Grundstücksentwässerung: Neue Regeln für Dichtheitsprüfung in NRW geplant
In Nordrhein-Westfalen soll die Zustands- und Funktionsprüfung für private Abwasserleitungen nun auch in Wasserschutzgebieten nicht mehr verlangt werden. Das hat der Landtag beschlossen. Nur noch bei Neubau, wesentlichen Veränderungen und konkretem Verdacht soll die Prüfung verpflichtend sein. Industrie und Gewerbe müssen weiterhin prüfen lassen. Das NRW-Umweltministerium arbeitet an entsprechenden Änderungen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW.











