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Umweltbundesamt: Vierte Reinigungsstufe über Abwasserabgabe finanzierbar?

Beitrag vom 24. März 2015
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Großkläranlage aus Vogelperspektive

Vierte Reinigungsstufe: Die Aufrüstung von Großkläranlagen könnte über die Abwasserabgabe finanziert werden.

Die Konzentrationen von bestimmten Mikroverunreinigungen wie Arzneimittelwirkstoffen in Flüssen und Seen sind oftmals unerwünscht hoch. Teilweise überschreiten sie die gesetzlichen Umweltqualitätsnormen. Damit die Belastungen sinken, arbeitet das Umweltbundesamt (UBA) an einer Gesamtstrategie, die neben verschiedenen anderen Maßnahmen auch die sogenannte vierte Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen der Größenklasse 5 (mehr als 100.000 angeschlossene Einwohner) vorsieht.

Zur Finanzierung eines solchen Ausbaus großer Kläranlagen könnte dem UBA zufolge die Abwasserabgabe einen sinnvollen Beitrag leisten. Mit diesen Anlagen lassen sich Mikroverunreinigungen in Gewässern – etwa Arzneimittel – reduzieren, ergab eine neue Studie.

Abwasserabgabe gezielt fortentwickeln

Die aktuelle Studie von Wissenschaftlern des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und des Instituts für Infrastruktur und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig für das Umweltbundesamt zeigt nun: Die Abwasserabgabe sollte gezielt fortentwickelt werden. Nicht nur ihre Lenkungswirkung müsse gestärkt, sondern gleichzeitig die Einnahmen für die anteilige Finanzierung des Ausbaus von Kläranlagen der Größenklasse 5 eingesetzt werden. Für den Gesamterfolg dieses „Leipziger Modells“ sei aber auch eine wasserrechtliche Verpflichtung zur Behandlung von Mikroverunreinigungen in der Abwasserverordnung notwendig.

Die aktuelle Studie hatte untersucht, welchen Beitrag die bundesdeutsche Abwasserabgabe für eine Aufrüstung ausgewählter öffentlicher Großkläranlagen leisten kann. Die Forscher raten zu einer aus der Abwasserabgabe gespeisten Förderung der vierten Reinigungsstufe, da dies das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweise. Die Studie schlägt vor, 75 Prozent der jährlichen Investitionskosten einer vierten Reinigungsstufe bei Kläranlagen der Größenklasse 5 für einen Zeitraum von 15 Jahren zu bezuschussen. „Wir gehen davon aus, dass eine Bezuschussung in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten für die vierte Reinigungsstufe auf allen Kläranlagen der Größenklasse 5 rund 100 bis 130 Millionen Euro jährlich über einen Zeitraum von 15 Jahren erfordert“, erläutert Robert Holländer von der Universität Leipzig. Dies würde bundesweit rund 35 Prozent des gegenwärtigen Aufkommens der Abwasserabgabe (ca. 300 Millionen Euro pro Jahr) binden und legt eine entsprechende Aufstockung nahe.

50 Prozent der Schadstofffracht behandeln

Zur Reduzierung von Mikroverunreinigungen bei den kommunalen Großkläranlagen anzusetzen, halten die Forscher unter Verursachergesichtspunkten für angemessen. „Es spricht viel dafür, großtechnische Lösungen am Gewässerzulauf als eine der volkswirtschaftlich günstigsten Optionen in Betracht zu ziehen“, erläutert Erik Gawel, UFZ-Ökonom und Leiter der Studie. Die Beschränkung auf Großkläranlagen sichere dabei die Kosteneffizienz, weil über sie bereits rund 50 Prozent der gesamten Schadstofffracht behandelt werden können. Somit ergreifen „einige“ Kläranlagen-Betreiber hochwirksame Maßnahmen stellvertretend für „viele“ Verursacher – Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft oder Verbraucher – die dann über die Abwasserabgabe zur Finanzierung mit herangezogen werden.

Rechtlichen Rahmen anpassen

Damit das Modell funktioniert, müssten auch die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Elimination von Mikroverunreinigungen für die geförderten Groß-Kläranlagen angepasst werden. „Das deutsche Wasserrecht hält dafür etwa mit der Abwasserverordnung die nötigen Instrumente bereit“, betont Wolfgang Köck, Chef-Jurist am UFZ.

Portrait

UBA-Präsidentin Maria Krautzberger

Die Präsidentin des Umweltbundesamts Maria Krautzberger stellt klar: „Weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Gewässer sind unverzichtbar. Jetzt gilt es, effektive und effiziente Maßnahmen zu ergreifen, um die für die Gewässer hochproblematischen Mikroverunreinigungen zum Beispiel durch Arzneimittel wirksam und dauerhaft zu verringern. Die vierte Reinigungsstufe kommt als eine Möglichkeit in Betracht. Sie würde gleichzeitig die Technikführerschaft Deutschlands in diesem Bereich stärken.“

Umweltbundesamt

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