Mehr Wasserstandsmessgeräte in NRW erforderlich

Viele Entlastungsbauwerke in NRW müssen mit Wasserstandsmessgeräten nachgerüstet werden (im Bild: Einrichtung zur Messung der Entlastungshöhe).
Die alte SüwVKan sah vor, dass bei wesentlichen Abwassereinleitungen bei den wichtigsten Regenklärbecken, Regenüberlaufbecken und Stauraumkanälen zur Überwachung Wasserstandsmessgeräte einzubauen waren. Das hat immer wieder zu Diskussionen geführt: Was bedeutet „wesentlich“? Und was ist „wichtig“?
Die neue SüwVO Abw sieht jetzt vor, dass „grundsätzlich“ bei Regenüberlaufbecken und Stauraumkanälen sowie bei „bedeutenden“ Regenklärbecken kontinuierlich aufzeichnende Wasserstandsmessgeräte einzubauen sind (§3 SüwVO Abw NRW).
§3 SüwVO Abw NRW
Was bedeutet diese Verschärfung?

Aufwendig und teuer: Nachrüstung von Wasserstandsmessgeräten (im Bild: Einrichtung zur Messung der Entlastungshöhe)
Im Trennsystem sind die „bedeutenden“ Regenklärbecken auszurüsten. Hier bleibt die Frage: Was heißt „bedeutend“? Dies ist bei Bedarf mit der zuständigen Wasserbehörde zu klären. Kriterien für bedeutende Regenbecken können sein: Lage im Bereich von Wasserschutzgebieten, Industrie und Gewerbe, angeschlossene Verkehrsflächen der Kategorie III sowie Anlagen mit weitergehenden Anforderungen für Retentionsbodenfilter.
Die Kosten allein für die messtechnische Ausrüstung von Standard-Bauwerken wurden von den Abwasserbetrieben auf jeweils 3.000 bis 5.000 Euro geschätzt. Erheblicher Aufwand werde darüber hinaus im Betrieb erforderlich, um verwertbare Daten zu bekommen und diese dann auch auszuwerten, gaben die Vertreter der Abwasserbetriebe zu bedenken. Deshalb müsse man sich um die Überfallkanten, die Messgeräte und die Datenspeicherung und -auswertung intensiv kümmern, ansonsten gebe es Datenmüll, so die einhellige Einschätzung.Wo sind Wasserstandsmessgeräte einzuplanen oder nachzurüsten?
Die folgende Übersicht entspricht der Regelung nach der neuen Selbstüberwachungsverordnung. In der Umsetzung der zuständigen Behörde sind gemäß §6 SüwVO Abw NRW strengere oder verringerte Anordnungen möglich.
- RÜB – Regenüberlaufbecken
Neubau: grundsätzlichÄnderung: grundsätzlichBestand: grundsätzlich
- SK – Stauraumkanäle mit Entlastung
Neubau: grundsätzlichÄnderung: grundsätzlichBestand: grundsätzlich
- RÜ – Regenüberläufe
Neubau: –Änderung: –Bestand: –
- RRB – Regenrückhaltebecken
Neubau: –Änderung: –Bestand: –
- RRK – Regenrückhaltekanäle
Neubau: –Änderung: –Bestand: –
- RKB – Regenklärbecken
Neubau: bei bedeutenden AnlagenÄnderung: bei bedeutenden AnlagenBestand: bei bedeutenden Anlagen
Hinweis: „Grundsätzlich“ bedeutet, dass begründete Ausnahmen möglich sind, die mit der zuständigen Behörde abzustimmen sind.
Quelle: Kommunales Netzwerk
Workshop: Neue SüwVO Abwasser NRW
zum gesamten IKT-Bildungsangebot
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Telefon: 0209 17806-31
E-Mail: schlueter@ikt.de
Keine Kommentare