Förderbedingungen ResA II verschärft: Nur noch wenige Anlagen zur dezentralen Niederschlagswasserbehandlung förderfähig
NRW-Abwassernetzbetreiber aufgepasst: Die Förderbedingungen für die Erstellung von Anlagen zur dezentralen Niederschlagswasserbehandlung haben sich geändert. Es werden nun strengere technische Anforderungen zugrunde gelegt. So wird zum Beispiel von Filtrationsverfahren jetzt eine Reinigungsleistung von mindestens 80 Prozent gefordert (bisher: 50 Prozent). Dies ist im Laborversuch von einem DIBt-Prüfinstitut nachzuweisen.











