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IKT-eNewsletter Oktober 2001
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Eigenkontroll-VO: IKT ermittelt Umsetzungsgrad in NRW

Seit fünf Jahren gilt für Betreiber von Abwasseranlagen in NRW die SüwVKan - eine Verordnung zur Eigenüberwachung von Kanalisationsnetzen und deren technische Einrichtungen. Das IKT hat nun erstmals 20 Netzbetreiber genauer unter die Lupe genommen. Im Vordergrund stehen dabei der derzeitige Umsetzungsgrad, die Ergebnisse und die Handhabbarkeit der SüwVKan.

20 Netzbetreiber stehen Rede und Antwort

Zu den 20 Netzbetreibern im Dienstbezirk des Staatlichen Umweltamtes (StUA) Duisburg zählen im Einzelnen

  • die vier kreisfreien Städte Duisburg, Essen, Mülheim und Oberhausen,
  • 13 Kommunen im Kreis Wesel sowie
  • die Wasserverbände Emschergenossenschaft/Lippeverband (EG/LV), Ruhrverband und LINEG,

die in das Projekt einbezogen wurden (vgl. Karte). Insgesamt wurde damit die Selbstüberwachung der Kanalisationsnetze für ca. zwei Mio. Einwohner näher beleuchtet.

Mit Ausnahme der Angaben zweier Netzbetreiber, die zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch bearbeitet wurden, konnte mehr als 2/3 der Kanalnetzlänge im Bereich des StUA Duisburg (4.347 km) in der Auswertung berücksichtigt werden.


Die beteiligten Netzbetreiber im Bereich des StUA Duisburg
(Download ca. 145 kb)

Überraschende Ergebnisse

Die Auswertung im Rahmen des Projektes umfasste im Wesentlichen drei Aspekte:

  • die technische Umsetzung (Überwachungs-, Wartungsintervalle),
  • die organisatorische Umsetzung (Anweisung- und Berichtswesen, Bestandsunterlagen),
  • das von den kommunalen Betreibern geplante Investitionsvolumen.
Das wohl am häufigsten zitierte Kriterium für den Umsetzungsgrad der SüwV Kan ist zweifelsohne die erstmalige Kanalinspektion und Zustandserfassung der Netze. Erstaunlicherweise zeigte sich, dass von den berücksichtigten 4.347 km Kanalnetzlänge bis einschließlich zum Jahr 2000 bereits 68 % erfasst und zustandsklassifiziert (vgl. Abbildung) wurde. Im Vergleich zu der jährlich angestrebten Erfassung von 10%, d.h. 50% in fünf Jahren stellt dies ein deutlich positives Ergebnis dar.  


Erstmalige Zustandserfassung,
über 50% klassifiziert
(Download ca. 90 kb)


Anweisungs- und Berichtswesen,
vielfach gute Ergebnisse
(Download ca. 80 kb)

   
Neben der technischen Umsetzung beleuchtete das IKT zudem die Organisationsstrukturen der Abwasserbetriebe. Von Bedeutung war dabei insbesondere das in der SüwV Kan verankerte Anweisungs- und Berichtswesen sowie die Einsichtnahme in Bestandsunterlagen. Als besonders problematisch zeigte sich dabei die oftmals zeitaufwendige Erstellung von Betriebsanweisungen. Vielfach werden diese für den täglichen Betrieb als nicht unbedingt notwendig eingestuft werden.
 
Die Auswertung von insgesamt 17 kommunalen ABK zeigt einen erheblichen Investitionsbedarf bis zum Jahr 2006. Für den Bereich Entwässerung hat das IKT ein mindestens geplantes Investitionsvolumen von insgesamt ca. 700 Mio. DM identifiziert (vgl. Abbildung). Davon entfallen allein ca. 533 Mio. DM auf die Sanierung und Erneuerung maroder Abwassernetze. Für die Erschließung neuer Teilnetze sollen bis zum Jahr 2006 voraussichtlich 168 Mio. DM ausgegeben werden.
 


Investitionsvolumen:
Fünf-Jahres-Vorschau
(Download ca. 72 kb)

Landesweiter Überblick

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Pilotprojektes im September 2001 wurde das IKT nun vom Umweltministerium NRW mit der landesweiten Unterstützung der StUÄ zur Erfassung des Umsetzungsgrades der SüwV Kan beauftragt. Neben dem StUA Duisburg betrifft dies 11 weitere der NRW-StUÄ mit insgesamt 396 kommunalen Netzbetreibern.

Für weitere Informationen
wenden Sie sich an:

Dipl.-Ing. Thomas Birkner
IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur
Exterbruch1, Gelsenkirchen
Tel.: 0209 17806-36
Fax: 0209 17806-88

Email: birkner@ikt.de

oder

Dr. Ing. Bert Bosseler
IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur
Exterbruch1, Gelsenkirchen
Tel.: 0209 17806-14
Fax: 0209 17806-88

Email: bosseler@ikt.de



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