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Verbraucherzentrale NRW:
Hilfe für verunsicherte Grund­stücks­eigentümer

Beitrag vom 06. Oktober 2014
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TV-Inspektion einer privaten Abwasserleitung

TV-Inspektion einer privaten Abwasserleitung

Viele private Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, ihre häusliche Abwasserleitung auf undichte Stellen zu überprüfen und bei Schäden sanieren zu lassen. Doch die Materie ist komplex, viele Eigentümer sind verunsichert. Ein neues Beratungsangebot der Verbraucherzentrale NRW bietet Hilfe.

Gefahren für Umwelt und Immobilie abwenden

Schmutzwasser aus defekten Kanälen belastet den Boden. Und Grundwasser, das ins defekte Kanalnetz läuft, beeinträchtigt die Kläranlagen. Bei starken Regenfällen steigt zudem das Risiko eines Rückstaus im Keller. Feuchtigkeit und unter Umständen sogar Wertverlust einer Immobilie können die Folge sein.

Für die Beseitigung von Schäden an privaten Abwasserleitungen ist in der Regel der Eigentümer verantwortlich.

Für die Beseitigung von Schäden an privaten Abwasserleitungen ist in der Regel der Eigentümer verantwortlich.

Schäden, die durch eigene defekte Abwasserleitungen entstehen, müssen in der Regel von den Grundstückseigentümern geschultert werden. Eine Kontrolle der Leitungen ist sinnvoll, stellt aber dennoch für viele Eigentümer eine große Hürde dar. Um Hausbesitzern den Einstieg in die komplexe Materie zu erleichtern und sie mit dem nötigen Rüstzeug für eine Kontrolle und eventuelle Sanierung zu wappnen, hat die Verbraucherzentrale NRW das Projekt Kanaldichtheit gestartet. Es läuft bis Ende 2016 mit einem speziellen Informations- und Beratungsangebot.

Weg durch die Paragrafen weisen

Aufgabe des fünfköpfigen Teams ist es, Ratsuchenden den Weg durch Paragrafen und Bestimmungen rund um eine Zustands- und Funktionsprüfung ihres Kanalanschlusses zu ebnen. Außerdem stehen die Berater ihnen auch mit rechtlichem Rat bei der Wahl eines geeigneten Prüfunternehmens oder bei Unstimmigkeiten mit einem Handwerksbetrieb zur Seite zu stehen. Das passiert anschaulich und kostenlos an vier Tagen in der Woche am Telefon sowie über E-Mail-Beratung und Informationen im Internet.

Guter Rat tut Not: Denn eine Überprüfung der privaten Kanalanschlüsse muss laut Verbraucherzentrale NRW etwa bei Häusern, die vor 1965 errichtet wurden und in einem Wasserschutzgebiet liegen, spätestens bis Ende 2015 abgeschlossen sein. Kommunen können jedoch auch jetzt schon im Zuge eigener Arbeiten, etwa der Sanierung ihres Kanalnetzes, von Hauseigentümern verlangen, ihre Leitungen parallel prüfen und bei Bedarf reparieren zu lassen.

Verbraucherzentrale warnt vor Haustürgeschäften

Wer jedoch mal eben an der Haustür eine scheinbar günstige Firma beauftragt, zahlt meistens drauf. Häufig machen so genannte Kanalhaie gern Kasse, indem sie mehr Schäden beseitigen und berechnen als nötig. Die Dichtheit kontrollieren dürfen gemäß einer Landesverordnung ausschließlich Firmen, die die gesetzten fachlichen, technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllen. Das Landesumweltamt führt eine Liste mit zugelassenen Prüfern.

Spar-Tipp: Viele Nachbarn – ein Auftrag

Es kann sich vor einer Auftragsvergabe immens rechnen, wenn sich Nachbarn zusammentun und eine Firma gleich mehrere Anschlüsse im Rahmen eines Vorzugsangebots kontrolliert. Viele Eigentümer können zudem vom Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ bei der Beseitigung einer schadhaften Kanaldichtheit profitieren. Hauseigentümern, die eine Prüfung auf die lange Bank schieben, droht nach verstrichener Frist ein Ordnungsgeld.

Grundstückseigentümern, denen eine Zustands- und Funktionsprüfung ihrer privaten Abwasserleitung ins Haus steht, erhalten die nötigen Infos und den passenden Rat beratungskostenfrei:

  • am Verbrauchertelefon Kanaldichtheit: Tel. 0211 380 93 00
    (montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr)
  • oder per E-Mail: kanaldichtheit@vz-nrw.de

Die kostenlose Info-Broschüre „Alles klar mit der Abwasserleitung?“ können Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW einsehen oder über die nächste Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW beziehen.
Adressen und Öffnungszeiten

Beratung zur Prüfung von Abwasserleitungen bei der Verbraucherzentrale NRW
Liste der zugelassenen Dichtheitsprüfer (Landesumweltamt NRW)
Rechtliche Grundlagen (Landesumweltamt NRW)

 

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