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NRW: Neue Regeln bei der Selbstüberwachung

Beitrag vom 04. Dezember 2014
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TV-Inspektion: Arbeitsplatz im Fahrzeug

Nordrhein-Westfalen: Neue Regelungen für die Selbstüberwachung

Nordrhein-Westfalen hat die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen neu geregelt. Die SüwVO Abwasser NRW enthält in einigen Bereichen wichtige neue Regelungen. Vor allem: Die Verordnung regelt nun beides, die Selbstüberwachung von öffentlichen und privaten Entwässerungssystemen. Ein zweitägiges IKT-Seminar stellt die wesentlichen Inhalte und die Neuerungen der Verordnung vor.

Öffentliche und private Abwasseranlagen

Das IKT-Seminar „Neue SüwVO Abwasser NRW“ widmet sich am ersten Tag der öffentlichen Kanalisation und am zweiten Tag den privaten Abwasserleitungen und klärt: Was ist neu und was hat sich geändert? Wie lassen sich die Anforderungen technisch umsetzen? Was ist organisatorisch zu beachten?

Nicht nur an die öffentlichen Leitungen denken

Inspektionskamera in Abwasserleitung

Die Kommune muss auch ein Auge auf die private Selbstüberwachung haben.

In drei Fällen ist der zweite Veranstaltungstag besonders interessant:

  • Teile der Kommune liegen im Wasserschutzgebiet.
  • In der Gemeinde gibt es Gewerbegebiete.
  • Die Grundstücksanschlussleitungen fallen in den öffentlichen Zuständigkeitsbereich.

Dann enthält die SüwVO wichtige neue Anforderungen, die Netzbetreiber kennen sollten. Der zweite Veranstaltungstag liefert hier alle wichtigen Infos.

Praktische Übungen und Praxisvorführungen ergänzen das Programm. Die beiden Tage können auch einzeln gebucht werden.

Die nächsten Termine
28.-29. Januar 2015
25.-26. März 2015

Programm und Anmeldung

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Sebastian Beck
Telefon: 0209 17806-21
E-Mail: beck@ikt.de

 

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