzierte Bezuschussung der Investitionen durch den Bund noch durch das Land. Aus den Mitteln der Abwasserabgabe werden den Kommunen lediglich finanzielle Förderungen gewährt. Diese stellen im Wesentlichen Zinszuschüsse dar, die in die kommunalen Abwassergebührenrechnungen aufzunehmen sind.

Die Abwassergebühren sind regional nur begrenzt vergleichbar, da verschiedene Faktoren mit regional unterschiedlicher Ausprägung auf die Höhe der Gebühren einwirken:

  • Unterschiede in der Gestaltung der Kommunalabgabengesetze,
  • Unterschiede in der Fördermittelpolitik,
  • Unterschiede beim Investitionsbedarf für die gleichen wasserwirtschaftlichen Aufgaben,
  • Unterschiede in der Wohn- und Bebauungsstruktur,
  • Unterschiede bei Anschlussdichte, Anschlussgrad und Wasserverbrauch,
  • Unterschiede im Zustand der bestehenden Infrastruktureinrichtungen.

Das Gebührenaufkommen summiert sich in NRW auf rd. 2,6 Mrd. € p.a., das sind etwa 146 € je Einwohner und Jahr bzw. 40 ct. pro Tag.

Die Veranlagung zur Abwassergebühr erfolgt bei etwa 4,4 Mio. Einwohnern in Nordrhein-Westfalen nach dem Frischwassermaßstab, rd. 13,6 Mio. Einwohner entrichten ihre Gebühr nach dem gesplitteten Maßstab. Die Verteilung der Gebührenmaßstäbe in den Regierungsbezirken ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

Verwendete Gebührenmaßstäbe nach Regierungsbezirken

 

Anzahl

Gesplitteter Maßstab

Frischwassermaßstab

 

Kommunen

Einwohner

[Mio.]

Kommunen

Einwohner

[Mio.]

Kommunen

Einwohner

[Mio.]

RB Arnsberg

RB Detmold

RB Düsseldorf

RB Köln

RB Münster

NRW

83

70

66

99

78

396

3,81

2,05

5,26

4,27

2,6

17,99

34

43

40

47

38

202

2,81

1,48

4,37

3,26

1,69

13,61

49

27

26

52

40

194

1,00

0,57

0,89

1,01

0,91

4,38

Erhebung des IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur [2002].

 
 
Zur Ermittlung der Abwassergebühren ist nunmehr auf die nach dem Gebührenmaßstab ermittelte Bemessungszahl der jeweilige kommunale Gebührensatz anzuwenden. Die kommunalen Gebührensätze im Lande weisen aus den o.g. Gründen teilweise deutliche Unterschiede auf: Der durchschnittliche Gebührensatz für Schmutzwasser liegt bei 1,92 €/m³, für Niederschlagswasser bei 0,87 €/m² und für Mischwasser bei 3,04 €/m³.

Ein unmittelbarer Vergleich der Gebührensätze nach den verschiedenen Gebührenmaßstäben scheitert daran, dass die Berechnung der Niederschlagswassergebühren auf der Grundlage der versiegelten Fläche erfolgt.

Auf der Basis von 385 Kommunen ist in der nachfolgenden Abbildung eine Zuordnung von Gebührensätzen und Kommunengröße vorgenommen worden, wobei in 194 Kommunen der Frischwassermaßstab und in 191 Kommunen der gesplittete Maßstab zum Einsatz kommt[2].

 

 
Im Rahmen der obigen Abbildungen kristallisieren sich verschiedene Sachverhalte heraus:
  1. Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohnern weisen ein breites Gebührenspektrum auf. In diesen Kommunen sind sowohl die niedrigsten als auch die höchsten Gebührensätze vorzufinden und zwar unabhängig von dem zugrundeliegenden Gebührenmaßstab. Offenbar wirken sich die regionalen Entsorgungsbedingungen in kleineren Kommunen deutlich auf die Höhe der Gebühren aus – im positiven wie im negativen Sinne.
  2. Auffällig ist im Schmutzwasserbereich die scharfe Konturenbildung: Nur in Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohnern sind Gebührensätze über 2,75 €/m³ vorzufinden, zudem bildet sich bei 4,00 €/m³ eine klar erkennbare Gebühren-Obergrenze heraus.
  3. Die Verteilung der Gebühren weist im Schmutzwasserbereich eine stärkere Linkslastigkeit auf, als im Mischwasserbereich. Die größte Dichte zeigt sich bei der Mischwassergebühr im Bereich zwischen 2,50 und 3,50 € je m³, bei der Schmutzwassergebühr zwischen 1,80 und 2,50 €/m³.
  4. Mit zunehmender Einwohnerzahl verengt sich das Gebührenspektrum in Richtung auf niedrigere Gebührensätze. Zwar sind niedrige Gebührensätze auch in Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohner vorzufinden, hohe Gebührensätze aber nicht in den größeren Kommunen. Dieser Zusammenhang ist bei Kommunen mit einer Schmutzwassergebühr deutlich stärker ausgeprägt.

Eine weitere Gebührenkomponente besteht in den Grundgebühren, die in vereinzelten Kommunen unabhängig vom Abwasseraufkommen erhoben werden. Auf der Grundlage der vom IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur im Jahr 2002 durchgeführten Befragung der Netzbetreiber lässt sich feststellen, dass nur 16 von 241 Kommunen, die zu diesem Thema eine Aussage getroffen haben, eine Grundgebühr im Abwasserbereich erheben. Von dieser Gebühr betroffen sind lediglich 2,8 % der durch die 241 Kommunen repräsentierten Einwohner[3].

 
IKT-eNewsletter-Reihe "Struktur der Abwasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen"

In den nächsten IKT-eNewslettern zum Thema "Struktur der Abwasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen" erfahren Sie, welche weiteren Branchenstrukturen die nordrhein-westfälische Abwasserwirtschaft aufweist und welche Position die Abwasserbranche in gesamtwirtschaftlicher Perspektive einnimmt.

  • Teil 5: Beschäftigung und Produktivität
  • Teil 6: Zustand der Kanalisation
  • Teil 7: Gesamtwirtschaftliche Bedeutung
 

 

1 Vgl. ATV-DVWK, BGW: Preisstabilität bei Abwassergebühren, ATV-DVWK und BGW stellen gemeinsame Umfrage vor, in: KA-Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall, 49. Jg. (2002), Nr. 3, S. 284-286

2 Die Darstellung wird aus Gründen der Visualisierbarkeit auf Kommunen mit bis zu 400.000 Einwohnern beschränkt.

3Vgl. IKT: Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal bei den kommunalen Netzbetreibern in NRW, Gelsenkirchen, erscheint demnächst.

 
 

Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an:

Dr. rer. oec. Lutz Rometsch

IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur

Exterbruch 1

45886 Gelsenkirchen

Tel.: 0209 17806-0

Fax.: 0209 17806-88

Email: rometsch@ikt.de
Internet:
www.ikt.de



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