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Betreiberpflicht: Drosseleinrichtungen regelmäßig prüfen

Beitrag vom 14. Oktober 2015
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Drossel

Drosseln müssen regelmäßig überprüft werden. Der IKT-Lehrgang zeigt, wie es geht.

Zu den Pflichten der Abwasserbetriebe gehört in einigen Bundesländern auch die regelmäßige Überprüfung und Kalibrierung von Drosseleinrichtungen. Doch die hydraulische Kalibrierung erfordert von den ausführenden Personen ein erhebliches Maß an Fachwissen. Der IKT-Sachkundelehrgang „Kalibrierung von Drosseleinrichtungen“ vom 25. bis 29. Januar 2016 vermittelt das nötige Know-how.

Programm und Anmeldung

Ein Drittel fehlerhaft

Eine Auswertung der IKT-Prüfstelle für Durchflussmessung zeigt, dass 36 Prozent der Drosseleinrichtungen an Regenbecken nicht den technischen Anforderungen entsprechen. Neben unzureichender Wartung und Kalibrierung gehören auch technische Mängel zu den typischen Fehlerquellen.

Übung Durchflussmessung

Praktische Übung: Durchflussmessung ist ein zentraler Punkt beim Sachkundelehrgang.

Die Einstellung des Drosselorgans bestimmt maßgeblich das Betriebsverhalten vor- und nachgeschalteter Anlagen. Stimmt der Abfluss nicht mit der Bemessung überein, schränkt das den Wirkungsgrad der Behandlungsanlage ein oder die Belastung der Oberflächengewässer steigt enorm an. Das zu verhindern fordert die Wasserrahmenrichtlinie.

Drosselprüfung ist Pflicht

In einigen Bundesländern ist eine Überprüfung der Drosseleinrichtungen ausdrücklich Pflicht, so in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Im IKT-Sachkundelehrgang werden Fachleute für diese Aufgabe qualifiziert. Zur Rezertifizierung eignet sich der IKT-Workshop „Drosseleinrichtungen im Kanalnetz“ am 8. und 9. März 2016.

Sachkundelehrgang „Kalibrierung von Drosseleinrichtungen“: Programm und Anmeldung
Workshop „Drosseleinrichtungen im Kanalnetz“: Programm und Anmeldung

Ansprechpartner

Marcel Goerke, M.Sc.
Telefon: 0209 17806-34
E-Mail: goerke@ikt.de

 

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