Projekt F185:
Dezentrale Niederschlagswasserbehandlung in Trennsystemen
Die emissionsbezogenen Anforderungen an die Niederschlagswasserbehandlung im Trennsystem werden in Nordrhein-Westfalen durch den Runderlass des Landesumweltministeriums (kurz: Trennerlass) geregelt. Die Klärpflicht des Niederschlagswassers wird seitdem von der Schadstoffbelastung der einzelnen Flächen abhängig gemacht, die an eine Einleitung angeschlossen sind. Diese emissionsbezogenen Anforderungen können durch Anforderungen, die sich aus den Gewässerzielen ergeben, ergänzt werden. Insbesondere dann, wenn besondere Nutzungsanforderungen (z.B. Trinkwassergewinnung, Salmonidengewässer) bestehen oder in einem Maßnahmenplan nach der Wasserrahmenrichtlinie die…