Bergbauschäden an privaten Abwasserleitungen: Recht auf Schadenersatz?
In ehemaligen oder aktiven Bergbauregionen kann es durch Setzungen des Bodens zu Schäden an Abwasserleitungen kommen. Anders als Gebäudeschäden bleiben sie oft unbemerkt. Das IKT empfiehlt deshalb eine zeitnahe Zustands- und Funktionsprüfung der Abwasserleitungen, damit mögliche Schadenersatzansprüche nicht verjähren. Kommunen können zum Schutz der Verbraucher prüfen, ob eigene Fristensatzungen für betroffene Gebiete sinnvoll und möglich sind.











